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So sah das Fest vor der Corona-Pandemie aus. Wein gab es an der Hütte, etwas zu essen brachten sich viele Gäste mit.

© Imago / Pemax

Update

Bezirk genehmigt Winzerfest: Weinbrunnen am Rüdesheimer Platz in Berlin sprudelt ab Montag

Am 19. Juli beginnt der traditionsreiche „Rheingauer Weinbrunnen“ in Charlottenburg-Wilmersdorf – trotz Coronakrise und Lärmbeschwerden.

Am Rüdesheimer Platz in Wilmersdorf wird der „Rheingauer Weinbrunnen“ am kommenden Montag, dem 19. Juli, eröffnet. Nachdem gaststätten- und baurechtliche Fragen geklärt wurden, habe das Bezirksamt die Genehmigung erteilt, sagte der Charlottenburg-Wilmersdorfer Bürgermeister Reinhard Naumann (SPD) am Mittwoch.

Wegen der Corona-Pandemie wird die Zahl der Anwesenden auf 250 begrenzt und das Plateau über dem Siegfriedbrunnen eingezäunt. Weil die Gäste im Freien sitzen, müssen sie keine negativen Virentests nachweisen.

Bis zum 18. September findet das Fest montags bis sonnabends ab 15 Uhr statt. Der Flaschenverkauf an einer Holzhütte endet jeweils um 20 Uhr, einzelne Gläser werden bis 21.30 Uhr ausgegeben. Um 22 Uhr müssen alle Besucher das Gelände verlassen. Normalerweise findet der „Weinbrunnen“ von Mitte Mai bis Mitte September statt. Drei Winzer wechseln sich bei der Bewirtung ab.

Seit 1967 gastieren Weingüter aus dem Landkreis Rheingau-Taunus am Rüdesheimer Platz. Im vorigen Jahr fiel die Veranstaltung wegen der Coronakrise aus. Diesmal bat das Bezirksamt den Berliner Senat um eine Ausnahmegenehmigung vom weiterhin geltenden Alkoholverbot in Grünanlagen. Die Senatswirtschaftsverwaltung antwortete, eine „befristete gaststättenrechtliche Erlaubnis“ des bezirklichen Ordnungsamts reiche aus.

Bezirksamt reagiert auf Urteil gegen den Lärm

Am Sonntag ruht der Ausschank mit Rücksicht auf die Nachbarschaft. Ein Anwohner, der sich vom Lärm gestört fühlte, hatte rückwirkend gegen die im Jahr 2014 erteilte Erlaubnis geklagt. Er unterlag zunächst vor dem Verwaltungsgericht und dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, gewann aber ein Revisionsverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht.

[340.000 Leute, 1 Newsletter: Der Autor dieses Textes, Cay Dobberke, schreibt den Tagesspiegel-Newsletter für Charlottenburg-Wilmersdorf. Den gibt es hier: leute.tagesspiegel.de]

Der Ausschank hätte „nicht ohne besonderen, über die Bewirtung hinausgehenden Anlass und nicht über mehrere Monate gestattet werden dürfen“, urteilte das Gericht im Dezember 2019. Dem „Weinbrunnen“ müsse auch nächtlicher Lärm nach der Verkaufszeit „zugerechnet“ werden. Immer wieder hatten Gäste nämlich Weinflaschen in den unteren Teil der Grünanlage mitgenommen und dort weiter gefeiert. Um dies zu verhindern, wird ein Flaschenpfand in Höhe von zehn Euro erhoben.

Vor der Coronakrise gab es 350 Plätze. Viele Besucher brachten aber Gartenstühle mit oder setzen sich auf eine Mauer. An manchen Tagen waren schätzungsweise bis zu 600 Gäste gleichzeitig anwesend. Ursprünglich hatte das Winzerfest nur zwei Wochen statt vier Monate lang gedauert.

Der Ausschank symbolisiert eine Partnerschaft

Die besondere Bedeutung sieht Bürgermeister Naumann darin, dass der „Weinbrunnen“ eine langjährige Partnerschaft des Bezirks mit dem Landkreis Rheingau-Taunus repräsentiere. Außerdem ist der Kiez als „Rheingauviertel“ bekannt, einige Straßen und Plätze sind nach der hessischen Region benannt.

Vom 14. bis zum 16. Juli gastiert eine Delegation von dort in Charlottenburg-Wilmersdorf. Deshalb hatte Naumann zuletzt eine Eröffnung des Weinbrunnens am 15. Juli angestrebt. Doch dafür sollen die Winzer nicht alle nötigen Unterlagen rechtzeitig bei dem Ämtern vorgelegt haben.

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