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Cafés und Restaurants bleiben auch zu Ostern zu.

© Wolfgang Kumm/dpa

Update

Die wichtigsten Fragen zu den Feiertagen: Was zu Ostern in Berlin erlaubt ist – und was nicht

Kontaktverbot und Ausgangsbeschränkungen werden über die Feiertage nicht gelockert. Ausflüge nach Brandenburg sind nur eingeschränkt möglich.

Dieses Jahr feiern die meisten Menschen Ostern anders als gewohnt. Anstatt wegzufahren oder ein Fest mit Freunden und Verwandten zu feiern, bleiben die meisten daheim. Aber was sind denn nun genau die Regeln? Ein Überblick:

1. Darf ich draußen Ostereier suchen? 

Die Ostereiersuche sollte am besten in der Wohnung oder im eigenen Garten stattfinden. Im Prinzip ist eine Ostereiersuche für die eigenen Kinder auch in den öffentlichen Parks möglich. Laut einer Senatsmitteilung sei dies von der "Rechtsverordnung zur Eindämmung des Coronavirus" abgedeckt, sofern es sich dabei um keine Zusammenkunft mit anderen Leuten handelt.

Das heißt: Die Familie sollte unter sich bleiben. Die Abstandregeln seien wie überall auch beim Ostereiverstecken und –suchen einzuhalten. Zuvor hatte ein Sprecher der Innenverwaltung mitgeteilt, dass Ostereiersuche "kein Sport" sei und somit auch kein Anlass, das Haus oder die Wohnung zu verlassen.

Diese Aussage hat die Senatsinnenverwaltung inzwischen korrigiert. Der Senat appelliert bei allen Regelungen an die Vernunft des Einzelnen. Ziel der Maßnahmen sei es, die sozialen Kontakte auf ein Minimum zu beschränken.

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2. Darf ich andere Menschen zu mir einladen oder meine Familie besuchen? 

Nein, es gilt weiterhin: Kontakt zu Menschen, die nicht im selben Haushalt wohnen, soll vermieden werden. Die Kontaktbeschränkungen werden nicht gelockert – Zusammenkünfte sind nur zu zweit oder mit Personen, die im selben Haushalt leben, erlaubt. Das bedeutet leider auch, dass Großeltern, ihre Enkelkinder nicht sehen dürfen. Der Kontakt muss also per Telefon oder Videokonferenz abgehalten werden.

3. Dürfen gemeinsame Osterspaziergänge unternommen werden?

Spaziergänge sind erlaubt, da sie der Bewegung an der frischen Luft dienen. Osterspaziergänge dürfen allerdings nur mit Angehörigen des eigenen Haushalts stattfinden. Zu anderen Personen muss ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden, sofern sie nicht Ehe- oder Lebenspartnerinnen oder -partner sind. Gruppenbildungen sollen vermieden werden. Zwei Familien sollen also nicht gemeinsam spazieren gehen.

4. Werden in Kirchen Gottesdienste abgehalten?

Nein, Kirchen und andere Gotteshäuser sind für Gottesdienste geschlossen. Manche wollen aber online Messfeiern übertragen. Besuchen Sie für mehr Infos die Website ihrer Kirchengemeinde. Erst am Dienstag hat das Berliner Verwaltungsgericht einen Eilantrag eines religiösen Vereins abgelehnt, der sich gegen diese Einschränkungen richtete.

Einzelne Kirchen bieten die Möglichkeit, in Andachtsräumen eine Kerze aufzustellen oder zur stillen Andacht alleine einzukehren. Private Fürbitten können teilweise in einen Kasten, zum Beispiel im Vorraum zur Kirche, geworfen werden. Informationen bieten die einzelnen Gemeinden.

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5. Gibt es Osterfeuer? 

Nein, alle Veranstaltungen sind weiterhin untersagt. Beliebte Osterfeuer wie im Britzer Garten, in Gatow oder der Rummelsburger Bucht und auch alle Osterfeste in Brandenburg wurden abgesagt. Wer einen Garten hat, kann in einer Feuerschale oder einer geschützten Feuerstelle ein privates Osterfeuer im Rahmen der Familie abhalten.

6. Werden Ostermärkte öffnen? 

Nein, die jährlichen Ostermärkte in der City West und am Alexanderplatz sind abgesagt. Auch alle sonstigen Ostermärkte und Feiern in Brandenburg fallen aus.

7. Sind die Supermärkte wegen der Coronakrise auch an den Feiertagen offen?

Trotz der Sonderöffnungsregeln wegen der Coronavirus-Pandemie bleiben Supermärkte und andere Geschäfte am Karfreitag und Ostersonntag geschlossen. Das Ladenöffnungsgesetz legt fest, das es für bestimmte Feiertage keine Ausnahmen geben kann. Ostermontag hingegen können Geschäfte, die lebensnotwendige Dinge verkaufen, öffnen.

8. Dürfen Blumenläden öffnen?

Ja. Auf Osterglocken und Sträuße für den traditionellen Osterschmuck muss niemand verzichten. Floristen und Blumenläden stehen derzeit auf der Liste des Senats, mit den wenigen Geschäften, die noch geöffnet sein dürfen. Beim Betreten der Geschäfte ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu den anderen Kunden oder zu dem Personal einzuhalten.

9. Darf ich einen Ausflug nach Brandenburg machen? 

Jein. Innenminister Michael Stübgen (CDU) sagte im rbb-Inforadio, „kleine Ausflüge“ seien erlaubt. Eine Radtour zum Beispiel, Stadtbesichtigungen oder ähnliche touristische Aktivitäten sind verboten.

Generell hat Brandenburgs Regierung jedoch an die Berliner appelliert, Ausflüge ins Umland zu vermeiden.

Übernachtungsangebote, wie Hotels, Ferienwohnungen oder Campingplätze, dürfen nicht zu touristischen Zwecken genutzt werden. Wer eine Ferienwohnung oder -haus in Brandenburg besitzt, darf dort hinfahren. Es sollte aber unbedingt auf die jeweils örtliche Situation Rücksicht genommen werden. Lokal oder auf Kreisebene können aus besonderem Anlass weitergehende Festlegungen getroffen werden.

10. Darf ich meinen Enkeln Ostergeschenke vorbeibringen?

Wenn die Abstandsregeln eingehalten werden, spricht im Prinzip nichts dagegen, den Enkeln Geschenke vor die Haustür zu legen, teilt ein Sprecher des Innensenators mit. Zu beachten bleibt dabei: Wer seine Wohnung oder Haus verlässt, muss dafür laut Paragraf 14 der Rechtsverordnung, das Vorliegen von Gründen zum Verlassen der Wohnung glaubhaft machen können. Ein Verstoß gegen das Zuhause-bleiben-Gebot kann zwischen 10 und 100 Euro kosten.

In Absatz 3 werden die bekannten Gründe genannt, hierzu heißt es aber „insbesondere“. Das bedeutet, dass es durchaus weitere Gründe geben kann, die nicht eindeutig zu regeln sind.

Für alle Regelungen gilt: Oberstes Ziel des Landes Berlin ist die Reduzierung des physischen Kontaktes, damit sich das Virus nicht weiter ausbreiten kann. Das setzt staatliche Regeln voraus, gefragt ist dabei aber auch das Verantwortungsbewusstsein des Einzelnen.

Weitere Hinweise von der Senatsverwaltung für Gesundheit zur momentan geltenden Ausgangsbeschränkung aufgrund des Coronavirus finden Sie hier. (mit dpa, epd)

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