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Birgit Malsack-Winkemann (AfD) war von 2017 bis 2021 Bundestagsabgeordnete.

© IMAGO IMAGES/PHOTOTHEK/FLORIAN GAERTNER

„Darf keinen Zweifel an Verfassungstreue geben“: Justizsenatorin will Berliner AfD-Richterin in den Ruhestand versetzen

Justizsenatorin Kreck revidiert ihre Entscheidung. Die frühere AfD-Abgeordnete und Richterin Birgit Malsack-Winkemann soll in den Ruhestand versetzt werden.

Justizsenatorin Lena Kreck (Linke) hat beantragt, die Richterin und frühere AfD-Bundestagsabgeordnete Birgit Malsack-Winkemann in den Ruhestand zu versetzen. Das teilte die Senatorin am Donnerstag mit. „Wir haben den vorliegenden Fall intensivst geprüft. Es darf keinen Zweifel an der Verfassungstreue und der Gewährleistung von diskriminierungsfreien Verfahren geben, das Ansehen der unabhängigen Justiz muss gewahrt sein“, erklärte Kreck. Das Richterdienstgericht muss nun entscheiden, ob dies begründet ist.

Der Vorgang geschehe aus „Interesse der Rechtspflege“, teilte die Verwaltung dazu mit.

Malsack-Winkemann saß von 2017 bis 2021 im Bundestag und war nach ihrem Ausscheiden aus dem Parlament im März dieses Jahres in den Richterdienst am Landgericht für den Bereich Baurecht zurückgekehrt.

Die Entscheidung der Justizverwaltung kommt überraschend. Noch im März erklärte die Verwaltung, den Fall ausgiebig geprüft zu haben, eine Rückkehr Malsack-Winkemanns ins Richteramt sei jedoch nicht zu verhindern. „Die rechtlichen Mittel sind in Berlin sehr begrenzt“, sagte die Sprecherin damals.

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Nach erneuter Prüfung kam die Justizverwaltung nun jedoch zu dem Ergebnis, dass das Verhalten der Richterin außerhalb ihres Dienstes „zwingend eine ‚Zurruhesetzung‘ gebietet“, hieß es aus der Verwaltung.

„Die Richterin hat in der Vergangenheit über einen längeren Zeitraum wiederholt und öffentlich Menschen, die in Deutschland Schutz suchen, ausgegrenzt und wegen ihrer Herkunft herabgesetzt“, hieß es. Dadurch sei in der Öffentlichkeit der Eindruck entstanden, die Richterin werde künftig nicht unvoreingenommen Recht sprechen.

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