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Auch Wunderkerzen fallen unter das Verkaufsverbot von Pyrotechnik.

© imago/Cavan Images

Böllerverkaufsverbot in Berlin: Auch Wunderkerzen und Tischfeuerwerk sind untersagt

Trotz des Verkaufsverbots von Böllern verkaufen Supermärkte Wunderkerzen und Tischfeuerwerk. Das Ordnungsamt kontrolliert illegale Pop-up-Geschäfte.

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Silvester steht bevor, und in Berlin gilt Böllerbeschränkung. Doch offenbar suchen Geschäftsleute Lücken in der Infektionsschutzverordnung, die den Verkauf von Feuerwerk untersagt. Laut Recherchen der „Berliner Zeitung“ hat sich ein Graumarkt um Tischfeuerwerke und Wunderkerzen entwickelt.

Anbieter böten diese den Kunden nach vorheriger Bestellung zur Abholung vor ihren extra dafür gemieteten Gewerbeeinheiten an. Die Ordnungsämter der Bezirke, unter anderem in Pankow, schritten dagegen ein und hätten die Verkaufsstellen nach Hinweisen geschlossen. Die aktuelle Infektionsschutzverordnung weist ein generelles Verkaufsverbot im Berliner Stadtgebiet von „Feuerwerk und anderen pyrotechnischen Gegenständen“ aus.

Das Verkaufsverbot wurde am Montag vom Oberverwaltungsgericht bestätigt. In der Verordnung werden keine Ausnahmen vom Verbot genannt, folglich sind alle vier gesetzlich erfassten Feuerwerksklassen betroffen. Also nicht nur Raketen und Böller (Klasse F2), sondern auch Wunderkerzen und Tischfeuerwerk. Die gehören zur Klasse F1 und dürfen als sogenanntes „Jugendfeuerwerk“ eigentlich ganzjährig von Menschen über 12 Jahren gekauft und benutzt werden.

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Doch: „Auch Wunderkerzen zählen zu den pyrotechnischen Gegenständen“, sagt Martin Pallgen, der Sprecher der Senatsinnenverwaltung. Damit dürfen sie auch nicht in den 56 Böllerverbotszonen benutzt werden, die Innensenator Andreas Geisel (SPD) vergangene Woche erlassen hat. Pallgen stellt klar: „Die Benutzung jeglichen Feuerwerks in den Verbotszonen ist untersagt – dazu zählt auch die Klasse 1 ab Wunderkerzen aufwärts.“

Die Polizei kontrolliert die Böllerverbotszonen

Die Verbotszonen gelten laut Verordnung „vom 31. Dezember 2020 bis einschließlich 1. Januar 2021“. Kontrolliert werden sollen sie von der Polizei. „Rein formal sind zwar die Ordnungsämter der Bezirke dafür zuständig, die Einhaltung der Infektionsschutzverordnung zu kontrollieren“, sagt Pallgen. Doch angesichts der Zahl der Mitarbeiter, die man dafür brauche, könne das nur die Polizei leisten. „Die Berliner Polizei wird deshalb in Amtshilfe am 31. Dezember in den Zonen unterwegs sein.“

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) schaut „mit Sorge“ auf die Silvesternacht in Berlin und hält die Durchsetzung der wegen Corona angeordneten Böllerverbote in einigen Stadtteilen für nicht umsetzbar. „Das Konstrukt der 56 Böllerverbotszonen ist Wahnsinn“, sagte GdP-Landeschef Norbert Cioma am Mittwoch. Die Polizei könne nicht an all diesen Orten präsent sein.

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Bei den Supermärkten von Lidl, Edeka und Kaufland hat man vom Verkaufsverbot offenbar nichts mitbekommen.

Lidl, Kaufland und Edeka hatten Wunderkerzen im Sortiment

Dort gab es zumindest am 29. Dezember noch Wunderkerzen und Tischfeuerwerk zu kaufen. Laut einem Lidl-Verkäufer wurde die Ware am Dienstag geliefert und war in den meisten Filialen „ruckzuck weggekauft“. Bei Kaufland lagen in einigen Supermärkten bis Mittwochvormittag noch Wunderkerzen im Regal. Nur bei Aldi und Rewe heißt es, dass man aufgrund des generellen Verkaufsverbots kein Silvester-Sortiment bestellt hatte.

Wer auf den bunten Knalleffekt zum Jahreswechsel nicht verzichten möchte: Einzige legal erhältliche Alternativen bleiben in dieses Silvester Knallerbsen, Konfetti und Partyknaller ohne Pyrotechnik – doch in den meisten Berliner Läden ist auch das schon ausverkauft.

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