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Hier hält sich niemand länger auf, sagt der Senat - außer vielleicht im Stau: die Stadtautobahn.

© Tim Brakemeier/dpa

Vor Urteil zu Fahrverboten: Diesel dürfen auf Berliner Stadtautobahn weiterfahren

Am Donnerstag entscheidet das Bundesverwaltungsgericht über Fahrverbote für Dieselautos. Klar ist: Autobahnen sind davon ausgenommen. Auch sonst setzt der Senat auf andere Instrumente.

Egal, wie das Bundesverwaltungsgericht am Donnerstag im Dieselstreit entscheidet, eines steht fest: Auch wenn die Richter ein Fahrverbot für zulässig halten, um den Stickoxidanteil in der Luft zu verringern – auf Autobahnen würde ein Verbot nicht gelten. Auch nicht auf der Berliner Stadtautobahn. Obwohl große Teile der Strecke mitten durch die Stadt und an Wohngebieten vorbeiführt, wo die Abgase dann landen. Selbst wenn es in Berlin einmal ein Fahrverbot für dreckige Diesel-Fahrzeuge geben würde: Auf der Stadtautobahn hätten sie freie Fahrt.

Fahrverbote seien dort nicht notwendig, weil es keine relevanten Grenzwertüberschreitungen im Bereich der Wohnbebauung entlang der Stadtautobahn gebe, antwortete Umweltstaatssekretär Jens-Holger Kirchner (Grüne) auf eine Anfrage des SPD-Abgeordneten Tino Schopf.

Zudem seien in allen bestehenden Umweltzonen in Deutschland Bundesautobahnen von Verkehrsverboten ausgenommen, weil die damit verbundene Behinderung des europäischen Warenaustausches europarechtlich problematisch wäre.

Zu hohe Stickoxid-Werte in Charlottenburg

Allerdings wird die Luftqualität für die Häuser im weiteren Umfeld der Stadtautobahn nur durch Modellrechnungen ermittelt. Eine Messstelle in unmittelbarer Nähe der Stadtautobahn hat es laut Kirchner nur bis 2004 gegeben. Sie sei nach geänderten EU-Richtlinien außer Betrieb genommen worden. Solche Messungen seien nur dort vorgeschrieben, wo sich Menschen über einen langen Zeitraum aufhalten.

Dies treffe für Orte direkt neben der Stadtautobahn nicht zu, erklärte Kirchner. Und die Berechnungen hätten gezeigt, dass die Stickoxidbelastung bis auf wenige kurze Abschnitte unterhalb des Grenzwertes liege, heißt es in der Antwort weiter. Zu hoch seien sie etwa im Bereich zwischen Neuer Kantstraße und Kaiserdamm auf der östlichen Seite der Stadtautobahn.

Aber auch auf anderen Straßen der Stadt würde der Senat nicht sofort ein Fahrverbot umsetzen. Fertige Pläne hat die Umweltverwaltung noch nicht, denn sie will das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts und anschließend die Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts in einer Klage gegen das Land abwarten.

Alternativen zu Fahrverboten werden geprüft

Der Senat arbeite „intensiv“ an der Fortschreibung des Luftreinhalteplans und berücksichtige dabei auch das Instrument „Fahrverbote“, erklärte der Staatssekretär. Aber Angaben zu Straßen, Quartieren oder Stadtteilen, in denen möglicherweise ein Fahrverbot verhängt werden müsste, könnten noch nicht gemacht werden.

Zunächst werde untersucht, ob durch andere Maßnahmen ohne Fahrverbote die Grenzwerte eingehalten werden können. Unter anderem will die Verwaltung testen, ob durch Tempo 30 der Verkehrsfluss so verstetigt werden kann, dass Autos weniger Schadstoffe in die Luft blasen. Zudem gibt es ein Förderprogramm für den Kauf von Taxis mit Elektroantrieb. Landesfahrzeuge sollen auf E-Antrieb umgestellt werden, schrittweise auch die Busse der BVG. Zudem will der Senat die Berliner zum Umstieg auf Bahn und Bus animieren, unter anderem mit Preissenkungen beim Jobticket.

Umweltsenatorin Regine Günther (parteilos, für Grüne) will bei einem Fahrverbot nach wie vor eine blaue Plakette für Dieselfahrzeuge, die die Norm erfüllen. Dafür ist aber der Bund zuständig, der sich bisher sträubt. Ferner fordert Günther, dass die Hersteller auf deren Kosten ältere Autos nachrüsten. Bei einer blauen Plakettenpflicht ab 2020 würden nach Schätzungen der IHK rund 88.000 Betriebsfahrzeuge die Anforderungen nicht erfüllen. Aktuell haben in der Stadt mehr als 40 Prozent aller gewerblich genutzten Fahrzeuge einen Dieselmotor.

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