zum Hauptinhalt
Seit einem Jahr wirbt die Bundeswehr großflächig auf Straßenbahnen.

© Sebastian Gabsch PNN

Bundeswehr-Werbung: Streit um Flecktarn-Tram nur in Potsdam

Seit einem Jahr wirbt die Bundeswehr auf Bussen und Straßenbahnen. In Potsdam beschäftigt sich sogar das Stadtparlament damit. In Berlin bleiben Proteste aus.

Potsdam streitet seit Wochen verbissen, ob die Bundeswehr auf einer Straßenbahn werben darf oder nicht. Vor wenigen Tagen diskutierte sogar das Stadtparlament über die Werbung für „bundeswehrkarriere.de“. In Berlin fahren seit einem knappen Jahr Straßenbahnen und Busse mit dieser vollflächigen Werbung im „Flecktarn“-Design – ohne Reaktion. Aktuell seien eine Straßenbahn und ein Doppeldecker mit dieser Werbung unterwegs, sagte BVG-Sprecher Markus Falkner. Proteste habe es noch nicht dagegen gegeben.

Vor sechs Jahren hingegen hatte ein Trupp Vermummter am Kreuzberger Mariannenplatz einen BVG-Eindecker mit Bundeswehr-Werbung gestoppt und besprüht. Auf einem Transparent forderten die Aktivisten „Keine Zukunft für Berufsmörder – Armeewerbung stoppen.“ Der für politisch motivierte Delikte zuständige Staatsschutz der Polizei hatte damals mitgeteilt, dass der Bundeswehr-Bus „gezielt herausgesucht“ worden sei.

„Die Bundeswehr ist weder gesetzeswidrig, noch sittenwidrig“

In Potsdam wird heftig diskutiert. Die linksalternative Fraktion „Die Andere“ hatte im Stadtparlament ein Stopp der Werbung gefordert. Denn es werde ein „Heldenmythos vermittelt und Kriegseinsätze verharmlost“. Eine Politikerin der „Anderen“ behauptete im Rathaus, dass der Anblick dieser Straßenbahn bei einer zuvor in Afghanistan stationierten Soldatin „eine posttraumatische Stresssituation ausgelöst“ habe. Auch die Grünen schlossen sich der Kritik an. Die Potsdamer Verkehrsbetriebe erklärten, die Werbung sei bis 31. März gebucht und „mit den Richtlinien des Unternehmens vereinbar“.

So sieht es auch die BVG. „Die Bundeswehr ist weder gesetzeswidrig, noch sittenwidrig“, sagt BVG-Sprecher Markus Falkner, sie sei sogar im Grundgesetz verankert. Strenger ist der Verkehrsbetrieb nur bei parteipolitischen und religiösen Inhalten. In diesen Fällen darf die im Auftrag der BVG tätige Firma Wall nur nach Rücksprache Werbeflächen verkaufen. Dem Vernehmen nach lehnt die BVG diese in aller Regel ab – um keinen Streit zu provozieren.

Wall und die BVG arbeiten seit 35 Jahren zusammen, vor wenigen Wochen hat das Unternehmen die Ausschreibung gewonnen, weitere sechs Jahre die 6200 Vitrinen an Haltestellen mit Werbung zu bestücken. 2017 nahm die BVG inklusive Töchter laut Geschäftsbericht gut 24 Millionen Euro mit Werbung ein.

Ärger mit Werbung hat es immer wieder mal gegeben. 2006 beschwerten sich viele Fahrgäste, weil ein Bus für ein Großbordell Werbung durch die Gegend fuhr. Seither sind „explizit sexuelle Bildmotive“ tabu, deshalb lehnte die BVG im vergangenen Jahr auch eine optisch auffällige Kondomwerbung ab. 2016 hat es heftigen juristischen Streit mit einer Werbeagentur gegeben. Diese wollte für 20 000 Euro Werbung für einen Arbeitgeberverband schalten. Dies lehnte die BVG ab, weil „Werbung mit parteipolitischem Inhalt“ unzulässig sei. Die Agentur beklagte anschließend öffentlich, dass bei der BVG offenbar „künftig nur noch für Hundefutter und Joghurt geworben werden“ dürfe. Im vergangenen Jahr blitzte ein Schwabe beim Petitionsausschuss des Abgeordnetenhauses ab, der sich über diese BVG-Werbung beschwert hatte: „Liebe Schwaben, wir bringen Euch gerne zum Flughafen.“

Nur ein „geringer Teil“ beklebt oder bemalt

Die Nahverkehrsfreunde, die seit Jahrzehnten die „Berliner Verkehrsblätter“ herausgeben, notieren akribisch jede Werbung an Bussen und Bahnen mit zugehöriger Wagennummer. Derzeit wird nicht nur für die Bundeswehr (Tram 9040 und Bus 3388) geworben, sondern unter anderem auch für spanischen Schinken, eine TV-Serie, eine teure Brille und das „Rammstein“-Konzert im Olympiastadion im Sommer. Theoretisch wäre Werbung an fast allen Fahrzeugen erlaubt, sagt BVG-Sprecher Falkner, tatsächlich sei immer nur ein „geringer Teil“ beklebt oder bemalt. Nur an ganz neuen Fahrzeugen dürfen keine Werbefolien aufgeklebt werden, weil dann die Garantie auf den BVG-gelben Lack verfallen würde.

Nach mehreren tödlichen Unfällen hatte die BVG der Polizei zugesagt, dass die Front der Straßenbahn nicht beklebt wird, damit sie gut – sonnengelb – zu sehen ist. Während Bundeswehr-Flecktarn in Ordnung ist, hatten die Verkehrsbetriebe vor Jahren eine schwarze Tram abgelehnt – nicht wegen der Farbe, sondern wegen des Werbespruchs des Reifenherstellers: „Wir fahren schwarz.“

Einen anderen Weg muss die Berliner S-Bahn gehen. Wie berichtet haben die Länder Berlin und Brandenburg im seit Dezember 2017 geltenden Verkehrsvertrag vorgeschrieben, dass außen an den Zügen nicht mehr geworben werden darf – um den Wiedererkennungswert zu erhalten. Derzeit fahren nur noch 19 der 650 Viertelzüge Werbung durch die Stadt. Bei allen laufen die Verträge in diesem Jahr aus, sagte Sprecherin Sandra Spieker – danach ist die S-Bahnen außen immer nur noch rot-gelb. Ganz neu ist das nicht, 2001 hatte Bahnchef Mehdorn ein bundesweites Werbeverbot verhäng. 2014 wurde das wieder gekippt – die Einnahmen lockten.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false