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Berlins Sozialsenatorin Elke Breitenbach (Linke).

© Paul Zinken/dpa

Dienstliche Herabsetzung ausreichend?: Warum der Disziplinarfall Giffey nicht bei der Staatsanwaltschaft landete

Berlins Sozialsenatorin Elke Breitenbach verteidigt das Vorgehen im Fall Karsten Giffey. Sie hatte auf eine Anzeige verzichtet.

Aus Sicht von Sozialsenatorin Elke Breitenbach (Linke) sollte Franziska Giffeys Ehemann Karsten mit einer dienstlichen Herabstufung im Rahmen eines Disziplinarverfahrens ausreichend bestraft gewesen sein. Deshalb hat sie es unterlassen, einen Betrugsverdacht nach Giffeys mutmaßlich falschen Angaben zu einer Dienstreise bei der Staatsanwaltschaft zu melden.

Dies geht aus einer Auskunft von Breitenbachs Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales hervor. Die Behörde erteilte „nach rechtlicher Prüfung“ erstmals Informationen zu dem Fall. Sie war zunächst der Meinung, sich zu dieser „Personalangelegenheit“ grundsätzlich nicht äußern zu müssen.

Wie berichtet, hatte das Verwaltungsgericht den zuvor im Landesamt für Gesundheit und Soziales (Lageso) beschäftigten Giffey mit einem Urteil im Dezember 2019 aus dem Dienst entfernt. Der Vorwurf soll nach Medienberichten gewesen sein, dass der Veterinärmediziner eine Kongressteilnahme im Ausland als Dienstzeit abgerechnet hat, tatsächlich aber auf Urlaubsreise war. Mittlerweile ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen Betrugsverdachts.

Ein Sprecher Breitenbachs erklärte nun, zu Beginn des Disziplinarverfahrens im Januar 2017 sei ein strafrechtlich relevantes Verhalten des Beamten „nicht offensichtlich“ gewesen. Im Laufe des weiteren Verfahrens sei dann zwar erörtert worden, die Justiz mit dem Fall zu befassen. Im Ergebnis sei aber „nach erfolgter Abwägung aller be- und entlastenden Umstände und der in Aussicht stehenden Disziplinarmaßnahme davon Abstand genommen“ worden.

Behörden wollen Ermittlungen in der Regel abgeben

In Justizkreisen gilt ein solches Vorgehen als ungewöhnlich. Üblicherweise nehmen Behörden in diesen Fällen den Weg über die Staatsanwaltschaft, schon um sich selbst von Ermittlungen zu entlasten. Das Disziplinarverfahren wird dann so lange ausgesetzt und erst fortgeführt, wenn die Justiz ihre Arbeit beendet hat und alle Tatsachen festgestellt sind. Trotz verhängter Sanktion kann es dann immer noch zu Maßnahmen kommen. In der Zwischenzeit werden Beamte mitunter vom Dienst freigestellt, unter Kürzung ihrer Bezüge.

Möglicherweise sollten Karsten Giffey solche Folgen erspart werden. Eine Mitteilung an die Staatsanwaltschaft hätte auch den Kreis derer vergrößert, die mit der Akte befasst waren. Am Disziplinarverfahren waren so zunächst nur der Ermittlungsführer und Senatorin Breitenbach als Dienstvorgesetzte beteiligt. Im März 2019 sind der Sozialverwaltung zufolge dann die Beschäftigtenvertretungen des Lageso informiert worden.

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Einen knappen Monat später ging die Disziplinarklage ans Verwaltungsgericht. Klage wird nur erhoben, wenn eine Herabstufung, Pensionsverlust oder eine Entfernung aus dem Dienst vorgesehen sind. Bei weniger gewichtigen Dienstvergehen kann die Behörde selbst Maßnahmen anordnen. Breitenbach beantragte nur eine Zurückstufung – das Gericht ging jedoch darüber hinaus und verurteilte Giffey zum Verlust seines Jobs.

Klare Vorschriften für den Umgang mit solchen Fällen gibt es nicht

Vorschriften, wie sich Behörden bei einem Straftatenverdacht von Beamtinnen oder Beamten zu verhalten haben, gibt es im Land Berlin nicht. Richtlinien, wie sie etwa für Bundesbeamten vorgesehen sind, fehlen. Der zuständige Vorgesetzte könne deshalb „nach pflichtgemäßem Ermessen“ über eine Strafanzeige entscheiden, heißt es aus der für das Dienstrecht zuständigen Finanzverwaltung.

Eine Unterlassung kann aber auch ein Risiko bedeuten, weil sich Vorgesetzte damit dem Verdacht einer – ebenfalls strafbaren – Strafvereitelung aussetzen können. In der Praxis ist man deshalb auf der sicheren Seite, wenn die Staatsanwaltschaft von Anfang an in das Geschehen einbezogen wird.

Ob oder welche Kenntnisse die damalige Neuköllner Bezirksbürgermeisterin von dem Verfahren und dem zugrundeliegenden Dienstvergehen ihres Mannes hatte, ist unklar. Einzelheiten zum Vorfall selbst will die Sozialverwaltung weiterhin nicht bekannt geben. So viel aber doch: Dass Franziska Giffey vom Handeln ihres Mannes wusste, gehe aus den Akten nicht hervor. Hinweise darauf gebe es keine. Giffey selbst äußert sich nicht öffentlich dazu, betont aber den privat-persönlichen Charakter der Angelegenheit.

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