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Der Berliner Senat will das Mietrecht ändern.

© Tim Brakemeier/dpa

Bundesratsinitiative aus Berlin: Der Senat will das Mietrecht umkrempeln

Das Land Berlin bereitet eine umfassende Bundesratsinitiative zum Mietrecht vor. Ein zentraler Punkt ist dabei die Modernisierungsumlage.

Von Christian Hönicke

Berlin will teuren Modernisierungen von Mietwohnungen zulasten der Bewohner einen Riegel vorschieben. Das Land bereite derzeit eine umfassende Bundesratsinitiative zum Mietrecht vor, sagte Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher (Linke) dem Tagesspiegel. Neben der bisher nahezu wirkungslosen Mietpreisbremse soll darin die Modernisierungsumlage eine zentrale Rolle spielen. Diese erlaubt es Vermietern derzeit, elf Prozent von Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen direkt auf die Miete anzurechnen.

Der Berliner Mieterverein sieht in dieser Praxis „ein Entmietungsinstrument“. Gerade finanzschwache Mieter seien angesichts sprunghaft steigender Mieten von im Schnitt 42 Prozent von der Verdrängung durch Luxussanierungen bedroht. Eine Abschaffung der Modernisierungsumlage „wäre im Sinne der Mieterinnen und Mieter die beste Lösung“, so Lompscher, „eine deutliche Absenkung ist die Minimalforderung.“ Die Einbringung der Initiative in den Bundesrat ist für das erste Quartal 2018 geplant.

Landgericht hält Mietpreisbremse für verfassungswidrig

Das Berliner Landgericht hat die Mietpreisbremse derweil als verfassungswidrig eingestuft. Die Anwendung des Bundesgesetzes führe zu einer Ungleichbehandlung von Vermietern, urteilten die Richter vor wenigen Wochen. Das verstoße gegen Artikel 3, Absatz 1 des Grundgesetzes. Auswirkungen hat die Einschätzung vorerst allerdings nicht. Nur das Bundesverfassungsgericht kann ein Gesetz für verfassungswidrig erklären. Und diesen konkreten Berliner Streit um eine Mieterhöhung verwies das Landgericht nicht an das oberste Gericht. Denn die Anhebung der Miete über die nach Mietpreisbremse zulässige Höchstgrenze hinaus sei aus anderem Grunde rechtmäßig.

Die seit Mitte 2015 geltende Mietpreisbremse soll in Gebieten mit „angespanntem Wohnungsmarkt“ die Kosten bei Wiedervermietungen auf das Niveau der ortsüblichen Vergleichsmiete plus zehn Prozent deckeln.

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