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Die Kreuzkröte ist vom Aussterben bedroht.

© Imago/MCPHOTO

Wackelt das „Pankower Tor“?: Kreuzkröte jetzt bundesweit „stark gefährdet“

Eine seltene Krötenart wird in der neuen „Roten Liste“ hochgestuft. Der Naturschutzbund sieht Berlin in der Pflicht, den Bauplan für das neue Viertel zu ändern.

Von Christian Hönicke

Und wöchentlich grüßt die Kreuzkröte: Auch nach der Entscheidung für den Siegerentwurf ist das "Pankower Tor" noch weit von der Fertigstellung entfernt. Der NABU Berlin besteht weiter auf einer Änderung der Baupläne, um die vom Aussterben bedrohte Kreuzkröte zu schützen.

Der Naturschutzbund verweist dabei auf die neue "Rote Liste" der gefährdeten Arten. Die wurde im August erstmals seit 2009 durch das Bundesamt für Naturschutz und das Rote-Liste-Zentrum (RLZ) aktualisiert und führt die Kreuzkröte nun bundesweit in Kategorie 2 als „stark gefährdet“.

Damit wurde die Kreuzkröte gleich um zwei Kategorien hochgestuft - der NABU spricht von einer "katastrophalen Bestandsentwicklung" und fordert, Berlin müsse die Population am „Pankower Tor“ daher unbedingt erhalten.

„Umso unverständlicher und verantwortungsloser ist es, dass Berlin sein letztes Kreuzkröten-Vorkommen, noch dazu eines der größten verbliebenen bundesweit, für das Bauprojekt am ‚Pankower Tor‘ aufs Spiel setzen will“, sagt NABU-Geschäftsführerin Melanie von Orlow.

NABU lehnt Umsiedlung nach Brandenburg ab

Die vorgesehene Umsiedlung der Kröten nach Brandenburg lehnt der NABU Berlin wegen geringer Erfolgsaussichten ab. Stattdessen fordert der Naturschutzbund, acht bis zehn der 34 Hektar von der Bebauung freizuhalten und zum Schutzreservat zu erklären. Ende Juni hat der NABU deshalb offiziell Klage beim Verwaltungsgericht Berlin gegen den Baufeststellungsbescheid der Senatsumweltverwaltung eingereicht.

[Dieser Text stammt aus dem Pankow-Newsletter vom Tagesspiegel. Den kompletten Pankow-Newsletter gibt es kostenlos unter leute.tagesspiegel.de]

Ob die erhöhte Gefährdungslage für die Spezies auch Einfluss auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichts hat, ist nun die Frage. Derzeit erstellt der NABU nach eigenen Angaben eine Klagebegründung. Die Senatsverwaltung hat ihrerseits beantragt, die Klage abzuweisen. Wie lange es bis zu einer Entscheidung dauert, sei "aktuell noch nicht abzuschätzen", teilt der NABU mit.

Naturschützer: Rot-Rot-Grün vernachlässigt Artenschutz

Der NABU verweist darauf, dass die Autoren der "Roten Liste" Schutzkonzepte dringend anmahnen, um ein Aussterben der Kreuzkröte in Deutschland zu verhindern. Deutschland trage demnach für den Fortbestand der Art eine besondere Verantwortung, weil es im Zentrum des Verbreitungsgebiets liegt.

Senat und Bezirk "agieren weiterhin, als existierten die Tiere dort überhaupt nicht“, beklagt von Orlow. "Von Ambitionen im Artenschutz kann beim rot-rot-grünen Senat leider keine Rede sein." Das Pankower Bezirksamt wollte sich wegen des laufenden Klageverfahrens nicht öffentlich äußern.

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