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Zufahrt zur Stegesiedlung am Pankower Ehrenmal.

© Ulrike Scheffer

Kritik an Genehmigungspraxis in Pankow: Der Eine darf bauen, der Nächste nicht

Weil Grundstücke rar sind, wird auch außerhalb offizieller Wohngebiete gebaut. Doch immer mehr Bauanträge werden abgelehnt. Die Grundstückskäufer können das nicht nachvollziehen.

Ein Zehn-Quadratmeter großes Holzhaus samt Terrasse und ein paar Gartenstühlen. Mehr ist Daniela Mutinga von ihrem Haus-Traum an der Strandpromenade nicht geblieben. Ein richtiges Haus darf sie nicht bauen. Ihr Bauantrag wurde abgelehnt - vom Bezirksamt in Pankow. Denn die Strandpromenade, an der Mutinga ein Grundstück besitzt, liegt in der ehemaligen Kleingartenanlage Ostsee in Französisch Buchholz. Und genau das ist das Problem. Weil Baugrundstücke in Pankow Mangelware sind, weichen immer mehr Familien in Gebiete aus, die keine regulären Wohngebiete sind. Bebauungspläne existieren dort nicht, deshalb muss jeweils im Einzelfall geprüft werden, ob gebaut werden darf. Ein wichtiges Kriterium dabei ist die Erschließung der Grundstücke. Viele der Anlagen verfügen aber nicht einmal über befestigte Straßen - und so stehen immer mehr Familien vor dem Problem, dass ihr Bauantrag abgelehnt wird.

Im Fall von Daniela Mutinga hatte eine Erbengemeinschaft das ehemalige Kleingartenareal vor Jahren in Baugrundstücke aufgeteilt und verkauft. Viele Häuser sind seither auch gebaut worden. Doch irgendwann änderte das Bezirksamt seine Genehmigungspraxis. "Wenn ich zu meinem Grundstück fahre, komme ich an vielen neuen Häusern vorbei, für mich ist es unbegreiflich, dass diese Familien bauen durften und ich nicht", sagt Daniela Mutinga. Ihr Bauantrag wurde abgelehnt, weil der Weg zu ihrem Haus nicht breit genug ist. Ausschlaggebend ist hier unter anderem, dass Rettungsfahrzeuge und die Müllabfuhr passieren können, dass sich Fahrzeuge ausweichen können und Fußgänger nicht durch Autos gefährdet werden. Um bauen zu können, müsste Mutinga dafür sorgen, dass eine angemessene Straße gebaut wird. Dazu müsste sie allerdings andere Grundstücksbesitzer dazu bewegen, Flächen abzutreten - und da es sich um einen Privatweg handelt, müssten alle gemeinsam die Straße bezahlen. Das lässt sich kaum realisieren.

An der Strandpromenade gibt es viele neue Häsuer.
An der Strandpromenade gibt es viele neue Häsuer.

© privat

Doch warum durften andere auch ohne Straße bauen? Der Anwalt Jörg Beckmann hat sich intensiv mit den rechtlichen Folgen der Bebauung früherer Kleingärten beschäftigt und dazu auch Gutachten beziehungsweise Stellungnahmen verfasst. Er sagt, außerhalb offizieller Wohngebiete hänge die Genehmigungspraxis von der Dimension der Bebauung ab. Einzelne Vorhaben würden durchaus genehmigt, wenn sich eine Siedlung dann aber erkennbar zu einem Wohngebiet entwickle, könne das dazu führen, dass irgendwann keine Anträge mehr genehmigt würden. "Ich kann daher nur jedem raten, vor dem Kauf eines Grundstücks einen Bauvorantrag zu stellen. Nur so kann man herausfinden, ob man man später wirklich bauen darf oder nicht", sagte Beckmann dem Tagesspiegel.

Alexander Berlin hätte das gern gemacht. "Doch ein solcher Antrag kann lange dauern, da hat der Besitzer längst an einen anderen verkauft", sagt er. Berlin befindet sich in einer ähnlich misslichen Lage wie Daniela Mutinga. Sein Grundstück liegt in der sogenannten Stegesiedlung an der Schönholzer Heide. Hier gab es neben Kleingärten schon immer auch richtige Häuser. Die Straßen sind öffentlich, zum großen Teil aber ungeteert. Abwasser wird in Gruben gesammelt, Trinkwasser an eine Wassergemeinschaft geliefert und über private Leitungen verteilt.

Die CDU wirft dem Bezirksamt Willkür vor

In der DDR wuchs die Stegesiedlung, nach der Wende wurden weiter Baugenehmigungen erteilt - die letzte im Herbst 2015. Der Antrag der Familie Berlin wurde kürzlich aber abgelehnt. Der Grund auch hier: eine mangelnde Erschließung. Alexander Berlin sagt, auf seinem Grundstück hätten auch schon früher Leute gewohnt, wenn er dort neu baue, ändere sich im Grunde nichts. Aus Sicht des Bezirksamts hat sein Vorhaben dagegen Vorbildwirkung für kommende Verfahren. Theoretisch könnten noch 39 weitere Flächen in dem Gebiet bebaut werden, dem wären die Straßen nicht gewachsen, wird argumentiert. Die Situation in der Siedlung sei seit Jahren bekannt, auch das Bezirksamt habe sich schon 2014 damit befasst, sagt dagegen Johannes Kraft, Vorsitzender der CDU-Fraktion in der Bezirksverordnetenversammlung. "Dennoch wurden weiter Baugenehmigungen erteilt. Und ausgerechnet jetzt nicht mehr? Das sieht nach Willkür aus." Es hätte längst ein Bebauungsplan auf den Weg gebracht werden können, so Kraft.

Stadtrat machte Hoffnung

Alexander Berlin ist denn auch entschlossen zu klagen. Tatsächlich ist sein Verfahren besonders vertrackt - und zieht sich schon zwei Jahre hin. Die Familie hatte zunächst die Bauberatung des Stadtplanungsamtes konsultiert, die bei einem Termin vor Ort den Hausbau mit einigen wenigen Auflagen für genehmigungsfähig hielt. Rechtlich bindend ist die Beratung zwar nicht, doch Alexander Berlin erhielt immerhin eine Bescheinigung zur Vorlage bei seiner Bank, in der bestätigt wird, dass es sich bei seinem Grundstück um Bauland handelt. "Als wir im Dezember 2015 den Bauantrag einreichten, hieß es dann aber: Das sieht kritisch aus", erzählt Berlin. Nach längerem Hin und Her wandte er sich schließlich an den damals zuständigen Baustadtrat Jens-Holger Kirchner (Grüne) - und der machte ihm dann wieder Hoffnung. In einem persönlichen Gespräch im Juni 2016 habe Kirchner gesagt, man wolle in seinem Fall "Gnade vor Recht ergehen lassen", berichtet Berlin. Kirchner, inzwischen Staatssekretär für Verkehr im Berliner Senat, bestreitet das nicht. Das Bezirksamt habe sich den Fall noch einmal genau angesehen. Ein Gutachten von Jörg Beckmann fiel negativ aus. "An dem Ergebnis kamen wir dann letztlich nicht vorbei", sagt Kirchner heute.

Hohes Lehrgeld und ein schwacher Trost

Das sieht Alexander Berlin anders. Angesichts der Vorgeschichte, kann man seinen Ärger verstehen. Und wer will Daniela Mutinga verdenken, dass sie keine Zweifel am Erfolg ihres Bauantrages hatte, wo so viele neue Häuser in der Nachbarschaft herumstanden? Das Lehrgeld, das sie nun zahlt, ist bitter: Die Miete läuft weiter, gleichzeitig fallen jeden Monat hohe Bereitstellungszinsen für den Baukredit an. Für Alexander Berlin immerhin gibt es einen Hoffnungsschimmer, selbst wenn seine Klage erfolglos bleiben sollte. In ihrer Kooperationsvereinbarung hat die rot-rot-grüne Zählgemeinschaft in Pankow vereinbart, für die Stegesiedlung einen Bebauungsplan vorzubereiten. Wann das passieren wird, steht aber in den Sternen.

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