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Michael Müller kündigte am Dienstag im Senat punktuelle Kontrollen der Maskenpflicht an.

© Britta Pedersen/dpa

Die aktuellen Corona-Regeln: Berlin beschließt weitere Lockerungen und Bußgelder für Maskenmuffel

Der Senat lockerte am Dienstag die Pandemieregeln. Der Mindestabstand von 1,50 Metern und die Mundschutzpflicht sind weiterhin gültig. Ein Überblick.

Von
  • Ronja Ringelstein
  • Sabine Beikler

In Berlin muss ab Sonnabend jeder, der keine Maske im ÖPNV, Einzelhandel oder Gastronomie trägt, mit einem Bußgeld rechnen. „Punktuell und zu ausgewählten Zeiten ist es möglich, Kontrollen im ÖPNV durchzuführen“, sagte der Regierende Bürgermeister Michael Müller (SPD) am Dienstag.

Das Bußgeld beträgt zwischen 50 und 500 Euro bei „dauerhafter Renitenz“, wie Müller sagte. Am Dienstag verabschiedete der Senat eine neue Infektionsschutzverordnung mit zwölf Paragrafen, die die bisherige Eindämmungsverordnung ersetzt und am Sonnabend in Kraft tritt.

Die Abstandsregeln von 1,50 Metern, die Maskenpflicht in belebten Innenräumen und die Aufforderung, die Hygieneregeln zu beachten, bleiben bestehen. „Wir müssen uns bewusst machen, dass wir noch in einer guten Situation in Berlin leben“, sagte Müller.

Diese Situation könne sich aber „täglich ändern“, sagte er mit Hinweis auf die steigenden Infektionszahlen. Auch die Kontaktbeschränkungen gelten ab Sonnabend nicht mehr. Bisher durften sich maximal fünf Personen oder Mitglieder zweier Haushalte treffen.

Trotz der Lockerungen appelliert der Senat an die Berliner, die Kontakte so gering wie möglich zu halten. „Wir wollen Schritt für Schritt etwas ermöglichen und nicht übers Ziel hinausschießen“, sagte Müller. „Wir wollen alles tun, um einen Lockdown zu verhindern. Wir wollen drastische Maßnahmen vermeiden.“

Polizei kann Maskenpflicht nicht flächendeckend kontrollieren

Man sei sich im Senat aber einig gewesen, dass man ein Hauptaugenmerk auf den ÖPNV habe und dort die Maskenpflicht umsetzen wolle. Nur könne diese aufgrund des fehlenden Personals nicht flächendeckend kontrolliert werden, schränkte Sprecher Benjamin Jendro von der Gewerkschaft der Polizei (GdP) ein.

Die Polizei werde im Rahmen der bisherigen Doppelstreifen mit Kontrolleuren die Umsetzung der Maskenpflicht unterstützen und gegen Verstöße vorgehen. Aber BVG und Einzelhandel müssten die Hauptverantwortung für die Einhaltung der Maskenpflicht übernehmen.

[Alle aktuellen Entwicklungen in Folge der Coronavirus-Pandemie finden Sie hier in unserem Newsblog. Über die Entwicklungen speziell in Berlin halten wir Siean dieser Stelle auf dem Laufenden.]

Ab Sonnabend dürfen wieder mehr Kunden in die Geschäfte, im Einzelhandel gilt statt bisher 20 Quadratmeter Verkaufsfläche pro Kunde nur noch zehn Quadratmeter. Veranstaltungen im Freien mit mehr als 1000 Personen sind weiterhin bis einschließlich 31. August verboten.

Vom 1. September bis 24. Oktober sind Veranstaltungen im Freien weiterhin mit mehr als 5000 Personen verboten. In geschlossenen Räumen gilt folgendes Stufenmodell: Ab Sonnabend dürfen nicht mehr nur 150, sondern 300 Teilnehmer auf Veranstaltungen in Innenräumen anwesend sein. Ab 1. August erhöht sich die Zahl auf 500 Teilnehmer, ab 1. September sind 750 Personen auf Veranstaltungen in geschlossenen Räumen erlaubt.

Die Ansteckungsgefahr nicht auf die soziale Situation reduzieren

Mit Blick auf die Masseninfektionen in Wohnblocks, zu denen es in Neukölln und Friedrichshain gekommen ist, und der Frage nach Ansteckungen in bestimmten Milieus sagte Müller: „Wir müssen bestimmte Bevölkerungsgruppen mit Sprachmittlern gezielter ansprechen. Aber man darf die Ansteckungsgefahr nicht auf die soziale Situation reduzieren. In einem First-Class-Restaurant kann ich mich auch anstecken“, sagte Müller. Jeder in jeder Lebenssituation könne sich infizieren, wenn er nicht aufpasse.

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In einem Wohnkomplex am Ostbahnhof in Friedrichshain-Kreuzberg hatten sich dutzende Männer, Frauen und Kinder mit dem Coronavirus infiziert. Das hat der Tagesspiegel von Nachbarn erfahren. Eine Sprecherin von Bezirksbürgermeisterin Monika Herrmann (Grüne) bestätigte den Fall auf Anfrage.

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Insgesamt wurden dort 44 Anwohner positiv auf Covid-19 getestet. „Die betroffenen Haushalte erhielten Quarantäneanordnungen und werden nun durch das Bezirksamt mit Lebensmitteln und Hygieneartikeln versorgt“, teilte die Sprecherin mit. Weil auch Kinder betroffen seien, habe man Schulen, Kitas und Jugendclubs informiert und ihnen Tests auf das Coronavirus angeboten. Tausende Nachbarn wohnen in nahen Hochhäusern. Ob und welche Art von Quarantäne auch für diese Blöcke gilt, ist unklar.

Müller überlässt Quarantäne-Politik den Bezirken

Für die Bezirke wolle Müller keine politischen Entscheidungen bei Neuinfektionen vorgeben. In Neukölln stehen beispielsweise mehrere Wohnhäuser unter Quarantäne. Müller sagte, es sei richtig, dass die Gesundheitsämter sachgerecht vor Ort entschieden, wann und ob Quarantäne nötig sei. „Ich wäre vorsichtig, zu sagen, dass die Testung nicht funktioniert hat“, sagte Müller.

Es könne auch an dem individuellen Verhalten der Bewohner liegen. „Ich glaube, dass unsere Zahlen belegen, dass Bezirks- und Landesebene seriös und mit Augenmaß vorgehen.“ Dass sich in einigen Wohnblöcken mehrere Menschen anstecken, sei eine neue Situation, die man zuvor nicht hatte.

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