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Das "City Hostel" in Nordkoreas Botschaft in Berlin.

© Jana Weiss

City Hostel in Berlin-Mitte: Gericht verhandelt über Herberge in Nordkoreas Botschaft

Der Bezirk Mitte hat die Nutzung des City Hostels verboten, der Betreiber wehrt sich. Am heutigen Dienstag verhandelt das Verwaltungsgericht.

Von Fatina Keilani

Die Preise sind unschlagbar, die Lage ist es auch - kein Wunder, dass die Betreiber keine Lust haben, den Betrieb des City Hostel einzustellen. Das Hostel hat 435 Betten auf vier Etagen, das Bett kostet ab 14,33 Euro pro Nacht - wer ein richtiges Zweibettzimmer will, mit Flachbildfernseher, Wasserkocher und eigenem Bad, ist derzeit mit 64 Euro pro Nacht dabei. Es liegt in der Glinkastraße in Mitte, mit kurzen Wegen zu allen Touristenattraktionen, und ist anscheinend gut gebucht.

Das Bezirksamt Mitte will das unterbinden, denn: Die Herberge liegt in der nordkoreanischen Botschaft. Das Amt hat den Betreibern eine Nutzungsuntersagung geschickt, vor Jahren schon, und gegen diesen Bescheid klagt die Betreiberin EGI GmbH nun. Am heutigen Dienstag verhandelt das Verwaltungsgericht. Als Geschäftsführer der Betreiberin ist Sükriye Ercelik genannt; sie ist zugleich Geschäftsführerin einer weiteren GmbH, die Ferienhäuser in der Türkei vermietet.

Der Bezirk stützt sich in seiner Untersagungsverfügung auf die ordnungsrechtliche Generalklausel zur Gefahrenabwehr, wonach die Ordnungsbehörden und die Polizei „die notwendigen Maßnahmen treffen können, um eine im einzelnen Falle bestehende Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung (Gefahr) abzuwehren“.

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Zur öffentlichen Ordnung gehören auch sämtliche Normen des geschriebenen Rechts – und damit auch die EU-Verordnung (EU) 2017/1509 über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea. Mit der Verordnung werden die gegen das Land wegen seines Atomprogramms verhängten UN-Sanktionen umgesetzt. Es soll Nordkorea unmöglich gemacht oder zumindest massiv erschwert werden, Devisen zu erwirtschaften, mit denen es sein Atomprogramm finanzieren könnte.

In der EU-Verordnung ist auch ein Verbot an alle Mitglieder der EU enthalten, Gebäude von Nordkorea zu mieten oder auch nur in irgendeiner Weise zu nutzen.

Die Betreiber tragen vor, die bloße Nutzung der Immobilie sei nicht von der Verordnung erfasst, und sie habe seit April 2017 keine Mietzahlungen mehr an die Botschaft geleistet. Am vergangenen Dienstag wollte sich von Seiten des Hostels niemand äußern.

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