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Regenbogenfahne am Roten Rathaus.

© dpa

CSD: Regenbogenflagge nur am CSD erlaubt - vor fünf Jahren

Vor fünf Jahren schränkte die Innenverwaltung das Hissen der Regenbogenflaggen an den Berliner Rathäusern ein. In 2010 war die Beflaggung ausschließlich am 19. Juni, dem Christopher Street Day, erlaubt.

Bereits seit mehreren Jahren hissen die Berliner Rathäuser die Regenbogenflaggen während der „Pride Weeks“, die dieses Jahr mit den „Respect Gaymes“ am 5. Juni beginnen und mit dem Christopher Street Day enden. In diesem Jahr sei die Beflaggung ausschließlich am 19. Juni, dem Christopher Street Day, erlaubt und nicht mehr während der gesamten „Pride Weeks“, sagte der Geschäftsführer des Lesben- und Schwulenverbands Deutschland (LSVD), Jörg Steinert, am Donnerstag in Berlin. Damit verbiete der Senat eine „langjährige Tradition“.

Der Senat habe sich bei dem Verbot auf die Beflaggungsverordnung berufen. Diese besagt, dass Dienstgebäude nur dann mit nicht hoheitlichen Fahnen beflaggt werden dürfen, wenn die Innenverwaltung zustimmt. Warum die Erlaubnis diesmal nicht erteilt worden sei, sei für ihn „nicht ersichtlich“, sagte Steinert.

Die Regenbogenfahne gilt als Symbol gegen Homophobie und für den Respekt gegenüber Schwulen und Lesben. Laut LSVD wurden 1996 erstmals die Rathäuser von Schöneberg, Tiergarten und Kreuzberg beflaggt.

Seitdem hätten sich immer mehr Bezirke angeschlossen, bis 2008 erstmals alle beteiligt waren. In den vergangenen Jahren hatte Berlins Regierender Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) die Fahne zum Auftakt der „Pride Weeks“ vor dem Roten Rathaus gehisst. Der diesjährige Auftakt am Donnerstag fand ohne Fahne statt. (ddp)

Der Beitrag erscheint in unserer Rubrik "Vor fünf Jahren".

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