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Im Mai besetzten Obdachlose das größtenteils leerstehende Haus in der Habersaathstraße in Berlin-Mitte. Die Eigentümerin duldete sie daraufhin.

© IMAGO/IPON

Bewohner kündigen Widerstand an: Ehemals besetztes Wohnhaus in der Berliner Habersaathstraße darf abgerissen werden

Die Eigentümerin der Habersaathstraße 40 bis 48 in Berlin-Mitte darf ihr Haus abreißen. In diesem sind derzeit auch 56 Obdachlose untergebracht.

Das Bezirksamt Mitte hat am Dienstag einem Vergleich für einen Abriss des Wohnhausriegels in der Habersaathstraße 40 bis 48 zugestimmt, in dem nach einer Besetzung auch 56 ehemals Obdachlose leben. Damit soll ein Rechtsstreit mit der Eigentümerin beendet werden.

Die Arcadia Estate hatte 2018 den Abriss des früheren Schwesternwohnheims der Charité mit 106 kleinen Wohnungen beantragt. Der Bezirk hatte das abgelehnt, weil solch preiswerter Wohnraum fehle und nach dem Zweckentfremdungsgesetz Ersatzwohnungen in Neubauten nur 7,92 Euro Miete pro Quadratmeter kosten dürfen. Inzwischen sieht der Bezirk keine Handhabe mehr, den Abriss zu verhindern. „Auch wenn die heute getroffene Entscheidung schmerzhaft ist, musste das Bezirksamt nicht nach dem Wünschenswerten, sondern nach dem rechtlich Zulässigen handeln“, sagte Bezirksbürgermeister Stephan von Dassel (Grüne). Die Entscheidung sei die „beste aller schwierigen Handlungsalternativen“.

Der Vergleich wird nur wirksam, wenn die sieben Altmieter die Angebote der Eigentümerin annehmen. Das sind 1000 Euro pro Quadratmeter Entschädigung bei Auszug, alternativ eine Umsetzwohnung und später eine Wohnung im Neubau zur bisherigen günstigen Miete.

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Kommt es nicht zum Vergleich, muss das Bezirksamt „aus rechtlichen Gründen“ den Abriss dennoch genehmigen – dann könnte neu gebaut werden, der Bezirk hätte weniger Einfluss.

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Mit dem Vergleich verpflichtet sich die Eigentümerin, für jede abgerissene eine gleichwertige Wohnung zu schaffen. Die 91 Ersatzwohnungen müssen im Schnitt für maximal 7,92 Euro pro Quadratmeter netto kalt vermietet werden, seit März steht in der Verordnung zur Zweckentfremdung aber die maximale Höhe von 9,17 Euro.

In diesem Fall sollen 30 Prozent der Wohnungen je zur Hälfte für 6,50 Euro und 8,50 Euro vermietet werden. Der Bezirk schlägt die Mieter dafür vor.

Klar ist auch, dass die 56 Obdachlosen, die der Eigentümer nach einer Besetzung als Winterhilfe geduldet hatte, das Haus verlassen müssen.

Das Bezirksamt will mit dem Vergleich erreichen, dass sie bis zum Abriss bleiben dürfen. Dafür gebe es positive Signale, hieß es. Eine Sprecherin der Bewohner kündigte Widerstand an: „Wir bleiben.“

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