zum Hauptinhalt
Auch nach den Ferien bleiben Stühle frei, wenn Schüler nach dem Schweden- oder Türkeiurlaub keinen negativen Text vorweisen.

© Jens Kalaene/dpa

Coronavirus in Berlin: Schüler müssen nach Ferien in Risikogebiet getestet werden

Schüler, die in Risikogebiete fahren, sollen sich vor Schulbeginn auf das Virus testen lassen - sonst gilt Quarantäne als Schwänzen. Die Anweisung kam spät.

Russland, Schweden, die Türkei und Dutzende weitere Staaten haben aus Sicht deutscher Urlauber eines gemeinsam: Sie gelten als Corona-Risikogebiete. Das ist bekannt. Neu hingegen dürfte für viele Familien sein, dass ihre Kinder als Schwänzer gelten, wenn sie sich nicht rechtzeitig vor der Rückkehr in die Schulen auf das Coronavirus testen lassen.

Ob diese Information alle betreffenden Familien noch erreicht, dürfte allerdings fraglich sein. Für Landeselternsprecher Norman Heise steht jedenfalls fest: „Das hätte man den Eltern früher sagen können.“

Das Schreiben kam, als die meisten Schüler schon weg waren

Denn das entsprechende Schreiben bekamen die Schulen erst am Mittwoch – als die meisten Schüler längst weg waren: Die Zeugnisse wurden bereits seit Montag verteilt, so dass am Mittwoch sowieso kaum noch jemand in den Schulen war. „Die letzten Schüler dürften um elf Uhr endgültig in die Ferien verschwunden sein, sofern sie nicht an der Ferienbetreuung teilnehmen“, lautete die Einschätzung eines Schulleiters, der sich schon dem Unterrichtsplan für das kommende Schuljahr zugewandt hatte.

Umso verwunderter war er über die Rundmail der Bildungsverwaltung, die mittags in seinem Rechner aufploppte. Sie betrifft alle Schüler, die erst in den letzten zwei Ferienwochen aus dem Urlaub in einem der betreffenden Risikoländer zurückkommen.

Empfohlener redaktioneller Inhalt

An dieser Stelle finden Sie einen von unseren Redakteuren ausgewählten, externen Inhalt, der den Artikel für Sie mit zusätzlichen Informationen anreichert. Sie können sich hier den externen Inhalt mit einem Klick anzeigen lassen oder wieder ausblenden.

Ich bin damit einverstanden, dass mir der externe Inhalt angezeigt wird. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu erhalten Sie in den Datenschutz-Einstellungen. Diese finden Sie ganz unten auf unserer Seite im Footer, sodass Sie Ihre Einstellungen jederzeit verwalten oder widerrufen können.

[Behalten Sie den Überblick: Jeden Morgen ab 6 Uhr berichten Chefredakteur Lorenz Maroldt und sein Team im Tagesspiegel-Newsletter Checkpoint über die aktuellsten Entwicklungen rund um das Coronavirus. Jetzt kostenlos anmelden: checkpoint.tagesspiegel.de]

Sofern sie nicht mittels Testergebnis beweisen können, dass sie nicht infiziert sind, dürfen sie nicht am Unterricht teilnehmen, sondern müssen in Quarantäne gehen. Und dieses Fehlen gelte dann als „unentschuldigt“ und könne auch nicht „durch nachträgliche Erklärungen“ entschuldigt werden.

Wer dieses Szenario verhindern will, muss „unverzüglich nach der Einreise der zuständigen Behörde ein ärztliches Zeugnis in deutscher und englischer Sprache mit aktuellem Laborbefund vorlegen, demzufolge bei ihnen keine Anzeichen einer Infektion mit dem Sars-Cov-2-Virus vorliegen“. Voraussetzungen dafür sei, dass sich das ärztliche Zeugnis auf eine „molekularbiologische Testung“ stützt und in der EU oder einem anderen vom Robert-Koch-Institut hierfür empfohlenen Staat höchstens 48 Stunden vor der Einreise nach Deutschland durchgeführt wurde.

[In unseren Leute-Newslettern aus den zwölf Berliner Bezirken befassen wir uns regelmäßig unter anderem mit Schul-Themen. Die Newsletter können Sie hier kostenlos bestellen: leute.tagesspiegel.de]

Die Frage, ob man den Test auch bei der Rückkehr in Berlin machen lassen kann, um der Quarantäne und somit auch dem Eintrag als Schwänzer zu entrinnen, wurde bis Redaktionsschluss nicht beantwortet.

Bereits einen Tag zuvor hatten die Schulen den aktualisierten Musterhygieneplan bekommen, der ab diesem Donnerstag gilt. Die wichtigste Neuerung besteht wie erwartet darin, dass die Mindestabstandsregel von 1,50 Metern „für alle unmittelbar im Bereich Schule tätigen Personen“, also alle vom Schüler bis zum Hausmeister, aufgehoben ist. Allerdings heißt es einschränkend, dass „soweit es möglich ist“, der Mindestabstand weiter eingehalten werden soll.

Der neue Plan ist trotz der Ferien von aktueller Bedeutung, weil die Ferienbetreuung für zehntausende Kinder jetzt in den Schulen beginnt. Laut einer Mitteilung der Bildungsverwaltung vom Mittwoch ist dieser Plan „mit wichtigen Beteiligten“ wie der Senatsverwaltung für Gesundheit, der Charité, der Unfallkasse, Bezirks-, Beschäftigten- und Schulleitungsvertretern abgestimmt.

Der Mindestabstand gilt weiter - außer im Schulbetrieb

Zudem heißt es, dass der Plan „auf die jüngsten Senatsbeschlüsse“ Bezug nehme. Der Senat hatte zwar gerade erst die Mindestabstandsregel fortgeschrieben, aber Ausnahmen zugelassen. Dazu gehört der Schulbetrieb. Offenbar gilt die Aufhebung der Abstandsregel aber nur für die Klassen- und Horträume. Denn in dem Papier heißt es einschränkend, dass sie für die „Aufenthaltsräume des pädagogischen Personals“ weiter gelte. Auch bei Dienstbesprechungen und Gremiensitzungen soll der Mindestabstand von 1,50 Metern soweit möglich eingehalten werden.

Weiter gilt laut Hygieneplan auch die Aufforderung, dass Klassenverbände und Lerngruppen möglichst nicht gemischt werden sollen. Auch gegenüber Eltern und schulfremdem Personal soll die Mindestabstandsregel beibehalten werden.

Einiges von den Ausführungen dürfte allerdings noch zu Problemen in der Praxis führen. Das gilt etwa für die Aufforderung, beim Sportunterricht nur dann Umkleideräume zu nutzen, wenn sie gut durchzulüften sind.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false