zum Hauptinhalt
Am 31. August 2020 kam es an der Kreuzung Kurfürstendamm Cicerostraße zu einem Unfall. Der Verursacher muss nun ins Gefängnis.

© Paul Zinken/dpa

„Die Bestie entfesselt“: Berliner Ku'damm-Raser zu knapp vier Jahren Haft verurteilt

Eine Frau ist gelähmt, ihre 17-jährige Tochter wurde schwer verletzt. Für seine „Angeberfahrt“ muss ein 29-Jähriger nun in Gefängnis.

Er wollte seiner Beifahrerin imponieren, gab einfach Gas – „mit katastrophalen Folgen“, hieß es am Dienstag im Urteil des Landgerichts. „Es wurde zwar kein Mensch getötet, aber ein Leben zerstört.“ Robert S., der mit einem 530 PS starken Mietwagen auf dem Kurfürstendamm einen Kleinwagen gerammt hatte, wurde zu drei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt. Zudem erging eine Führerscheinsperre von vier Jahren und vier Monaten.

In dem Kleinwagen saßen eine damals 45-jährige Frau und ihre Tochter. Durch die Wucht des Aufpralls kippte der Kleinwagen auf die Seite. Trümmerteile flogen durch die Luft. Die Fahrerin erlitt schwerste Verletzungen, schwer verletzt auch die 17-jährige Tochter.

Wochenlang lag die Mutter im Koma. Seit dem Unfall ist sie gelähmt. Die Ökonomin leide unter dem Locked-in-Syndrom, hieß es im Prozess – ein Zustand, in dem ein Mensch bei vollem Bewusstsein ist, sich aber kaum oder gar nicht mehr bewegen und verständigen kann. Was S. verursacht habe, sei das Schlimmste, was man sich vorstellen könne, sagte der Vorsitzende Richter. „Maximale Einsamkeit im eigenen Körper.“

Es war 21.25 Uhr, als S. am 31. August 2020 in den Kurfürstendamm einbog. Auf dem Beifahrersitz eine Frau. Eine Urlaubsbekanntschaft, wie er nun sagte. Extra für den Besuch der Frau habe er den BMW 750i gemietet, so der Schlosser in seinem Geständnis. Er habe der Frau imponieren wollen. Laut Anklage beschleunigte er auf bis zu 132 Stundenkilometern.

[Wenn Sie aktuelle Nachrichten aus Berlin, Deutschland und der Welt live auf Ihr Handy haben wollen, empfehlen wir Ihnen unsere App, die Sie hier für Apple- und Android-Geräte herunterladen können.]

S. habe aus dem aufgemotzten Wagen „rausgeholt, was ging“, heiß es weiter im Urteil. Er habe sozusagen „die Bestie entfesselt“. Der 29-Jährige habe sich eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit schweren Folgen, der schweren und der gefährlichen Körperverletzung, der Sachbeschädigung sowie der Unfallflucht schuldig gemacht.

Der Angeklagte – nicht vorbestraft ist auch verkehrsrechtlich bis dahin noch nie aufgefallen – hatte von einer „Angeberfahrt“ gesprochen und tiefes Bedauern geäußert. Dem Urteil war eine Verständigung der Prozessbeteiligten vorausgegangen. Im Strafmaß wurde das umfassende Geständnis berücksichtigt. 

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false