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Berlins Innensenator Geisel (Mitte) am Mittwoch in Erfurt bei der Innenministerkonferenz.

© Martin Schutt/dpa

Debatte um Antidiskriminierungsgesetz: Berlins Innensenator Geisel verspricht Schutz für auswärtige Polizisten

Bei der Innenministerkonferenz kündigt Senator Geisel eine Schutzschrift an: Polizisten anderer Bundesländer bekommen keinen Ärger mit dem Antidiskriminierungsgesetz.

Die Innenminister von Bund und Ländern haben bei der seit Mittwochabend laufenden Innenministerkonferenz verbal aufgerüstet : Alle gegen Berlin, alle gegen das Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) der Hauptstadt, alle gegen Innensenator Andreas Geisel (SPD). Doch der kommt ihnen nun entgegen und will mit einer schriftlichen Erklärung alle Bedenken seiner Amtskollegen in Bund und Ländern zerstreuen.

Das Gesetz ermöglicht Opfern von ethnischer, religiöser, rassistischer, sexueller und sozialer Diskriminierung durch Berliner Beamte und Behörden, Schadenersatz geltend zu machen – wenn der Fall Zivilrichtern „überwiegend wahrscheinlich“ erscheint. Rot-Rot-Grün spricht von Beweiserleichterung, die Kritiker von Beweislastumkehr und Generalverdacht.

Einige Länder und der Bund hatten erklärt, wegen des Gesetzes keine Einsatzkräfte mehr für Unterstützungseinsätze nach Berlin schicken, obwohl die Amtshilfe im Grundgesetz verankert ist. 5000 Großeinsätze – Demonstrationen, Staatsbesuche, Fußballspiele, Konferenzen – sind es pro Jahr, dazu mehrere Tausend Beamte aus anderen Ländern.

Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hatte bereits am Mittwoch angekündigt, keine Einheiten der Bundespolizei mehr nach Berlin zu entsenden. Am Donnerstag sagte Seehofer: „Die Gewalttätigkeit gegenüber Polizeibeamten hat ja zugenommen.“ Gesetze, die einen Polizeibeamten verpflichteten, zu beweisen, dass er nicht diskriminierend gewesen sei, seien nicht hinzunehmen. Die Bundespolizisten an Bahnhöfen und Flughäfen bleiben freilich, sie sind ohnehin im Auftrag des Bundes unterwegs und vom LADG nicht betroffen. 

Am Donnerstag legten weitere Innenminister nach. Es war der Tag der Flurgespräche, SPD- und CDU-Minister trafen sich getrennt, die informellen Kamingespräche standen an, am Abend war ein gemeinsames Essen geplant. Im Plenum der Innenministerkonferenz soll das LADG am Freitagvormittag beraten werden.

Auch Bayern stellte in Aussicht, keine Beamten mehr nach Berlin schicken zu wollen. Geisel müsse „schriftlich zusichern, dass das Berliner Antidiskriminierungsgesetz nur für Bedienstete des Landes Berlin gilt“, sagte Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl (CDU). „Bevor wir das nicht schwarz auf weiß lesen, schicken wir keine Polizei mehr nach Berlin.“

Geisel will alles hinter geschlossenen Türen ausräumen

Es gehe vor allem darum, dass Polizisten „nicht dem Generalverdacht der Diskriminierung und des Rassismus ausgesetzt werden“. Auch der nordrhein-westfälische Innenminister Herbert Reul (CDU) sagte, es gehe nicht nur um die möglichen Regressforderungen, sondern auch um die disziplinarrechtlichen Folgen für Polizisten.

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Doch Geisel gibt sich entspannt. Am Abend ein Sprecher der Innenverwaltung gegenüber der Nachrichtenagentur dpa an, dass der Senator seinen Länder-Kollegen eine schriftlichw Erklärung zum LADG geben wollen. Geisel habe bei einem Treffen seinen Ressort-Kollegen von Bund und Ländern die Grundlagen des Gesetzes erläutert. „Auswärtige Polizeikräfte werden nicht in Regress genommen“, sagte der Sprecher der dpa.

Falls es zu Klagen kommen sollte, sei das Land Berlin Beklagte und auch gegebenenfalls schadensersatzpflichtig. „Das wird Berlins Innensenator seinen Länderkollegen auch noch mal schriftlich darlegen“, sagte der Sprecher.

Sachsen-Anhalts Innenminister Stahlknecht: Gesetz ist die falsche Botschaft

„Wenn man den Gesetzestext liest, stellt man fest, dass andere Bundesländer nicht betroffen sind“, sagte Geisel. Kürzlich hatte er die Gegner und Kritiker des Gesetzes noch als „alte weiße Männer“ bezeichnet. „Hinter geschlossenen Türen werden wir das schon ausräumen.“ Es gebe keine Beweislastumkehr, Schadenersatzansprüche gegen andere Länder seien ausgeschlossen. Er halte die Befürchtungen für „ein bisschen konservative Folklore“. 

Sachsen-Anhalts Innenminister Holger Stahlknecht begrüßte die Ankündigung Geisels. Der Innensenator habe der Forderung zugestimmt, schriftlich zu erklären, dass das Antidiskriminierungsgesetz nur für Berlin gelte, sagte Stahlknecht. „Ich halte dieses Gesetz für eine völlig falsche Botschaft an die Polizei, weil es unterstellt, dass die Polizei diskriminiert und das tut sie nämlich nicht“, sagte Stahlknecht

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