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Der bezirkspolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Abgeordnetenhaus, Stephan Schmidt, im Jahr 2016.

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CDU zu Koalitionsideen für Verwaltungsreform: Ja zu stärkeren Bürgermeistern, nein zu gewählten Stadträten

Für die CDU vereinen die Vorschläge von Monika Herrmann, Sören Benn und Frank Nägele Licht und Schatten. Die Opposition verweist auf ein Papier von 2018.

Mit Überraschung und Unverständnis hat Stephan Schmidt, bezirkspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Abgeordnetenhaus, auf einen Vorschlag reagiert, die Verfassung des Landes Berlin zu ändern, um Behördenblockaden und Zuständigkeits-Pingpong zu beenden.

„Vieles von dem, was Herrmann und Co. vorschlagen, fordern wir seit langem", erklärte Schmidt in Richtung der beiden Bezirksbürgermeister Monika Herrmann (Grüne) und Sören Benn (Linke). Sie hatten gemeinsam mit dem Staatssekretär für Verwaltungsmodernisierung, Frank Nägele (SPD), einen im Tagesspiegel erschienenen Gastbeitrag formuliert, in dem sie einen Neuzuschnitt und die stärkere Abgrenzung der Kompetenzen zwischen Senatsverwaltung und Bezirken fordern.

Außerdem brachten sie eine Direktwahl der Bezirksbürgermeister sowie die Schaffung des politischen, aus gewählten Stadträten bestehenden, Bezirksamts ins Spiel. Ihnen gegenüber sollten die Bezirksbürgermeister weisungsbefugt sein und so das Entstehen eigener Hoheitsbereiche verhindern werden.

Schmidt erklärte, viele der Vorschläge seien bereits Teil der Beschlüsse einer Fraktionsklausur aus dem Jahr 2018 gewesen. Damals hatte die CDU unter dem Titel „Bezirke stärken“ eine ganze Reihe von Maßnahmen für die Verwaltungsmodernisierung vorgeschlagen. Die Forderung nach einem Vetorecht für den Rat der Bürgermeister, wie sie auch Herrmann, Benn und Nägele erheben, gehörte dazu.

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"Der Beitrag ist in einigen Punkten durchaus interessant, auch wenn es ja eigentlich eine immer wiederkehrende Diskussion ist", erklärte Schmidt am Sonntag. Einzelne Punkte wie das Vetorecht könne seine Fraktion unterstützen, andere nicht, erklärte Schmidt und bezog sich dabei unter anderem auf den Vorschlag des "politischen Bürgeramts".

Schmidt zufolge habe sich die bislang gängige Konstellation des Bezirksamts als "Kollegialorgan" zwischen Bürgermeister und Stadträten bewährt. Die CDU wolle den Status Quo erhalten, erklärte Schmidt. Herrmann, Benn und Nägele dagegen wollen die Stadträte unabhängig von der Legislatur auf eine Amtszeit von sechs Jahren wählen lassen und die Rolle der Bezirksbürgermeister stärken.

Schulneubau zurück zu den Bezirken

Schmidt wiederum sprach sich dafür aus, den Bezirksämtern eine einheitliche und damit besser vergleichbare Ämterstruktur und Aufgabenverteilung zu geben. Auch müssten einzelne auf Landesebene geregelte Aufgaben, wie beispielsweise der Schulneubau, zurück auf die Ebene der Bezirke delegiert werden, erklärte der CDU-Politiker.

Er begrüßte den Anstoß einer erneuten Debatte zum Thema Verwaltungsmodernisierung grundsätzlich und erklärte, das 100-jährige Jubiläum Groß-Berlins sei dafür ein passender Anlass. Ein Thema müsste seiner Ansicht nach die Finanzierung der Bezirke sein. Diese fällt Schmidt zufolge erstens zu knapp und zweitens zu pauschal aus.

Im Papier der CDU-Fraktion von 2018 ist dabei von einem "neuen, bedarfsgerechten System" die Rede und davon, dass das "Zuweisungsinstrument der Kosten-Leistungs-Rechnung in ihrer derzeitigen Ausgestaltung überholt" sei. Die drei Reformer wiederum fordern, durch eine Reform der Finanzordnung sollten Vorgaben in den Bezirken politisch unabhängiger umgesetzt werden können. Dem Abgeordnetenhaus empfehlen sie: „Über jede Anmietung und über kleinste Bauvorhaben der Bezirke“ müsse nicht immer das Landesparlament entscheiden.

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