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Trotz der Lockerungen stecken viele Gewerbetreibende weiterhin in der Krise. Eine wirtschaftliche Förderung ist wichtig, um Umsatzausfälle von kleinen und mittleren Unternehmen zu kompensieren.

© picture alliance/dpa

Bis zu 10.000 Euro Zuschuss: So sieht die Corona-Soforthilfe für Gewerbemieten aus

90 Millionen Euro gibt der Senat aus, damit mittelständische Betriebe ihre Büros und Ladenflächen halten können. Wer kann Geld beantragen? Ein Überblick.

Der wirtschaftliche Schaden durch die Coronakrise ist für die meisten mittelständischen Unternehmen hoch. Am Dienstag hatte der Senat beschlossen, dass dem Mittelstand auch mit Zuschüssen zur Gewerbemiete geholfen werden soll.

Die Summe in dem Topf für die "Soforthilfe Gewerbemieten" beträgt 90 Millionen Euro. Mittelständische Unternehmen mit zehn bis 249 Beschäftigten, die bislang keine Soforthilfen in Anspruch nehmen durften, bekommen Zuschüsse in Höhe von 50 Prozent ihrer Gewerbemieten für die Monate April und Mai dieses Jahres - maximal jedoch nur bis zu 10.000 Euro.

Dafür müssen die Firmen nachweisen, dass sie einen Umsatzrückgang von mindestens 60 Prozent zum Vorjahr erlitten haben.

Die Senatswirtschaftsverwaltung geht davon aus, dass rund 18.000 Unternehmen in Berlin für diese Soforthilfe in Frage kommen.

Die Zuschüsse können ab dem 17. August online beantragt werden

Ab dem 17. August können die Zuschüsse online bei der Förderbank IBB beantragt werden. In Einzelfällen sei auch möglich, dass Betriebe mit weniger als zehn Mitarbeitenden Zugriff auf die Zuschüsse bekämen.

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Dies sei in Ausnahmefällen zu prüfen und nicht ausgeschlossen, sagte eine Sprecherin der Senatswirtschaftsverwaltung.

"Mit 90 Millionen Euro wollen wir unsere Unternehmen schützen und bei den Gewerbemieten unterstützen. Die Existenz vieler Unternehmen ist bedroht, da ihnen weiterhin Liquidität fehlt, um Mieten zu zahlen. Wir lassen die Unternehmerinnen und Unternehmer nicht allein. Mit der Soforthilfe Gewerbemieten unterstützen wir Mieter und Pächter von Gewerbeflächen mit bis zu 10.000 Euro", betonte Wirtschaftssenatorin Ramona Pop (Grüne).

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Zwar hätten bereits viele Unternehmen in den vergangenen Wochen Hilfen erhalten, und die Wirtschaft laufe langsam wieder an, sagte IBB-Chef Jörg Allerkamp. "Dennoch haben wir immer noch eine wirtschaftlich angespannte Situation, in der viele Unternehmen noch weit entfernt sind von Umsätzen aus der Vor-Corona-Zeit.

Das Kurzarbeitergeld entlastet, doch die Gewerbemieten laufen weiter

Vor allem tourismusnahe Bereiche, Kultur und darauf aufbauende Dienstleistungen leiden weiterhin unter den ausbleibenden internationalen Gästen. Das Kurzarbeitergeld entlastet auf der einen Seite, aber die Gewerbemieten laufen weiter. Hier wollen wir helfen", sagte Allerkamp.

Mit dieser Unterstützung wolle das Land Berlin auch die Mieterinnen und Pächter von Gewerbeflächen schützen, denn: Die Regelung, dass Gewerbemietern- oder Pächtern nicht aufgrund der Covid-19-Situation nicht ohne Weiteres gekündigt werden kann, wenn die Zahlungen nicht rechtzeitig eingehen, hatte der Bund nicht verlängert. Diese Regelung war zum 30. Juni ausgelaufen.

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