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Im Brennpunkt.

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Brennpunktzulage an Schulen: Mehr Geld auch für Erzieher freier Träger

Lange wurde gerungen, jetzt stehen Senat und Verbände kurz vor der Einigung: Die Beschäftigten freier Horte können mit einer Zulage rechnen.

Lehrkräfte und Erzieher an Brennpunktschulen sollen mehr verdienen. So hatte es die rot-rot-grüne Koalition für den Doppelhaushalt 2018/19 entschieden. Offen war bisher aber, wie die Beschäftigten freier Hortträger profitieren könnten. Jetzt zeichnet sich eine Lösung ab.

„Die Freien Träger werden finanziell in die Lage versetzt, ihren Beschäftigten analog zum öffentlichen Personal eine entsprechende Zuwendung zukommen zu lassen“, teilte die Senatsverwaltung für Finanzen dem Tagesspiegel auf Anfrage mit. Die Höhe der Zuwendung soll dem Differenzbetrag zwischen dem Gehalt einer Erzieherin und einer Integrationserzieherin entsprechen, stellte Verwaltungssprecherin Eva Henkel am Freitag in Aussicht.

Das Prozedere werde aktuell zwischen der Finanzverwaltung und den Ligaverbänden verhandelt, erläuterte Torsten Wischnewksi-Ruschin, der Kitareferent des Paritätischen Wohlfahrtverbandes. Auch eine rückwirkende Zahlung soll dann möglich sein - analog zu den Kollegen im öffentlichen Dienst. Am 24. Mai gehen die Verhandlungen weiter.

Lehrer erhalten 300 Euro mehr

Wie berichtet, erhalten Lehrer rückwirkend ab August 2018 eine Zulage von monatlich 300 Euro. Für die Erzieher im öffentlichen Dienst war diese Regelung nach Ansicht der Finanzverwaltung nicht möglich. Sie rutschten stattdessen eine Entgeltgruppe höher, was allerdings große Probleme mit sich bringt: Je nach bisheriger Erfahrungsstufe erhalten einige Erzieher unter Umständen sogar etwas weniger als bisher, wie die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) kritisiert. Daher gebe es bereits die ersten Umsetzungsanträge weg von Brennpunktschulen.

Die Tücken der Tarifautomatik

Die Gewerkschaft Verdi benennt ein anderes Problem, das sich ergibt, wenn ein Brennpunkterzieher höhergestuft wurde, dem aber widerspricht: In dem Fall kann es passieren, dass er durch die zwischenzeitliche Höherstufung anschließend weniger verdient - eine weitere Folge der "Tarifautomatik". Diese Komplikationen des Tarifrechts sollen den Kollegen freier Träger erspart werden. Angedacht ist, dass die freien Träger in ihren Kostenblättern pauschal pro Mitarbeiter eine höhere Zuwendung vom Land bekommen.

Das Geld soll rückwirkend fließen

Ganz ohne Komplikationen wird es aber auch hier nicht abgehen, denn die Mitarbeiter könnten ebenfalls - wie die öffentlich Beschäftigten - eine rückwirkende Besserstellung verlangen, da die Höherstufung für Brennpunktkollegen ab 1. August 2018 galt. Dies aber bedeutet, dass die freien Träger einen hohen zusätzlichen Verwaltungsaufwand hätten: Für jeden Mitarbeiter müssten die Zusatzzahlungen ausgerechnet werden, obwohl das Jahr 2018 schon komplett "abgerechnet" sei, wie von betroffenen Trägern beklagt wird. Der Paritätische Wohlfahrtsverband geht aber davon aus, dass die Mitarbeiter auf den rückwirkenden Zahlungen bestehen werden und die dann auch fließen.

Mit der Brennpunktzulage wollte Rot-Rot-Grün ursprünglich die Quereinsteigerquote an Brennpunkteschulen reduzieren. Zumindest solle sie ein Zeichen der Wertschätzung sein, wird inzwischen vorsichtiger formuliert.

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