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E-Tretroller stehen am Straßenrand.

© Federico Gambarini/dpa

E-Scooter und Lastenräder: Berliner Bezirke können jetzt Abstellflächen ausweisen

Weil falsch abgestellte E-Scooter Stolperfallen sind, können Bezirke jetzt extra Parkflächen ausweisen. Dafür können auch Kfz-Stellplätze umgewandelt werden.

Von Sabine Beikler

Gut 15.000 E-Scooter sind seit ihrer Einführung Mitte Juni inzwischen in der Stadt unterwegs. Wenn sie nicht auf den Straßen rollen, stehen sie auf den Gehwegen. Sie dürfen nicht vor Einfahrten oder U-Bahn-Eingängen geparkt werden und Fußgänger nicht behindern. Das ist die Theorie.

In der Praxis aber sind falsch abgestellte E-Scooter gefährliche Stolperfallen. Ab sofort können die Bezirke Parkflächen für E-Scooter und Lastenräder ausweisen. Als Vorgaben dienen neue Regelpläne, die die Senatsverkehrsverwaltung den Bezirken übersandt hat.

Die Bezirke sind zuständig für den ruhenden Verkehr und entscheiden, ob und wo sie gegebenenfalls Abstellplätze einrichten wollen. Sowohl für E-Scooter als auch für Lastenräder können die Bezirke Kfz-Stellplätze in entsprechende Parkflächen umwandeln. Laut Regelwerk können auf einem Kfz-Stellplatz in Längsrichtung je drei Stellplätze für schräg gestellte Lastenräder eingerichtet werden, die mit Baken und einem Parkschild gekennzeichnet sein müssen.

Die Verkehrsverwaltung will Parkplätze umwidmen, damit Lastenräder und E-Scooter nicht nur auf Gehwegen abgestellt werden.
Die Verkehrsverwaltung will Parkplätze umwidmen, damit Lastenräder und E-Scooter nicht nur auf Gehwegen abgestellt werden.

© promo/SenUVK

An allen Straßen mit Tempo 30 und auch an entsprechenden Abschnitten auf Hauptverkehrsstraßen dürfen die Bezirke speziell für Lastenräder konzipierte Bügel auf gesicherten Parkflächen installieren. Diese Bügel sind mit 35 Zentimeter deutlich kürzer als die herkömmlichen Fahrradbügel, da diese Fahrräder mehr Platz zum Rangieren benötigen.

Analog dazu können auch Parkflächen für E-Tretroller eingerichtet werden. Laut Vorgaben der Verkehrsverwaltung müssen die E-Scooter längs parken bei einer Breite von zwei Metern. Eine Mengenbegrenzung gibt es nicht. Bei entsprechender Beschilderung können diese Flächen auch für Fahrräder genutzt werden.

E-Scooter dürfen am Brandenburger Tor und Holocaust-Mahnmal nicht abgestellt werden

Der infrastrukturpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Henner Schmidt, fordert Abstellplätze für E-Scooter in Zonen in Kreuzungsbereichen, „da so der Platz auf der Straße am besten genutzt und gleichzeitig das illegale Parken von Autos an Kreuzungen unterbunden würde“.

CDU-Verkehrspolitiker Oliver Friederici sieht eigene Parkflächen für E-Scooter als ersten Schritt gegen Wildwuchs an. „Das ist ein Anfang, aber man muss auch durchsetzen, dass die Fahrzeuge richtig dort abgestellt werden.“

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Derzeit sind sechs E-Scooter-Verleiher, nämlich Bird, Circ, Jump, Lime, Tier und Voi in Berlin tätig. Verwaltung und Verleiher verständigten sich darauf, dass maximal vier E-Scooter einer Firma an einer Stelle angeboten werden dürfen. Defekte Geräte müssen innerhalb von 24 Stunden beseitigt werden.

Am Brandenburger Tor, Pariser Platz und Holocaust-Mahnmal dürfen diese Elektrokleinstfahrzeuge nicht mehr abgestellt werden. Die Parkfunktion ist dort deaktiviert. Das Parkverbot soll auf weitere historische Orte wie Bebelplatz oder Gendarmenmarkt und perspektivisch auf alle Gehwege ausgeweitet werden.

Ab einem Alter von 14 Jahren darf man die 20 Stundenkilometer schnellen E-Scooter fahren. Das Fahren zu zweit ist verboten, Gehwege und Parks sind tabu, Nutzer müssen auf dem Radweg bleiben. Wer auf Fußwegen fährt, muss mit einem Bußgeld von 15 Euro rechnen. Gefährdet er andere, kostet es 25 Euro. Und bei Alkoholfahrten kann der Führerschein auch schnell in Gefahr sein.

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