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Bald zusätzlich mit Maske: Ein Schild vor einem Cafe am Kirchplatz in der Beelitzer Altstadt weist auf die 2G-Regeln hin.

© Jens Kalaene/dpa

Brandenburg verschärft Corona-Regeln ab Mittwoch: Schließung von Clubs, Obergrenze für Treffen, neue Bußgelder

Die Inzidenz in Brandenburg liegt weit über dem Bundesschnitt, die Kliniken steuern auf eine Notlage zu. Nun führt das Kabinett mehrere Regelverschärfungen ein.

Wegen der steigenden Belastung der Krankenhäuser gelten in Brandenburg ab Mittwoch zum Teil strengere Corona-Beschränkungen als von Bund und Ländern vereinbart. Das entschied das Kabinett am Dienstag.

Demnach werden Clubs und Discos unabhängig von der Zahl neuer Infektionen geschlossen. Wer trotz des Verbots in einer Disco tanzt, dem drohen zwischen 100 und 1000 Euro Bußgeld. Bars müssen nicht zumachen, sofern dort nicht getanzt wird.

Für private Treffen gelten Obergrenzen unabhängig von Inzidenzen: 50 Menschen drinnen und 200 Menschen draußen - jeweils nur geimpft oder genesen, also 2G. Wenn Ungeimpfte dabei sind, darf man sich nur mit höchstens zwei Personen eines weiteren Haushalts treffen.

Verboten werden Großveranstaltungen mit mehr als 1000 Besuchern, wie große Fußballspiele oder Konzerte. Bund und Länder hatten lediglich vereinbart, dass bei überregionalen Veranstaltungen - unter Einhaltung der 2G-Regel - nur 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden darf - höchstens 5000 Zuschauer drinnen, 15.000 draußen.

Die 2G-Regel mit Zutritt für Geimpfte und Genesene im Einzelhandel, in Gaststätten, Theatern und Kinos gilt weiter, wird allerdings um eine Maskenpflicht erweitert. Maske muss auch in Bahnhöfen und Flughäfen getragen werden. Von 2G sind Kinder unter 14 Jahren künftig ausgenommen, bisher waren es Kinder unter 12 Jahren. An Hochschulen kann die 2G-Regel eingeführt werden - mit Ersatzangebot für Studentinnen und Studenten.

Demonstrationen: maximal 1000 Teilnehmer - und Maskenpflicht

Für Versammlungen gilt ab Mittwoch im Freien eine Obergrenze von 1000 Teilnehmern bei Maskenpflicht und Mindestabstand; drinnen darf die jeweilige Kapazitätsgrenze nur bei Einhaltung des Mindestabstands ausgeschöpft werden. Für Verstöße gegen Kontaktbeschränkungen und Maskenpflicht bei Demonstrationen drohen Bußgelder bis zu 500 Euro. Die nächtliche Ausgangsbeschränkung für Ungeimpfte in Hotspot-Regionen wird verlängert. Die neuen Regeln sind zunächst bis 11. Januar in Kraft.

Zu Silvester gilt wie im vergangenen Jahr ein Ansammlungsverbot und ein Feuerwerksverbot auf bestimmten belebten Plätzen. Der Verkauf von Böllern ist ohnehin bundesweit verboten.

Epidemische Notlage: Inzidenz teilweise über 1000

Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) appellierte an die Verantwortung aller Bürger, den Menschen auf den Intensivstationen beizustehen, die um ihr Leben kämpfenden Patienten helfen. „Ich persönlich fürchte, dass diese Herausforderungen in den kommenden Tagen und Wochen noch deutlich größer werden.“

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Die Lage in den Krankenhäusern wird jeden Tag angespannter. Der Anteil der Covid-19-Patientinnen und -Patienten an den Intensivbetten stieg jüngst auf 28,3 Prozent. Die rot-schwarz-grüne Landesregierung geht davon aus, dass das Land an Weihnachten auf eine Notlage in den Kliniken zusteuert und die Behandlungskapazitäten nicht mehr reichen.

Der Landtag hatte in einer Sondersitzung am Montag die Voraussetzungen für schärfere Regeln geschaffen, indem er eine epidemische Notlage nach dem Infektionsschutzgesetz des Bundes ausgerufen hatte. Die Sieben-Tage-Inzidenz von 642,6 liegt weit über dem Bundesschnitt von 375. Am Montag hatte der Wert 657,9 betragen, vor einer Woche 636,6.

Der Süden Brandenburgs liegt bei den Inzidenzen landesweit weiter vorn. Die kreisfreie Stadt Cottbus verzeichnete am Dienstag mit 1237,2 Ansteckungen je 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen die höchste Inzidenz, gefolgt von den Kreisen Elbe-Elster (1087,2), Spree-Neiße (1045) und Oberspreewald-Lausitz (1038,8). (mit dpa)

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