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U-Bahnhof Paulsternstrasse (U7 ) in Berlin.

© Thilo Rückeis

Denkmalschutz in Berlin: Nicht alle U-Bahnhöfe sind schützenswert, oder?

Bernd Matthies hat ein Problem mit amtlich geschütztem Ungeschmack. Und Sie?

Am Mittwoch hatten wir den – ab sofort– denkmalgeschützten U-Bahnhof Paulsternstraße im Blatt: Das kindliche Gemüt des Architekten Rainer G. Rümmler brachte dort eine Mischung aus LSD-Rausch, Lego und Tiffany an die Wände, die schon zur Zeit ihrer Erschaffung kaum zu ertragen war. Denkmalschutz? Der lässt sich immer begründen. Entweder ist etwas von zeitloser Schönheit, oder es ist doof und damit ein Zeichen für erbitterten zeitgebundenen Stilwillen, und der ist auch schützenswert. Immerhin: Wer diesen Bahnhof einmal gesehen hat, der vergisst ihn nicht.

Hässlichkeit allein sollte kein Schutzgrund sein

Bei den oberirdischen Bauwerken der U-Bahnlinie 5 Richtung Hönow ist es weder das eine noch das andere: Hier sind seinerzeit ein paar passable Entwürfe in einer Mangelsituation völlig vergurkt worden. Man geht vorbei an den hässlichen, nun ebenfalls geschützten Betonklötzen, fühlt sich unangenehm ans Ost-Berlin der DDR-Zeit erinnert, und das war es dann auch schon.

Der Unterschied: Diese Bahnhöfe hat nie irgendjemand schön gefunden. Schon klar: Denkmalschutz hat nichts mit Schönheit zu tun. Wäre ja noch schöner. Aber auch Hässlichkeit allein sollte kein Schutzgrund sein.

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