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Weg damit. Weil sich der Bau von Eigentumswohnungen in Berlin rechnet, reißen Grundeigentümer auch mal ganze Miethäuser ab, um Platz für die Neubauten zu schaffen.

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Eigentum statt günstiger Wohnraum: Gericht in Berlin genehmigt Abriss von Mietshaus

Das Berliner Verwaltungsgericht genehmigt Abriss eines Mietshauses, damit Eigentumswohnungen entstehen können - trotz Zweckentfremdungsverbot.

Beliebt unter Spekulanten ist in Berlin der Abriss von Miethäusern und der Neubau von Eigentumswohnungen an der Stelle. Das rechnet sich, weil die Mieten in Altbauten oft noch begrenzt sind durch den Mietspiegel, dagegen sind die Preise von Eigentumswohnungen in guten Stadtlagen gewaltig gestiegen. Obwohl dieser Trend die Lage am Wohnungsmarkt verschärft, hat das Verwaltungsgericht den Abriss eines Mietshauses an der Ecke Uhlandstraße 103 / Berliner Straße in Wilmersdorf befürwortet, gegen den Willen des Bezirks.

Nur wenn Luxuswohnungen geplant seien, sei der Abriss nicht erlaubt

„Der mit dem Abriss einhergehende Verlust von Wohnraum ist hinzunehmen, weil zugleich angemessener Ersatzwohnraum geschaffen werde“, so das Gericht zu seinem Beschluss.

Vor dem Abriss? An der Ecke Uhlandstraße 103 / Berliner Straße am U-Bahnhof Blissestraße sind 55 Eigentumswohnungen geplant.
Vor dem Abriss? An der Ecke Uhlandstraße 103 / Berliner Straße am U-Bahnhof Blissestraße sind 55 Eigentumswohnungen geplant.

© Cay Dobberke

Das seit 2014 in Berlin geltende Zweckentfremdungsverbot solle nur verhindern, dass vorhandener Wohnraum dem Wohnungsmarkt entzogen werde, etwa durch dessen Umwandlung in Gewerberaum oder in Ferienwohnungen. Der höhere Standard durch die entstehenden Eigentumswohnungen sei hinzunehmen. Eine Grenze sei erst erreicht, „wenn Wohnungen im Luxussegement“ entstünden.

Mieterverein fordert deutlichere Formulierung im Gesetz

Beim Berliner Mieterverein hieß es auf Anfrage: „Wir können den Beschluss des Verwaltungsgerichts nicht nachvollziehen“, so Wibke Werner.

Im Gesetz sei ausdrücklich formuliert, dass „angemessener Ersatzwohnraum geschaffen werden muss“, damit ein Grundeigentümer eine Ausnahmegenehmigung zum Abriss eines Wohnhauses erhalten kann. Davon könne aber keine Rede sein, wenn an die Stelle von Mietwohnungen höherwertige Eigentumswohnungen entstehen. Da zurzeit im Senat ohnehin eine Änderung des Zweckentfremdungsgesetzes diskutiert werde, könne dabei außerdem eine „noch einmal deutlichere Formulierung“ des entsprechenden Abriss-Verbotes aufgenommen werden.
Ob der Bezirk Berufung gegen das Urteil einlegt, war bis Redaktionsschluss noch unklar.

Den Beschluss erließ die 1. Kammer am 15. Oktober 2015, Aktenzeichen: VG 1 L 317.15

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