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Ab dem 21. Mai dürfen Gasstätten ihre Außenbereiche wieder öffnen.

© imago images/Jochen Eckel

Corona-Inzidenz fünf Werktage in Folge unter 100: Bundes-Notbremse wird in Berlin ab Mittwoch gelockert

Berlin kann mit Lockerungen planen, unter anderem entfällt die Ausgangssperre. Jedoch gelten ab Mittwoch wieder die Maßnahmen der Berliner Corona-Verordnung.

In Berlin wird ab Mittwoch die Bundes-Notbremse gelockert. So dürfen zum Beispiel Museen und Gedenkstätten wieder öffnen. Die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen, nach denen es zwischen 22.00 Uhr und 5.00 Uhr in der Regel verboten ist, die eigene Wohnung zu verlassen, gelten dann nicht mehr.

Denn die Sieben-Tage-Inzidenz ist nach den Daten des Robert Koch-Institut (RKI) vom Montag in Berlin fünf Werktage in Folge unter dem wichtigen Schwellenwert von 100 geblieben. Das gilt nach der Bundes-Notbremse als Voraussetzung für Lockerungsschritte. Die Maßnahmen treten dann ab dem übernächsten Tag außer Kraft. In Berlin fällt dieser Stichtag deshalb auf den Mittwoch.

Der Wert gibt an, wie viele Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner es in einer Woche gegeben hat. Laut RKI lag er am Montag bei 68,6 und ist damit zwar leicht gestiegen (Sonntag: 66,9 Fällen), aber weiterhin deutlich unter der 100er-Marke.

Wichtig dabei ist, dass mit dem Aufheben der Bundes-Notbremse nun wieder die Maßnahmen der Berliner Corona-Verordnung gelten - und nicht einfach alle Beschränkungen entfallen. Das bedeutet:

  • draußen sind tagsüber Treffen von bis zu zwei Haushalten gestattet, maximal aber von fünf Personen (Kinder unter 14 nicht mitgerechnet)
  • von 22 bis 5 Uhr maximal sind Treffen von zwei Personen im Freien gestattet (Kinder unter 14 nicht mitgerechnet)
  • drinnen sind tagsüber Treffen eines Haushalts mit einer weiteren Person gestattet (Kinder unter 14 nicht mitgerechnet)
  • Von 21 bis 5 Uhr herrscht ein Besuchsverbot in der Wohnung, Ehe- und Lebenspartnerinnen sowie die eigenen und deren Kinder unter 14 dürfen aber vorbeikommen

[Ab Mittwoch entfallen in Berlin die Maßnahmen der Bundes-Notbremse. Lesen Sie hier, welche Lockerungen ab dann gelten]

Der Berliner Senat beschloss am Freitag, dass es für diesen Fall erste Lockerungen ab Mittwoch (19. Mai) geben soll. Unter anderen sind touristische Angebote im Freien grundsätzlich wieder möglich. Dazu zählen unter zum Beispiel Stadtrundfahrten und Schiffsausflüge. Voraussetzung sind allerdings ein negatives Testergebnis und ein vorab gebuchter Termin für einen festen Zeitraum.

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Ab Mittwoch dürfen auch Kinos, Theater, Opern- und Konzerthäuser Veranstaltungen unter freiem Himmel mit maximal 250 Personen anbieten. Der Mindestabstand von 1,50 Metern darf unterschritten werden, wenn alle Anwesenden negativ getestet sind oder Maskenpflicht auch am Sitzplatz gilt.

Ab Freitag (21. Mai) gilt dann rechtzeitig zu Pfingsten, dass Gaststätten ihre Außenbereiche öffnen dürfen. Gäste müssen aber ein negatives Testergebnis oder vollständigen Impfschutz nachweisen. (dpa)

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