zum Hauptinhalt
Elke Breitenbach

© SenIAS

Die Arbeitssenatorin über die Anstellung von Menschen mit Behinderung: „Es gibt herausragende Beispiele“

Am 11. November wurde der 17. Berliner Inklusionspreis verliehen. Ein Gespräch mit Arbeitssenatorin Elke Breitenbach über die Situation von Menschen mit Behinderung in der Berufswelt.

Frau Breitenbach, Sie haben am 24. Oktober im Rahmen des Aktionstags „Schichtwechsel“ Ihren Arbeitsplatz in die Stephanus-Werkstätten verlegt. Welche Erfahrungen haben Sie dabei gemacht, und inwiefern können solche Aktionstage dazu beitragen, Grenzen zwischen dem Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderung und dem ersten Arbeitsmarkt abzubauen?

Eigene Erfahrungen zu machen ist hier sowieso die beste Schule. Ich habe Sendungen für den Librileo Löwenladen zusammengestellt und Hefte selbst gebunden. Dabei habe ich erlebt, welche wichtigen Arbeiten mit großer Empathie in der Werkstatt erledigt werden. Das sind Dienstleistungen für viele Berlinerinnen und Berliner. Vor allem könnten einige Beschäftigte aus dieser Werkstatt ohne Weiteres auf dem ersten Arbeitsmarkt tätig sein.

Vor welchen Herausforderungen stehen Menschen mit Behinderung im Berufsalltag konkret?

Sie werden nach wie vor mit Vorurteilen konfrontiert und auch diskriminiert. Ihnen wird unterstellt, sie seien weniger leistungsfähig. Zugleich werden sie zunehmend als Konkurrenz etwa bei Fördermöglichkeiten betrachtet. Das ist paradox und nicht akzeptabel.

Unternehmen, die im Jahr mehr als 20 Beschäftigte einstellen, müssen mindestens fünf Prozent ihrer Stellen mit schwerbehinderten Menschen besetzen. Wie viele der betroffenen Berliner Betriebe erfüllen diese Pflicht?

Etwa 33 Prozent der rund 6000 Berliner Betriebe erfüllen die Vorgabe, knapp 70 Prozent zahlen die Ausgleichsabgabe. Umgekehrt würde mir das Verhältnis sehr viel besser gefallen.

Senatorin Elke Breitenbach im Einsatz beim Aktionstag "Schichtwechsel".
Senatorin Elke Breitenbach im Einsatz beim Aktionstag "Schichtwechsel".

© SenIAS

Können Sie beobachten, dass sich die Einstellung der Arbeitgeber positiv ändert in Bezug auf Anstellung von Menschen mit Behinderung?

Ja, langsam. So zeigt auch die jährliche Verleihung unseres Inklusionspreises an Arbeitgeber, die Menschen mit Schwerbehinderung einstellen, wie viele herausragende Beispiele es in Berlin schon gibt. Mitunter zwingt auch der Fachkräftemangel Arbeitgeber zum Umdenken. Generell ist in der Gesellschaft eine größere Offenheit gegenüber Menschen mit Behinderungen zu beobachten. In der Arbeitswelt jedoch gibt es Nachholbedarf. Das betrifft vor allem die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung am ersten Arbeitsmarkt, etwa über das sogenannte Budget für Arbeit. Dieser Lohnkostenzuschuss für Arbeitgeber wird noch viel zu wenig genutzt.

[Die Fragen stellte Udo Badelt. Elke Breitenbach ist Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales.]

Wird das Berliner Landesgleichberechtigungsgesetz, das 1999 eingeführt wurde, weiterentwickelt? Welche Passagen sind nicht mehr zeitgemäß? Wie weit ist das Verfahren gediehen?

In Kürze: Wir wollen eine stärkere Partizipation von Menschen mit Behinderungen am Handeln der Verwaltung erreichen. Die Einrichtung von Arbeitsgruppen für alle Senatsverwaltungen sieht der neue Gesetzentwurf verpflichtend vor. Teilhabe am Arbeitsleben soll im Einzelfall auch dort möglich sein, wo es noch Barrieren gibt, etwa fehlende Dolmetschende für Gebärdensprache. Spezifische Maßnahmen, als „angemessene Vorkehrungen“ bezeichnet, sollen helfen - eine elementare Forderung der Behindertenrechtskonvention der UN. Im Oktober haben wir den Entwurf für das neue Gesetz dem Abgeordnetenhaus zugeleitet und das Anhörungsverfahren begonnen.

Wie wird das Bundesteilhabegesetz in Berlin umgesetzt und vor welchen Hürden steht die Verwaltung?

Mit dem Berliner Teilhabegesetz, dem neuen Berliner Rahmenvertrag und der Verordnung für ein neues Instrument zur Bedarfsermittlung wurden 2019 wichtige Weiche zur Umsetzung der dritten und größten Reformstufe gestellt. Es wird standardisierte, berlinweit einheitliche Verfahren geben. Auch die Zuständigkeit wurde neu geregelt. In Teilhabefachdiensten werden die Bereiche Jugend, Soziales und Gesundheit eng kooperieren. Menschen mit Behinderungen sollen passgenauere Leistungen für ein selbstbestimmteres Leben erhalten. Dazu muss es mehr und besser qualifiziertes Personal geben. Dieses zu gewinnen wird für die Berliner Bezirke die größte Herausforderung sein.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false