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Rechtswissenschaftler Wolfgang Bock wurde von Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD) mit einem Gutachten zum Berliner Neutralitätsgesetz beauftragt.

© Taylan Gökalp/dpa/ZB

Update

Debatte um Berliner Neutralitätsgesetz: Scheeres warnt vor religiösem Mobbing

Ein Gutachten bestätigt Neutralitätsgesetz als verfassungskonform und sieht andernfalls Gefahr für den Schulfrieden.

Das im Berliner Neutralitätsgesetz enthaltene Verbot für Lehrkräfte, an Schulen auffallende, religiös geprägte Kleidungsstücke oder Symbole zu tragen, verstößt weder gegen das Grundgesetz noch gegen EU-Recht noch gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Dies ist das zentrale Ergebnis eines neuen Gutachtens zum Neutralitätsgesetz, das Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD) am Donnerstag präsentierte.

Scheeres hatte das Gutachten bei Wolfgang Bock, Rechtsprofessor der Universität Gießen, in Auftrag gegeben. Er sollte darlegen, inwiefern es den Schulfrieden stören würde, wenn man Lehrerinnen das Tragen religiöser Symbole erlaubte. Ausgangspunkt war eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2015, die auf den Schulfrieden abhob: Nur dessen konkrete Gefährdung rechtfertige es, die religiösen Symbole zu verbieten.

Bock legte mit Hinweis auf entsprechende Studien und Statistiken dar, dass an Berlins allgemeinbildenden Schulen über 25 Prozent der Schüler muslimischen Glaubens seien. Die „nationalen Herkunftskulturen“ und die Familien von 40 bis 60 Prozent der in Deutschland lebenden Muslime seien von einer islamischen Religionskultur geprägt, „die eine dem Mann in vieler Hinsicht untergeordneten Stellung der Frau in Familie und Gesellschaft propagiert und verwirklicht“, führte Bock aus.

Die Pflicht, "das Tadelnswerte zu verbieten"

Daraus wiederum ergäben sich bestimmte Verhaltens- und Bekleidungsvorschriften. Wer dagegen verstoße, müsse von streng gläubigen Mitschülern getadelt werde – so verlange es die Erziehung. Mehr als das: Es ergebe sich aus den tradierten Vorstellungen sogar die „Pflicht, das Tadelnswerte zu verbieten“. Wenn dann auch noch eine Lehrerin ein islamischen Kopftuch trage, entfalte dies „– unabhängig von den Motiven seiner Trägerin – selbst eine Wirkung im Sinne derartiger Konflikte“, so Bock.

Kopftuch, Kippa oder Kreuz: Lehrer sollen im Unterricht keine religiöse Symbole tragen.
Kopftuch, Kippa oder Kreuz: Lehrer sollen im Unterricht keine religiöse Symbole tragen.

© Getty Images

Scheeres wies darauf hin, dass Schulen vielfach von Fällen berichteten, in denen muslimische Mädchen gemobbt würden, die sich nicht nach den Vorstellungen der streng Gläubigen richten wollten. Da – vor allem Grundschüler – Lehrer als Vorbild sehen würden, sei es wichtig, dass „kein Lehrer mit einem religiösen Zeichen“ vor ihnen stehe, um sie nicht noch mehr unter Druck zu setzen.

"Subtiles Mobbing" wegen offener Haare

Diese Ansicht vertritt auch der Leiter der Neuköllner Röntgen-Schule, Detlef Pawollek. Er bestätigt massive Mobbing-Probleme im Zusammenhang mit Bekleidungsvorschriften. Gerade erst sei es im Klassenrat Thema gewesen: „Betroffen war ein Mädchen mit migrantischen Hintergrund, das in subtiler Weise wegen der offenen Haare zum Thema wurde“, berichtet Pawollek. Das Mädchen wolle die Schule verlassen.

Pawollek engagiert sich auch in der Initiative "Pro Neutralitätsgesetz" und ist im Vorstand der Schulleitervereinigung der Bildungsgewerkschaft GEW. Das rot-grüne Bündnis "Pro Neutralitätsgesetz" hatte sich 2017 gegründet. Zu den Erstunterzeichnern gehörte Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD), damals noch Neuköllner Bezirksbürgermeisterin. Das Kopftuchverbot für Lehrerinnen wird seit langem kontrovers diskutiert.

Das Bundesarbeitsgericht ist am Zug

Scheeres’ Verwaltung sieht sich vielfach mit mehreren Klagen von Lehrerinnen konfrontiert, die an staatlichen Schulen unterrichten und dennoch das Kopftuch tragen wollen. Ein Fall liegt vor dem Bundesarbeitsgericht in Erfurt. Falls die betreffende Lehrerin gewinnt, hat die Bildungsverwaltung keine Handhabe mehr. Allerdings könnten betroffene Schüler, die sich in ihrer negativen Religionsfreiheit eingeschränkt sehen, vor das Bundesverfassungsgericht oder den Europäischen Gerichtshof (EuGH) ziehen.

Juristisch vertreten wird die Bildungsverwaltung von der türkischstämmigen Frauenrechtlerin und Anwältin Seyran Ates. Ates steht unter Polizeischutz, weil sie sich für eine liberale Auslegung des Islam engagiert und bedroht wird. Sie betonte, dass hinter den klagenden Frauen islamische Organisationen stünden.

Für die CDU ergeben sich aus Bocks Gutachten weitere Aufträge: „Die Senatsbildungsverwaltung ist aufgefordert, sich mehr als bisher mit den negativen Auswirkungen der islamischen Religionskultur in unserem Schulalltag auseinanderzusetzen und Vorschläge und Konzepte zu erarbeiten, wie den gelebten religiös-kulturellen Traditionen entgegengewirkt und der Schulfriede gesichert werden kann“, befand Cornelia Seibeld, die kirchenpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion.

Abweichender Standpunkt des Justizsenators

Der bildungspolitische FDP-Sprecher Paul Fresdorf sieht das Gutachten als Bestätigung dafür, dass bis zum EuGH gegangen werden müsse, wenn das Bundesarbeitsgericht das Neutralitätsgesetz aushebeln sollte.

Ganz anders die Reaktion von Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne): „Noch so viele Gutachten ändern nichts an der Rechtslage. Das Bundesverfassungsgericht hat glasklar entschieden, dass pauschale Kopftuchverbote verfassungswidrig sind“. Behrendt hatte sich in der Vergangenheit vielfach ähnlich geäußert.

Für Rechtsprofessor Bock hingegen ist die Ansicht des Bundesverfassungsgerichts alles andere als „glasklar", denn ein anderer Senat des Gerichts habe 2003 anders entschieden. Bis heute würden beide Senate unterschiedlich argumentieren.

Das Gutachten lässt sich HIER als pdf-Datei herunterladen.

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