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Die benötigte Mehrheit könnte knapp werden: Die drei Koalitionsfraktionen von SPD, CDU und Grünen sowie die oppositionelle Linksfraktion im Brandenburger Landtag planen eine Verfassungsänderung.

© Bernd Settnik/dpa

CDU-Abgeordneter will dagegen stimmen: Mehrheit für geplante Verfassungsänderung in Brandenburg nicht sicher

Unter anderem soll der Kampf gegen Antisemitismus Teil der Landesverfassung werden. Doch die Änderungen wackeln.

Die Zustimmung war überwältigend: Als am 14. Juni 1992 der Volksentscheid über die Annahme der Brandenburger Landesverfassung stattfand, stimmten 94 Prozent der Bevölkerung für den Text, den alle damals im Landtag vertretenen Parteien gemeinsam erarbeitet hatten. 30 Jahre später soll die Landesverfassung nun grundlegend überarbeitet werden: Ähnlich wie in der Präambel, wo heute schon von „Brandenburgerinnen und Brandenburgern“ die Rede ist, sollen künftig auch im übrigen Text der Verfassung die männliche und die weibliche Form gleichberechtigt nebeneinander stehen.

Der Kampf gegen Antisemitismus und die Förderung der jüdischen Kultur sollen als Staatsziele in der Verfassung verankert werden, ebenso der Kampf gegen den Antiziganismus und die Förderung der niederdeutschen Sprache.
Doch wenn am 22. Juni das Parlament zusammenkommt, um in erster Lesung über die Verfassungsänderung zu beraten, könnte es knapp werden. Nötig wäre dann eine Zwei-Drittel-Mehrheit: 59 der 88 Mitglieder des Landtags müssten zustimmen. Die Regierungsfraktionen CDU, SPD und Grüne kommen zusammen aber nur auf 50 Abgeordnete. Zusammen mit den zehn Mitgliedern der Linken hätte man 60 – aber der CDU-Abgeordnete und frühere Spitzenkandidat Ingo Senftleben kündigte bereits an, bei der Verfassungsänderung nicht zustimmen zu wollen.

Grund dafür ist eine weitere geplante Änderung: Die erst 2015 auf Drängen der Linken eingeführte Position des zweiten Vizepräsidenten, der bislang auf Vorschlag der drittstärksten Fraktion gewählt wird, wird zu einer Kann-Regelung. Demnach würde der Landtag künftig „mindestens einen Vizepräsidenten“ wählen – und mindestens ein Vizepräsident müsste der Opposition angehören.

Im Hintergrund dieser Regelung steht die Person des AfD-Vizepräsidenten Andreas Galau. Für viele Abgeordnete der anderen Fraktionen ist er untragbar, doch 2019 musste er gewählt werden, weil die gegenwärtige Verfassung eine Konstituierung des Parlaments erst nach einer vollständigen Wahl des Präsidiums zuließ.

Senftleben wirft der Landtagsmehrheit nun vor, „kurzsichtige Parteipolitik“ mit der Verfassung betreiben zu wollen. CDU-Fraktionschef Jan Redmann allerdings dementierte am Dienstag Gerüchte, wonach nach der Verfassungsänderung ein Abwahlantrag gegen Galau gestellt und dieser dann durch einen Vizepräsidenten der Linken ersetzt werden soll. „Aus der Änderung der Verfassung ergibt sich nicht unmittelbar eine Änderung der Zusammensetzung des Präsidiums“, sagte Redmann. Ohne Senftleben allerdings sind nur noch 59 Mitglieder des Landtags bei der Verfassungsänderung dabei.

BVB/Freie Wähler wollen sich nicht an Verfassungsänderung beteiligen

„Die notwendige Mehrheit von 59 Mitgliedern des Landtags steht“, sagt Redmann. Aber wenn nur ein einziger Abgeordneter der Linken oder der Koalition erkrankt, müsste die Verfassungsänderung wohl von der Tagesordnung genommen werden. Denn der Versuch, auch die fünfköpfige Fraktion von BVB/Freie Wähler für das Vorhaben zu begeistern, scheiterte bislang.

„Wir wollen, dass der der Opposition zustehende Vizepräsident auch auf Vorschlag der Opposition gewählt wird“, sagte deren Fraktionsvorsitzender Peter Vida. „Denn ansonsten sucht sich die Regierungsmehrheit den ihr genehmen Kandidaten aus.“ Zudem solle die Freundschaft mit Polen „in den Rahmen der EU“ gebettet werden, sagte Vida. „Wenn wir Freundschaften zu Mitgliedsstaaten der EU hervorheben, sollte das auch auf der Basis des europäischen Wertekanons geschehen.“

Die Regierungsfraktionen erneuerten am Dienstag allerdings das Angebot an die Freien Wähler, sich an der Verfassungsänderung noch zu beteiligen. „Der Platz der Freien Wähler am Tisch ist frei“, sagte der SPD-Fraktionsvorsitzende Daniel Keller. CDU-Fraktionschef Redmann betonte die Bedeutung der Verfassungsänderung. „Ich hoffe doch sehr, dass sich das eine oder andere Mädchen davon angesprochen fühlt, dass in der Verfassung jetzt auch die Möglichkeit einer Ministerpräsidentin steht“, sagte er.

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Gar nicht an der Diskussion um die neue Landesverfassung beteiligt ist die AfD. Die größte Oppositionsfraktion zeigte sich am Dienstag empört über die Pläne des übrigen Hauses: „Eine Verfassungsänderung ist keine Spielwiese für allgemeinpolitisches Kalkül“, sagte deren Parlamentarischer Geschäftsführer Dennis Hohloch.

Gewalt etwa gegen Juden werde nicht verhindert, weil der Kampf gegen den Antisemitismus in der Verfassung stünde. Durch die Veränderungen beim Amt des Vizepräsidenten sehe man zudem das Prinzip der Spiegelbildlichkeit verletzt.

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