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Der geplante Mietendeckel soll die Mieten in Berlin für fünf Jahre einfrieren.

© Paul Zinken/dpa

Exklusiv

Das steht im Mietendeckel-Gesetz: Berliner Senat erwartet Entlastung von mehr als zwei Milliarden Euro für Mieter

Alle reden über das Gesetz zum Mietendeckel – nun liegt es vor. Darin ist festgelegt, wie Mieter überhöhte Mieten kürzen können.

Von Sabine Beikler

Darauf warteten die Koalitionsspitzen bis Montagabend: das Gesetz zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mietenbegrenzung. Mehr als 50 Seiten lang ist das bundesweit erste Mietendeckel-Gesetz, das dem Tagesspiegel vorliegt.

In dem Vorblatt zum Gesetz wird beschrieben, dass das Gesetz "die bislang rasante Preisentwicklung auf dem freien Mietenmarkt nicht nur bremsen, es soll die Mieten auch auf ein sozialverträgliches Maß" zurückführen wolle.

Das Gesetz sieht neben flankierenden Maßnahmen vor allem eine Kombination von Mietenstopp und Mietobergrenzen vor.

Die Stadtentwicklungsverwaltung schätzt, dass das Gesetz Entlastungen für Mieter in Höhe von 2,166 Milliarden Euro im Geltungszeitraum von fünf Jahren bewirkt. Diese Schätzung beruht auf den Angaben der städtischen Wohnungsbaugesellschafften, die ihre voraussichtliche Mindereinnahmen auf 254 Millionen Euro im Geltungszeitraum von fünf Jahren beziffert haben.

Für den Landeshaushalt werden Mehrkosten für die Verwaltung von 7,5 Millionen Euro in 2020 und in den Folgejahren von 33 Millionen Euro gerechnet. Im Fünfjahreszeitraum resultieren Kosten geschätzt in Höhe von 139,5 Millionen Euro für das Land Berlin.

Mietenstopp gilt rückwirkend

Im Zweiten Abschnitt des Artikelgesetzes wird der Mietenstopp geregelt. Er gilt ab Inkrafttreten des Gesetzes – mit der Verkündung des Gesetzes im Amtsblatt – für fünf Jahre rückwirkend zum Stichtag 18. Juni 2019, dem Tag, an dem der Senat seine Eckpunkte zum Gesetz verabschiedet hatte. Die Miete kann ab 2022 jährlich mit einem Höchstwert von 1,3 Prozent als inflationsbedingte Anpassung erhöht werden, soweit die Mietobergrenzen nicht überschritten werden.

Für die Kappung sogenannter Wuchermieten ist die Stadtentwicklungsverwaltung zuständig. Sie kann überhöhte Mieten auf Antrag der Mieter kürzen. Das sind Mieten, die nach Berücksichtigung der Wohnlage bestimmte Mietobergrenzen um mehr als 20 Prozent überschreiten. Dabei werden Zu- und Abschläge für einfache, mittlere und gute Lagen berücksichtigt.

Höhere Mieten bei moderner Ausstattung

Bei den Mietobergrenzen erhöht sich der Quadratmeter-Mietpreis um einen Euro, wenn der Wohnraum eine moderne Ausstattung vorweist. Wenigstens drei der folgenden fünf Merkmale müssen vorhanden sein: schwellenlos von der Wohnung und vom Hauseingang erreichbarer Personenaufzug, Einbauküche, hochwertige Sanitärausstattung, hochwertiger Bodenbelag in der überwiegenden Zahl der Wohnräume und ein Energieverbrennungskennwert von weniger als 120 kWh.

Die Stadtentwicklungsverwaltung kann diese Tabelle nach Ablauf von zwei Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes an die Reallohnentwicklung im Land Berlin durch eine Rechtsverordnung fortschreiben.

Bei Modernisierungen wie Wärmedämmung der Gebäudehülle, der Kellerdecke, der obersten Geschossdecke oder des Daches, die Nutzung erneuerbarer Energien, die energetische Fenstererneuerung, Heizanlagenaustausch, Aufzugsanbau oder Abbau von Barrieren müssen diese der Investitionsbank Berlin (IBB) angezeigt werden, wenn sich die Miete nicht um mehr als einen Euro pro Quadratmeter erhöht.

Härtefallregelung muss noch formuliert werden

Die IBB kann zur Vermeidung einer unbilligen Härte auf Antrag von Vermietern eine angemessene Erhöhung der Miete genehmigen. IBB muss innerhalb von drei Monaten über den Antrag entscheiden und diese Entscheidung den Vermietern und Mietern bekanntgeben.

Die für einen Härtefall maßgeblichen Kriterien werden durch eine weitere Rechtsverordnung näher bestimmt. Mieter können bei der IBB einen Mietzuschuss beantragen, wenn bei einem Härtefall die Miete erhöht und dann über die für die Wohnung zulässige Mietobergrenze liegt.

Die Begründung für das Mietengesetz umfasst 37 Seiten in dem Gesetzestext. Über den Mietendeckel wollen nach der Senatssitzung am Dienstag der Regierende Bürgermeister Michael Müller (SPD), Wirtschaftssenatorin und Bürgermeisterin Ramona Pop (Grüne) sowie Kultursenator und Bürgermeister Klaus Lederer (Linke) informieren.

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