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Die ehemalige Lungenklinik Heckeshorn in Berlin-Wannsee.

© Thilo Rückeis

Update

Ehemalige Lungenklinik Heckeshorn: Fledermäuse stoppen Flüchtlingsunterkunft in Wannsee

Das Verwaltungsgericht hat einen Baustopp für eine geplante Flüchtlingsunterbringung verhängt. Doch aufgeschoben ist nicht aufgehoben.

Erst das Einheitsdenkmal vor dem Schloss, jetzt eine Gemeinschaftsunterkunft für die Unterbringung von 502 Flüchtlingen – Fledermäuse, immer wieder, stoppen Baumaßnahmen in der Stadt. Verhängt hat den Baustopp im aktuellen Fall das Verwaltungsgericht Berlin durch einen Beschluss vom vergangenen Freitag. Leidtragender ist die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, die der Grundstücksgesellschaft des Landes (Bim) die Baumaßnahme auf dem Gelände der früheren Lungenklinik Heckeshorn in Berlin-Wannsee vorläufig zu untersagen hat (AZ: VG 24 L 181.18).

Aufgeschoben ist nicht aufgehoben. Die Bauherren, also Bim und Senat, sollen den „Tierbestand zunächst erfassen und sodann ein Konzept für den ökologischen Ausgleich erstellen“, erklärten die Richter weiter. Danach können die Arbeiten mutmaßlich weitergehen, falls nicht Wildbienen, Echsen oder sonst eine geschützte Tierart entdeckt wird. Denn: Es ist „verboten, wild lebende Tiere der besonders geschützten Arten – wie Fledermäuse – zu verletzen oder zu töten sowie Fortpflanzungs- und Ruhestätten solcher Tiere aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören“, heißt es in dem Gerichtsbeschluss. Und die Bauarbeiten in Heckeshorn würden „mit hoher Wahrscheinlichkeit gegen diese Verbote verstoßen“.

Artenschutz verzögerte schon andere Projekte

Das hätte die Verwaltung eigentlich wissen können, denn Fledermäuse nisteten auch im Gewölbe vom Sockel des früheren Kaiser-Wilhelm-Denkmals vor dem Schloss, auf das die Einheitswippe gestellt werden soll. Dort mussten die Bauherren die Nistzeit abwarten und als der Nachwuchs flügge war, Ersatzwohnraum beschaffen, im Wasserwerk Tegel. Ob es in Tegel noch dunkle, feuchte Räume auch für die gentrifizierten Wannsee-Fledermäuse gibt, war bei Redaktionsschluss noch unklar.

Erstritten hat das Urteil der Verein Natura Havel, der sich für „Naturschutz und die Landschaftspflege“ einsetzt und den das Gericht als „anerkannte Naturschutzvereinigung“ einstuft. Als Rüge der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung darf man wohl den Hinweis der Richter in der Urteilsbegründung lesen, wonach „Naturschutzbehörden in das Baugenehmigungsverfahren nicht eingebunden“ waren. Dem widerspricht allerdings die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und erklärt, dass seit dem "Bauvereinfachungsgesetz" aus dem Jahr 2005 die Prüfung des Artenschutzes vor Erteilung der Genehmigung entfalle. Trotzdem dürfe erst gebaut werden, wenn der Artenschutz gewährleistet ist, aber dafür habe allein der Bauherr Sorge zu tragen, also die Bim.

Die Genehmigung war im November vergangenen Jahres erteilt worden. Natura Havel beruft sich auf ein selbst beauftragtes kurz darauf erstelltes Gutachten, das die Gefahren für Leib und Leben der Fledermäuse belegte. Der Senat kann gegen den Eilbeschluss Beschwerde beim Oberlandesgericht einlegen.

Die landeseigene Bim will das Naturschutzkonzept nachliefern

Die landeseigene Grundstücksgesellschaft Bim sagte auf Anfrage, die Firma habe "die Entscheidung zur Kenntnis genommen" und werde "die darin geforderten Maßnahmen erfüllen". Das bedeute, dass die Landesfirma den "zuständigen Sachverständigen für Artenschutz und Baumschutz beauftragen werde, die erforderlichen Unterlagen zu erstellen." Diese werde sie dann beim Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf einreichen. Die Sprecherin der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Katrin Dietl sagte auf Anfrage, die Verwaltung habe "für drei Gebäude Baugenehmigungen und teilweise planungsrechtliche Befreiungen erteilt Naturschutz werde nur geprüft, wenn es um Baumfällgenehmigungen, Waldumwandlungen oder  Eingriffe in die Natur und Landschaft gehe. "Der Artenschutz ist nicht im Baugenehmigungsverfahren zu prüfen. Diesen hat der Bauherr, in diesem Fall die BIM selbständig einzuhalten".

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