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Junger Bettler in Ebertstraße in Mitte. Die Kinder werden meist von Hintermännern auf die Straße geschickt.

© imago/Steinach

Berlin: Die Hintermänner der Bettelkinder müssen nichts fürchten

Das Verbot des Bettelns von Kindern sowie in deren Begleitung ist in Berlin kaum wirksam. Es wird zu selten kontrolliert.

Von Sandra Dassler

Der etwa zehnjährige Junge wirkt wenig ambitioniert. Mechanisch murmelt er sein „Kleine Spende bitte“ beim Gang durch die S-Bahn. Erst am Ende des Wagens hellt sich sein Gesicht auf. Er zieht ein Smartphone aus der Tasche und macht dasselbe wie viele seiner Altersgefährten: Computerspiele – jedenfalls bis zum nächsten Halt, an dem er zum Betteln in den nächsten Wagen muss. Schließlich weiß man nie, an welcher Station die Aufpasser stehen – jene, denen er seine Münzen abliefern muss. Jene, die ihn in den Sommerferien nach Berlin geholt haben, um mit ihm Geld zu verdienen.

Verstöße werden nirgendwo statistisch erfasst

Dass diesen Hintermännern das Handwerk gelegt wird, ist nicht zu befürchten – obwohl Berlin schon 2015 eine Verordnung über das Verbot des Bettelns von Kindern und in Begleitung von Kindern erlassen hat.

Doch ob es etwas bewirkt hat und ob es überhaupt durchgesetzt wird, ist unklar. Das geht aus einer jetzt veröffentlichten Antwort auf eine Anfrage des SPD-Abgeordneten Joschka Langenbrinck an die Senatsverwaltung für Inneres hervor. So werden weder von der Polizei noch von den Ordnungsämtern der Bezirke entsprechende Verstöße erfasst. Der Polizei liegen außerdem – jedenfalls laut Innenverwaltung – „keine Informationen zu Hintermännern des Kinderbettelns und des betrügerischen Bettelns vor“.

Regelmäßige Kontrollen gibt es nur in zwei Bezirken

In Friedrichshain-Kreuzberg, Marzahn-Hellersdorf, Spandau und Treptow- Köpenick gab es im gesamten Jahr 2017 keine Hinweise auf Betteln von Kindern, in Mitte gingen sechs Meldungen ein, in Reinickendorf eine und in Zehlendorf zwei. Regelmäßige Kontrollen finden ohnehin nur in Mitte und Charlottenburg-Wilmersdorf statt. Dabei wurden im gesamten vergangenen Jahr 17 Verfahren eingeleitet, von denen fünf wieder eingestellt wurden. Elfmal wurde Bußgeld und einmal Verwarnungsgeld verhängt. In Mitte wurden 15 Bußgeldbescheide erlassen. In den anderen Bezirken, so heißt es, hätten die Ordnungsamtsbeschäftigten auf Streifen keine bettelnden Kinder beziehungsweise bettelnde Erwachsene in Begleitung von Kindern angetroffen.

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