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Eine Disco-Betreiberin hatte gegen das Verbot einen Eilantrag eingereicht (Symbolbild).

© REUTERS/Hannah Beier

Update

Coronavirus in Berlin: Gericht kippt Tanzverbot in Räumen – Disco für Geimpfte und Genese erlaubt

Eine Berliner Disco-Betreiberin hat sich vor Gericht gegen das Verbot gewandt. Die Richter gaben ihrem Eilantrag nun überwiegend statt.

Das Berliner Verwaltungsgericht hat am Freitag – rechtzeitig zum bevorstehenden Wochenende – das generelle Verbot von Tanzveranstaltungen in der Hauptstadt gekippt. Es stärkt damit die Rechte von Personen, die bereits vollständig gegen das Coronavirus geimpft sind.

Das Gericht entschied am Freitag in einem Eil-Beschluss, dass das geltende ausnahmslose Verbot gewerblicher Tanzveranstaltungen in geschlossenen Räumen für geimpfte und genesene Personen als unverhältnismäßig zu beanstanden sei.

Die Betreiberin einer Diskothek in der Nähe des Kurfürstendamms hatte sich mit einem Eilantrag gegen das Verbot in der vom Senat erlassenen Infektionsschutzverordnung gewandt. Die 14. Kammer habe ihrem Eilantrag überwiegend stattgegeben.

"Zwar könne keine uneingeschränkte Öffnung beansprucht werden, Veranstaltungen ausschließlich für geimpfte und genesene Personen seien jedoch vorläufig zuzulassen", hieß es in einer Mitteilung des Gerichts.

Diskothekenbetreiber würden durch das umfassende Verbot erheblich in ihrer verfassungsrechtlich geschützten Berufsausübung beeinträchtigt, teilte das Gericht mit. Diese Einschränkungen stehe in keinem angemessenen Verhältnis "zu den sehr überschaubaren Auswirkungen, die Infektionen von Geimpften und Genesenen auf das Infektionsgeschehen" insgesamt hätten.

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Geimpfte und Genesene steckten sich deutlich seltener an – und Geimpfte wiesen dann eine niedrigere Viruslast und geringere Infektiosität auf, erklärte das Gericht. Anders bewerteten die Richter die Lage für Personen, die nur einen negativen Test vorweisen könnten.

Ein Test sei nur eine Momentaufnahme, Getestete hätten auch keinen erhöhten Schutz vor Ansteckung und schweren Krankheitsverläufen, daher seien sie potenziell infektiöser.

Durch die höhere Gefahr für Personen, die lediglich getestet sind, sei es gerechtfertigt, dass für sie das Tanzverbot aufrecht erhalten wird.

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