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Zukünftig müssen Fahrradfahrer in Kleinmachow nicht mehr auf dem Radweg fahren.

© Bernd Settnik/ZB

Brandenburg: Oberverwaltungsgericht kippt Radwegzwang in Kleinmachnow

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat am Dienstag ein wegweisendes Urteil gefällt: Radfahrer sollen in Kleinmachnow nicht mehr auf den Radweg gezwungen werden.

Neun Jahre hat der Kleinmachnower Peter Weis gegen die Radwege-Benutzungspflicht am Zehlendorfer Damm in Kleinmachnow gekämpft. Am Dienstag nun gab ihm das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg Recht: Radfahrer dürfen auf der Straße, die von Berlin über Kleinmachnow nach Teltow und Stahnsdorf führt, nicht auf den begleitenden Geh- und Radweg gezwungen werden. Damit war der 1. Senat des Oberverwaltungsgerichtes in der von Weis angestrengten Berufungsverhandlung zu einer anderen Bewertung gekommen als zuvor das Potsdamer Verwaltungsgericht, das die Klage des passionierten Radlers gegen den Landkreis Potsdam-Mittelmark zunächst abgewiesen hatte. Gegen das neue Urteil ist keine Revision zugelassen.

Die Aufhebung des Benutzungszwangs auf dem Zehlendorfer Damm könnte Weis zufolge, der Verkehrsreferent des Brandenburger Landesverbandes des Allgemeinen Deutschen Fahrradclubs (ADFC) ist, auch überregional bedeutsam sein. Insbesondere für Brandenburg und Berlin seien „neue Maßstäbe eingepflockt“. Die Verkehrsbehörden müssten sich mit der Entscheidung auseinandersetzen auch an anderen Straßen Anordnungen einer Benutzungspflicht vorhandener Geh- und Radwege überdenken. In Berlin seien laut Weis noch mehrere Verfahren beim OVG anhängig, auf die das Urteil Einfluss haben kann.

Radwege-Benutzungszwang soll auch für andere Straßen diskutiert werden

Im konkreten Fall hatte sich der 1. Senat des OVG mit der objektiven Gefahrenlage auf dem Zehlendorfer Damm auseinandergesetzt. Die Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Potsdam-Mittelmark hatte nach einer Verkehrsschau im Mai 2010 angeordnet, dass Radfahrer sowohl in Richtung Stahnsdorf als auch nach Berlin auf dem begleitenden Geh- und Radweg fahren müssen. Begründet wurde dies mit dem hohen Verkehrsaufkommen auf der ortsverbindenden Straße. Zudem würden aufgrund der geringen Straßenbreite von 6,50 Metern Radfahrer beim Überholen der geparkten Autos auf die Gegenspur gezwungen. Eine zusätzliche Gefahr sei durch die alten Bäume gegeben, die den Damm säumen. Im Vergleich zu anderen Straßen in Kleinmachnow sei es auf dem Zehlendorfer Damm sehr dunkel, hieß es.

Nach der gültigen Rechtslage darf eine Radwegbenutzungspflicht nur angeordnet werden, wenn eine besondere Gefahrenlage bestehe. Das OVG kam jedoch nicht zu der Überzeugung, dass diese in Kleinmachnow gegeben ist, sagte der Vorsitzende Richter Christoph Heydemann. In seiner Entscheidung nahm das Gericht dabei Bezug auf die so genannte ERA, ein Regelwerk der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen.

Mit einer Verkehrsbelastung von maximal 1200 Autos sei der Zehlendorfer Damm danach einer Kategorie zuzuordnen, für die die ERA eine Radwegbenutzungspflicht nicht oder nur unter besonderen Randbedingungen empfiehlt. Während die ERA in anderen Ländern längst als technisches Regelwerk eingeführt worden ist, gelte dies für Brandenburg bislang nicht, kritisiert Weis. Stattdessen würden die Behörden auf Grundlage interner Richtlinien entscheiden.

Mit dem Urteil im Rücken wolle er nun das Gespräch mit den Verkehrsbehörden suchen und über den Radwege-Benutzungszwang auch für andere Straßen diskutieren, erklärt Weis. Zudem monierte Weis die Ungleichbewertung zwischen Brandenburg und Berlin. Auf der Machnower Straße, in die der Zehlendorfer Damm auf Berliner Seite übergeht, konnten Radler bislang schon wählen, ob sie lieber auf der Straße oder auf dem Radweg fahren wollen.

Solveig Schuster

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