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Im Seegefelder Weg geht es nur langsam voran, doch liegt man laut Bauamt im Zeitplan.

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Nächster Bauabschnitt wurde bereits vergeben: Seegefelder Weg: Engpass bis Ende 2018

Autofahrer und Anlieger in Staaken müssen noch lange mit der Umleitungsstrecke leben.

Auf der Dauerbaustelle im Seegefelder Weg in Staaken sind in jüngster Zeit häufig nur wenige oder überhaupt keine Arbeiter zu sehen. Doch vermeintliche Unterbrechungen sind bauablaufbedingt, der Eindruck, dass es nicht voran gehe trügt, heißt es im Bauamt. Man liege im Zeitplan. Dass der gerade erst fertiggestellte Gehsteig vor einem Grundstück von einer anderen Firma im Auftrag der Telekom wieder aufgerissen wurde lag nach Angaben des Unternehmens an der Entstörung eines Kundenanschlusses, für den ein unterirdischer Kabelschaden beseitigt werden musste. Ein erhöhtes Störaufkommen bestehe im Bereich des Seegefelder Weges nicht, so eine Telekom-Sprecherin.

Engpass besteht seit Herbst 2015

Der seit Herbst 2015 in einer Fahrtrichtung gesperrte Seegefelder Weg bleibt weiter ein Engpass. Auch wenn die Arbeiten im jetzigen Bauabschnitt zwischen Klosterbuschweg und Hackbuschstraße mit rund einjähriger Verspätung bis zum Ende dieses Jahres abgeschlossen werden sollen, gibt es noch keine Entwarnung. Im Rahmen der Ausschreibung hat kürzlich eine Firma den Zuschlag für den folgenden, sich anschließenden Bauabschnitt bis zum Finkenkruger Weg erhalten, der im kommenden Jahr in Angriff genommen wird, sagte der Leiter des Straßen- und Grünflächenamtes, Michael Spiza, während einer Veranstaltung in Spandau. Diese Arbeiten sind dann bis Ende 2018 geplant.

Wie berichtet, hatte Baustadtrat Frank Bewig (CDU) im Dezember die bisher mit dem ersten Bauabschnitt beauftragte Firma wegen „vertraglicher Differenzen“ gefeuert, weil nach Ablauf der vereinbarten Bauzeit von 13 Monaten noch immer kein Ende der Arbeiten absehbar war. Die Fertigstellung wurde daraufhin neu ausgeschrieben. Inzwischen wird im Seegefelder Weg wieder gearbeitet, die geschasste Firma klagt dem Vernehmen nach gegen die außerordentliche Kündigung ihres Vertrages.

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