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© dpa

Datenklau im Ministerium: Zwei Angeklagte zu Geldstrafen verurteilt

E-Mail-Konten hochrangiger Mitarbeiter des Gesundheitsministerium sollen ein IT-Spezialist und ein Pharmalobbyist ausgespäht und zu Geld gemacht haben

Ein IT-Spezialist und ein Pharmalobbyist haben aus Sicht der Richter über Jahre gemeinsame Sache gemacht: Wegen Ausspähens von Daten aus dem Bundesgesundheitsministerium wurden Christoph H. und Thomas B. zu Geldstrafen verurteilt. Serienmäßig seien von Ende 2009 bis November 2012 persönliche E-Mail-Konten hochrangiger Mitarbeiter abgeschöpft worden – "bis hin zum Minister", begründete das Landgericht am Mittwoch. B. als Lobbyist habe im Gegenzug 18.600 Euro an den damaligen externen Mitarbeiter des Ministeriums gezahlt.

Gegen den 50-jährigen B. erging eine Geldstrafe von 66.000 Euro (300 Tagessätze zu je 220 Euro). Der 45-jährige H., der sich in dem Prozess auch wegen eines Wohnungseinbruchs mit 52.000 Euro Beute sowie Besitz von Kinderpornografie verantworten musste, erhielt eine Gesamtstrafe von einem Jahr und elf Monaten Haft auf Bewährung. Einer der Verteidiger, die Freispruch verlangt hatten, kündigte bereits Revision an.

Christoph H. war als Systemadministrator tätig. Er habe Mängel ausgenutzt die es damals im Sicherheitssystem des Ministeriums gab, so das Gericht. "Erhebliche Versäumnisse machten es den Angeklagten leicht." So seien Zugriffe auf persönliche Postfächer nicht dokumentiert worden.

H. habe die E-Mail-Konten solcher Mitarbeiter ausgespäht, die ihm B. vorgegeben habe. H. habe gespeicherte Daten kopiert und pro Lieferung zuerst 600 Euro erhalten, dann 400 Euro. Er habe sich beschwert bei B.: "Weißt du, wie schwierig das zu machen ist?" Der in der Apothekenbranche tätige B. war früher Kommunikationschef der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) und ist journalistisch tätig.

Anonymer Hinweis von der Ex-Frau

Man hatte sich längere Zeit immer wieder gewundert, dass Papiere oder Überlegungen aus dem Ministerium im Netz standen, obwohl es noch gar keine Entscheidungen gab. B. habe solche Daten in einem Online-Branchendienst veröffentlicht, dessen Herausgeber er bis heute ist, hieß es in dem 15-monatigen Prozess.

Kenntnisse über Pläne eines Ministeriums sind für Lobbyisten Gold wert. Es ermöglicht, frühzeitig in die Debatte einzusteigen – an "richtigen" Stellen. Im vorliegenden Fall sei kein Schaden festgestellt worden, so der Ankläger.

Nach einem anonymen Hinweis, der über die Ex-Frau von H. gekommen sein soll, lief das Verfahren Ende 2012 an. Kontobewegungen beider Angeklagter erhärteten den Verdacht. Wenn der eine zumeist dreistellige Summen abgehoben hatte, habe der andere ähnliche Beträge eingezahlt, so ein Ermittler.

Bald wurde Anklage erhoben. Doch dann stockte das Verfahren über Jahre. Weil die Berliner Gerichte überlastet sind und Verfahren gegen Inhaftierte Vorrang haben. Wegen rechtsstaatswidriger Verzögerung der Justiz gab es nun Strafen mit einem sogenannten Vollstreckungsabschlag: 60 Tagessätze gelten für B. als vollstreckt und für H. fünf Monate.

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