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Ab 18. April gelten in Berlin angepasste Corona-Regeln.

© David Gannon/AFP

Corona-Regeln in Berlin: Diese neuen Bestimmungen gelten ab Sonntag

Schnelltests sind länger gültig und Erleichterungen für Geimpfte. Wie lange die neuen Corona-Regeln gelten werden, ist allerdings unklar.

Der Berliner Senat hat die derzeit in der Stadt geltenden Corona-Regeln bis zum 9. Mai verlängert und – in Teilen – verschärft. So gilt eine Testpflicht für Mitarbeiter:innen im Kundenkontakt nun auch explizit für Angestellte der Verwaltung. Auch Fahrschüler:innen müssen sich testen lassen.

Für die aktuell etwas mehr als sieben Prozent aller Berliner:innen, die bereits zweifach geimpft sind, hat der Senat Erleichterungen beschlossen. Sie sollen künftig – die Verordnung gilt ab Sonntag – von der Testpflicht ausgenommen werden.

Wer bereits beide Impfungen hinter sich hat, kann den Einzelhandel abseits des täglichen Bedarfs sowie die sogenannten körpernahen Dienstleistungen wie Friseur- oder Kosmetiksalons ohne negativen Test besuchen. Die Regel soll unabhängig vom verabreichten Impfstoff gelten, tritt aber erst ab dem 15. Tag nach der zweiten Impfung in Kraft. Inbegriffen ist auch der Besuch in Museen oder Ausstellungen, für die aktuell noch eine Testpflicht gilt – auch für Geimpfte.

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Ebenfalls angepasst wurde die Gültigkeit der verpflichtenden Schnelltests für den Besuch des Einzelhandels. Die Tests sollen künftig 24 Stunden lang gültig sein. Tagesaktuelle Tests, wie derzeit vorgeschrieben, sind damit nicht mehr verpflichtend vorgesehen. Damit kommt der Senat einer Forderung der Einzelhandels nach, der kritisiert hatte, die tagesaktuelle Testpflicht verringere das ohnehin geringe Kundenaufkommen in den Vormittagsstunden zusätzlich.

[Mehr zum Thema: Jung, gesund und trotzdem geimpft – die 3 legalen Tricks der Ungeduldigen (T+)]

Vorerst keine Anpassungen der Corona-Verordnung hat der Senat bei Kontaktbeschränkungen vorgenommen: Im Freien dürfen sich tagsüber maximal fünf Personen aus zwei Haushalten plus Kinder bis 14 Jahren treffen. Nachts ist der Aufenthalt im Freien nur allein oder zu zweit gestattet – auch hier werden Kinder nicht mitgezählt.

Kinder bis 14 Jahre brauchen keine FFP2-Maske

Einzelne Lockerungen gab es dagegen für Jugendliche. Künftig dürfen Kinder bis maximal 14 Jahre wieder in Gruppen Sport treiben. Bislang galt in Berlin die Altersgrenze von 12 Jahren. Außerdem sind Kinder bis 14 Jahren von der Pflicht zum Tragen einer FFP2-Schutzmaske befreit.

Wer zwischen sechs und 14 Jahren alt ist, kann in den unter Maskenpflicht stehenden Bereichen wie im Einzelhandel oder im ÖPNV OP-Masken tragen. Jüngere Kinder sind komplett von der Maskenpflicht befreit.

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Unklar ist, wie lange die am Dienstag vom Senat angepassten Regeln Bestand haben. Das Bundeskabinett beschloss am selben Tag Änderungen am Infektionsschutzgesetz mit dem Ziel, die Corona-Regeln in Deutschland zu vereinheitlichen und eine bundesweite Notbremse für Regionen einzuziehen, in denen die Inzidenz bei 100 Infizierten pro 100.000 binnen einer Woche oder höher liegt. In Berlin ist das derzeit der Fall.

Sollte die Notbremse in der Hauptstadt zum Tragen kommen, müssten sich die Berliner:innen nicht nur auf die erneute Schließung vieler derzeit geöffneter Geschäfte einstellen, sondern auf nächtliche Ausgangssperren. So soll von 21 bis 5 Uhr der Aufenthalt außerhalb einer Wohnung oder eines dazugehörigen Gartens im Grundsatz nicht mehr erlaubt sein, es soll aber Ausnahmen geben.

Zuvor hatten bereits die den Senat tragenden Parteien SPD, Linke und Grüne klargemacht, dass sie Ausgangssperren – auch mit Blick auf die Besonderheit der Lage in einer Metropole wie Berlin – ablehnen. Sollte der Schritt dennoch kommen, dürften nicht wenige in der Berliner Koalition auf das Bundesverfassungsgericht hoffen. Innerhalb der Koalition und darüber hinaus gibt es große Zweifel daran, dass das geplante Vorgehen des Bundeskabinetts verfassungskonform ist.

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