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Ein Schlüssel steckt im Schloss einer Airbnb-Ferienwohnung.

© Jens Kalaene/dpa

Debatte um Ferienwohnungen in Berlin: Senat lehnt erneutes Kooperationsangebot von Airbnb ab

Der Berliner Senat und Airbnb sind auf Konfrontationskurs. Der Senat erklärte, dass es kein gemeinsames Portal geben wird.

Die Senatsverwaltung für Bauen und Wohnen lehnt das erneute Kooperationsangebot von Airbnb ab. Beide Seiten streiten, wie das Zweckentfremdungsverbot um- und durchgesetzt werden kann. „Ein gemeinsames Portal von Airbnb und dem Land Berlin, wie vorgeschlagen, wird es nicht geben“, erklärt die Senatsverwaltung. Das Unternehmen hatte vorgeschlagen, dass sich Vermieter auf einer Senatsplattform registrieren und die Genehmigungen dann mit dem eigenen System verknüpft werden. Dabei boten sie auch technische und Hilfe an.

„Ein automatisiertes Genehmigungsverfahren in dem Sinne, dass online ein Antrag gestellt und automatisiert eine Genehmigung erteilt wird, ist nicht realisierbar“, erklärt der Senat. Es bedürfe in jedem Einzelfall der Prüfung und Entscheidung, ob die zweckfremde Vermietung einer Wohnung als Ferienwohnung genehmigt werden kann.

Stattdessen erneuerte die Stadt ihre Forderung an die Plattform: Man erwarte von Airbnb die Herausgabe der notwendigen Daten der im Portal inserierenden Ferienwohnungsbetreiber. Seit dem 1. August müssen die meisten Gastgeber bei kurzzeitigen Zimmervermietungen eine Registriernummer angeben. Doch laut RBB hatten im November von 13.644 Inseraten nur 1242 eine solche Nummer. „Würde Airbnb allen Anbietern ohne Registriernummern den Zugriff auf ihr Portal verweigern, würde das der gesetzlichen Lage in Berlin entsprechen“, sagt die Sprecherin der Senatsverwaltung.

Das Verwaltungsgericht München entschied kürzlich, Airbnb müsse den dortigen Behörden Auskunft über seine Gastgeber geben. Berlin wartet auf die noch ausstehende Urteilsbegründung, um möglichst „Schlussfolgerungen für eine Berliner Lösung ähnlich dem Münchner Weg zu ziehen“.

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