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Amts- und Landgericht in Berlin-Mitte.

© Thilo Rückeis

Diskussion um Standorte: Gibt es bald drei Landgerichte in Berlin?

Der Vorstoß des Landgerichtspräsidenten trifft auf viel Zustimmung. Die SPD dagegen will ein neues Justizzentrum.

Von Fatina Keilani

Auf den Vorschlag des Landgerichtspräsidenten Holger Matthiessen, jeden der drei Gerichtsstandorte zu einem eigenen Landgericht zu machen, reagierte als erster und sehr schnell Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne): „Die Dreiteilung des Landgerichts befürworte ich. Allerdings gibt es in der Koalition unterschiedliche Auffassungen.“ Laut Behrendt würde eine Teilung des größten Landgerichts der Bundesrepublik die Steuerung der immer noch großen drei Landgerichte erleichtern.

Auch Sebastian Schlüsselburg, rechtpolitischer Sprecher der Linksfraktion, sieht das so. „Herr Matthiessen hat überzeugende Gründe für eine Teilung des Landgerichtes dargelegt“, sagte er. „Davon konnte ich mich bereits bei meinem Besuch des Strafgerichts im November vergangenen Jahres überzeugen. Mit einer Dreiteilung würden wir die Effizienz und Steuerbarkeit deutlich erhöhen.“ Das Argument steigender Kosten für den Aufbau von Leitungsstrukturen trage nicht, da die Koalition im Haushalt bereits Vorsorge getroffen habe.

Die SPD sieht das als einziger Koalitionspartner anders. „Erstens steht es nicht im Koalitionsvertrag, für die laufende Legislaturperiode kann ich eine Dreiteilung des Gerichts daher sicher ausschließen“, sagt der SPD-Rechtspolitiker Sven Kohlmeier. Zudem sehe er nicht die Vorteile einer solchen Dreiteilung.

Dann habe man in der Folge eben drei schlecht ausgestattete Gerichte – und dazu noch drei Präsidenten, die um die begrenzten Mittel und um die besten jungen Richter konkurrieren. „Ich will mich der Diskussion nicht versperren, finde aber, es wäre viel sinnvoller, das eine Landgericht, das wir haben, vernünftig auszustatten“, so Kohlmeier.

Landgerichtspräsident Holger Matthiesen.
Landgerichtspräsident Holger Matthiesen.

© Mike Wolff

Und wenn man schon dabei sei, würde er gerne einen weiteren Vorschlag in die Diskussion einbringen: Nämlich, wie in anderen Bundesländern auch, ein Justizzentrum zu errichten, in dem alle drei Teile des Landgerichts untergebracht würden. Er denke dabei an den Gebäuderiegel am Alexanderplatz zwischen Otto–Braun-Straße und U-Bahnhof Schillingstraße. Das Gebäude gehöre dem Land und werde sowieso saniert; man könnte es direkt mit richtigen und genügenden Sälen und neuester Technik ausstatten.

Von der Opposition äußerten sich der AfD-Rechtspolitiker Marc Vallendar und der FDP-Rechtspolitiker Holger Krestel. Vallendar begrüßte den Vorschlag und kann sich vorstellen, dass die Dezentralisierung des Gerichts seine Effizienz steigern könnte. Krestel meldet jedoch Bedenken an.

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Aus drei Teilverwaltungen würden drei komplette Gerichtsverwaltungen und aus einem Gerichtspräsidenten mit zwei Vizepräsidenten würden dann drei Landgerichtspräsidenten mit sechs Vizepräsidenten, so Krestel. Er würde den Vorschlag zwar nicht ablehnen, aber doch dafür plädieren, gründlich zu prüfen, was eine solche Reform bringen würde.

Der Präsident des Landgerichts, Holger Matthiessen, hatte in einem Tagesspiegel-Beitrag die Teilung des Landgerichts in drei Landgerichte gefordert und dies näher begründet. Stellen könnten dann gezielter besetzt werden, auch die allgemeine Effizienz würde steigen.

Zudem erläuterte er, dass die Teilung durch eine Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes zum 1. Januar 2021 möglich werde. Zuvor war es so geregelt, dass ein Landgericht immer Zivil- und Strafkammern haben musste. Zu Beginn des neuen Jahres tritt eine Regelung in Kraft, die es dem Landesgesetzgeber ermöglicht, dies anders zu regeln.

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