zum Hauptinhalt
Landtag Brandenburg, Landtagssitzung, Plenarsaal

© Andreas Klaer

Bleibt die Quote oder kippt sie?: Verfassungsgericht urteilt über Brandenburgs Parité-Gesetz

Seit Juni gilt in Brandenburg: Parteien müssen ihre Listen abwechselnd mit Männern und Frauen besetzen. AfD und NPD klagten. Freitag fällt die Entscheidung.

Von Fatina Keilani

Am Freitag verkündet das Verfassungsgericht des Landes Brandenburg sein Urteil über das Parité-Gesetz. Die Fraktionen von NPD und AfD hatten Organklage erhoben, außerdem haben vier Abgeordnete der AfD Verfassungsbeschwerde erhoben.

Sie wollen das Gesetz außer Kraft setzen lassen. Es wurde am 12. Februar 2019 beschlossen und trat am 30. Juni 2020 in Kraft. Es sieht für künftige Landtagswahlen vor, dass Parteien ihre Landeslisten abwechselnd mit Frauen und Männern besetzen müssen. Ausgenommen sind Direktkandidaten in den Wahlkreisen.

Die Kläger rügten in der mündlichen Verhandlung im August, die Grundsätze der freien Wahl würden verletzt, Parteien könnten nicht frei disponieren, wen sie auf die Listenplätze setzen.

Im Gegenteil würde die Aufstellungsversammlung zu einem bestimmten Wahlverhalten genötigt und müsse Kandidatinnen unterstützen, die vielleicht nicht die Fähigkeiten hätten und auch mit niemandem um den Listenplatz konkurrieren müssten.

Die NPD sieht besonders im Hinblick auf ihren geringen Frauenanteil ihre Chancengleichheit verletzt. Gegner im Verfahren ist der Landtag. Landtagspräsidentin Britta Stark und die Prozessbevollmächtigte des Landtags verteidigten das Parité-Gesetz.

[Was ist los in Brandenburg? Die Potsdamer Neuesten Nachrichten informieren Sie direkt aus der Landeshauptstadt. Mit dem neuen Newsletter Potsdam HEUTE sind Sie besonders nah dran. Hier geht's zur kostenlosen Bestellung.]

Ohne Wahlgesetz gebe es keine demokratische Wahl, sagte die Verfahrensbevollmächtigte, Jelena von Achenbach. Der Gesetzgeber treffe dabei Entscheidungen: über die Wahlkreise, deren Zuschnitt, wer zur Wahl zugelassen werde, wer davon ausgeschlossen werde, ob es eine Fünf-Prozent-Hürde gebe.

Er dürfe das Wahlgesetz ändern und dies auch für politische Weichenstellungen nutzen. Dadurch könne sich die Wettbewerbsposition einzelner Kandidaten oder Parteien verändern. Mit dem Parité-Gesetz würden verfassungsrechtliche Ziele verfolgt, etwa die Gleichstellung von Frauen. Die Kläger sind der Auffassung, dass andere verfassungsrechtliche Ziele durch das Gesetz verletzt werden.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false