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Polizisten auf dem Bahnsteig im U-Bahnhof Hermannplatz.

© Kai-Uwe Heinrich

Bodycams, Gewahrsam, V-Leute: Das plant Rot-Rot-Grün im neuen Berliner Polizeigesetz

Berlins rot-rot-grüne Koalition will das Sicherheits- und Ordnungsgesetz reformieren. Die Eckpunkte stellte sie am Montag vor.

Die Innenpolitiker der Koalitionsfraktion von Rot-Rot-Grün im Berliner Abgeordnetenhaus und Innensenator Andreas Geisel (SPD) haben am Montag ihr Reformpaket für das veraltete Allgemeine Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG) vorgestellt.

Das bisher geltende Gesetz stammt aus den 1970er-Jahren und war im Laufe der Jahrzehnte nur in Details angefasst worden. Nun will Rot-Rot-Grün ein Jahr vor der nächsten Abgeordnetenhauswahl das Gesetz, das die Eingriffsrechte der Polizei regelt, komplett neu ausrichten.

Einer der zentralen Eckpunkte des Kompromisses, den die Koalition nach zähem Ringen über mehrere Jahre ausgehandelt hat, ist ein auf drei Jahre befristeter Modellversuch für den Einsatz von Bodycams. Einsatzkräfte von Polizei, Feuerwehr und Rettungskräften sollen künftig mit kleinen Videokameras ausgestattet werden, um im Fall der Anwendung des unmittelbaren Zwangs oder auf Wunsch der von der Polizeimaßnahme betroffenen Person Aufnahmen in Bild und Ton anzufertigen. Damit wird auch auf die vermehrten Angriffe auf Rettungskräfte reagiert. Auch der neue Polizeibeauftragte soll Zugriff auf die Bilder bekommen.

Telefonüberwachung bei Terrorgefährdern, aber keine Quellen-TKÜ

Bei Terrorgefahr soll eine Telefonüberwachung von Verdächtigen ermöglicht werden. Angeordnet werden muss das durch die Polizeipräsidentin, zudem muss ein Richter die Entscheidung bestätigen. Das Anzapfen von verschlüsselten Messenger-Apps auf Handy durch die sogenannte Quellen-TKÜ oder den Einsatz von Trojanern soll es nicht geben.

Die Polizei soll auch V-Personen einsetzen können, dafür ist aber wiederum die Anordnung durch die Polizeipräsidentin nötig, zudem steht die Entscheidung unter Richtervorbehalt. Eine Neuerung, die von der Polizeigewerkschaft GdP kritisch gesehen wird, und für die insbesondere die Linksfraktion, deren Mitglieder den Verfassungsschutz am liebsten abschaffen würden, verantwortlich sein dürfte.

Eine weitere Regelung: Opfer sollen künftig besser geschützt werden. In den Ermittlungsakten soll die Identität von Gewaltopfern geändert werden können, damit der Beschuldigte über seinen Anwalt keinen Zugriff auf Daten wie den Wohnort bekommt. Außerdem sollen Opfer drohender Straftaten in einem Sicherheitsgespräch informiert werden. In der Vergangenheit waren mögliche Attacken auf Einzelpersonen zwar ermittelt, diese aber nicht gewarnt worden. Unter anderem im Fall von Ferat Kocak, einer der Betroffenen einer rechtsextrem motivierten Anschlagsserie im Bezirk Neukölln, war das vorgekommen.

Auch die sogenannten kriminalitätsbelasteten Orte sollen neu geregelt werden. Dort hat die Polizei verstärkte Kontrollrechte auch ohne konkreten Verdacht.

Bislang sind diese Straßen und Plätze als kriminalitätsbelasteten Orte eingestuft:

  • Alexanderplatz
  • Görlitzer Park
  • Warschauer Brücke
  • Kottbusser Tor
  • Teile der Hermannstraße
  • Hermannplatz
  • Bereich der Rigaer Straße

Künftig darf die Polizei sich nicht mehr auf den Verdacht auf aufenthaltsrechtliche Straftaten oder Prostitution berufen, um Personen an diesen Orten zu kontrollieren. Für diese Fälle dürfen Polizisten auch nicht mehr Wohnungen betreten oder durchsuchen. Die Auswahl der kriminalitätsbelasteten Orte soll auch transparenter werden. Diese sollen veröffentlicht und regelmäßig überprüft werden.

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Zudem hat die Koalition einige Vorkehrungen eingezogen – Berufsgeheimnisträger wie Ärzte, Rechtsanwälte und Journalisten werden besser vor Eingriffen geschützt. Bei Durchsuchungen sollen Betroffene aussuchen dürfen, ob sie von männlichen oder weiblichen Beamten überprüft werden.

Unterbindungsgewahrsam von vier auf zwei Tage verkürzt

Und besonders bedeutsam: Der sogenannte Unterbindungsgewahrsam, mit dem eine unmittelbar bevorstehende Begehung oder Fortsetzung einer Ordnungswidrigkeit von erheblicher Bedeutung für die Allgemeinheit oder einer Straftat verhindert werden darf, wird von vier Tagen auf maximal 48 Stunden verkürzt. Für Gefährder soll es keine Ausnahme für längeren Unterbringungsgewahrsam geben.

Auch in der Verkehrspolitik soll die Polizei neu ausgerichtet werden. Wenn die Verkehrssicherheit es nötig macht, sollen Autos künftig im Regelfall umgesetzt oder sichergestellt werden dürfen.

Für die Polizeibeamten war angedacht, dass ihnen künftig nach einem Schusswaffengebrauch Rechtsschutz gewährt wird. Einen finalen Rettungsschuss wird es in Berlin weiterhin nicht geben. Auch andere Forderungen, wie sie etwa von der CDU geäußert worden waren, waren nicht durchsetzbar: zum Beispiel Fußfesseln, sogenannte „stille SMS“ für „Gefährder“, Übersichtaufnahmen bei Großveranstaltungen oder die Ausweitung der Videoüberwachung.

Innensenator Andreas Geisel (SPD) räumte bei der Vorstellung des Gesetzesvorhabens am Montag im Berliner Abgeordnetenhaus ein: "Es ist kein Geheimnis, dass das Gesetz nicht alles enthält, was ich mir vorgestellt habe." Unter anderem gilt das für die gesetzliche Regelung des finalen Rettungsschusses, eine laut Geisel "Minderheitenposition in der Verhandlungsgruppe".

Er bezeichnete die Gesetzesnovelle im Zusammenhang mit dem kürzlich vorgestellten Vorhaben eines Landesantidiskriminiserungsgesetzes sowie des Versammlungsfreiheitsgesetzes als "Sicherheitspaket", bei dem man "abwägen" müsse. "Bei drei Partnern muss eine für alle drei Kräfte tragbare Lösung gefunden werden", ergänzte Geisel und bezeichnete die Novelle als "gutes Ergebnis, das wir hier vorlegen".

Linke und Grüne sind zufrieden, FDP kritisiert

Ähnlich positiv äußerten sich Benedikt Lux (Grüne) und Niklas Schrader (Linke), innenpolitische Sprecher ihrer Fraktionen. Lux sprach von einem "sehr umfassenden Gesetzeswerk" und nannte das Ergebnis der "intensiven Verhandlungen" einen "guten und gemeinsamen Erfolg". Das neue ASOG sei ein "ausgewogenes Polizeigesetz, das sich im Vergleich zu anderen Ländern echt sehen lassen kann." Schrader lobte, dass sich das Gesetz vom Kurs des Bundes und anderer Länder - mehr Eingriffsrechte für die Behörden - abhebt und beide Bereiche, also Eingriffs- und Bürgerrechte, eingebunden worden seien. 

Der Innenexperte der FDP-Fraktion, Marcel Luthe, kritisierte das Reformvorhaben. „Der Entwurf löst keine der bekannten Probleme, schafft aber neue: eine gesetzliche Regelung für den finalen Rettungsschuss fehlt ebenso wie die Gesetzesgrundlage für den Tasereinsatz", sagte Luthe. Rot-Rot-Grün lade - wie schon der rot-schwarze Senat davor - "die Probleme bei den einfachen Streifenpolizisten ab, die dann in Sekunden eine komplexe Rechtslage beurteilen sollen".

Auch bei der Videoaufzeichnung von Straftaten passiere nichts: "Weder werden die kostenintensiven, stationären Kameras durch moderne, agile Lösungen, noch - was noch besser wäre - durch Einsatzkräfte ersetzt. Alles in allem viel Papier, wenig Inhalt", sagte Luthe.

GdP-Landeschef Norbert Cioma erklärte im Anschluss an die Präsentation der ASOG-Reform: „Wir freuen uns, dass die Regierungsfraktionen nach der Präsentation und Verabschiedung von Gesetzesvorhaben, die das Handeln meiner Kollegen erschweren, jetzt auch endlich mit einem Entwurf um die Ecke kommen, der notwendige Ermächtigungsgrundlagen schafft.“

Cioma lobte die Ausweitung der Möglichkeiten zur Telefonüberwachung sowie das Vorhaben zur Einführung von Bodycams. Die Auslassung des Finalen Rettungsschusses aus dem Gesetz kritisierte Cioma ebenfalls.

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