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Das Darknet ist für kriminelle Geschäfte bekannt.

© imago/MiS

Betrug im Darknet: Der spektakuläre Absturz eines dreisten Juristen

Er hatte sich trotz Vorstrafe ins Referendariat geklagt. Jetzt steht er wieder vor Gericht und räumt Betrug und Urkundenfälschung ein.

Irgendwann fühlte sich die Vorsitzende Richterin schlicht überfordert, ihr fielen auf die Schnelle einfach keine weiteren Fragen ein. Sie hatte ja sowieso improvisieren müssen, der Redeschwall des Angeklagten traf die 37. Kammer des Landgerichts überraschend. „Wir hatten nicht damit gerechnet, dass es heute zu diesen Einlassungen kommen wird“, sagte die Richterin. Kurz darauf unterbrach sie die Verhandlung bis 18. Mai.

Gemeint waren am Donnerstag die Geständnisse des Angeklagten Sahin B. - spektakulär ist der Fall des Juristen nicht wegen der Vorwürfe: bandenmäßiger Betrug in mehr als 100 Fällen, Urkundenfälschung, Handel mit Dopingmitteln.

Spektakulär ist der Fall, weil sich der 25-jährige Jurist erfolgreich zu einem Referendariat, dem juristischen Vorbereitungsdienst geklagt hatte. Und das, obwohl er bereits eine vierjährige Jugendstrafe wegen Betrugs in 314 Fällen verbüßt hatte. Bei seiner Klage hatte er eine juristische Lücke ausgenutzt.

Konten auf Aliasnamen eröffnet

Der Mitangeklagte, der 28-jährige Johannes F., schwieg im Prozess. Sahin B. aber gab zu, dass er in vielen Fällen - teilweise allein, teilweise mit dem Mitangeklagten F. - Konten auf Aliasnamen eingerichtet und über ein POS-Terminal eines Kreditkartenanbieters Überweisungen abgewickelt habe.

POS steht für „Point of Sale“, ein solches Terminal wird zum bargeldlosen Bezahlen, etwa mit Debitkarten, in Geschäften benutzt. Auf den Konten landete Geld aus betrügerischen Aktionen, auch in Form von Kryptowährung.

Die Kreditkarten und die Kontoeröffnungsunterlagen hatten sich die Angeklagten durch an falsche Adressen mit Nachsendeantrag zuschicken lassen. Letztlich landeten alle Unterlagen in einer DHL-Station, in der man Post persönlich abholen kann.

Die Betrugsmethode, die er früher angewandt hatte, funktionierte immer noch

Bei seinen Aktionen konnte der Jurist auf reichhaltige Erfahrung zurückgreifen. Die Methode mit den Kontoeröffnungen hatte er schon früher angewandt, auch deshalb ist er zu seiner Jugendstrafe verurteilt worden. Aber die alte Methode funktionierte immer noch, das erkannte der Jurist, als er sich im Darknet informierte, jenem Teil des Internets, in das man nur verschlüsselt eindringen und der oft von Kriminellen genutzt wird.

Also habe er die bewährten Methoden übernommen, sagte B., bestritt allerdings, dass er alle Konten eröffnet habe, die in der Anklageschrift aufgeführt sind. Mit einem Teil dieser Eröffnungen habe er nichts zu tun. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Betrügereien 2017 begannen, der Angeklagte erklärte dagegen, er habe damit erste Anfang 2018 begonnen.

Der Versuch, illegal Bafög-Gelder zu holen, scheiterte

Über gefälschte Konten habe er auch Bafög-Gelder abgreifen wollen, gab der Angeklagte zu. Der Versuch schlug fehlt, Geld floss nicht, irgendjemand im der zuständigen Verwaltungsstelle wurde misstrauisch. Und der Angeklagte wurde nervös. Er hatte jetzt Angst, dass auch die anderen Konten, die er unter Aliasnamen eröffnet hatte, Argwohn erregen könnten.

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Also, sagte er vor Gericht, habe er diese Konten sicherheitshalber verkauft. Die Angebote platzierte er im Darknet, wo man fast alles kaufen kann. Die Käufer tragen natürlich Tarnnamen. So kam es, dass „Donald Duck“ ein paar Konten erwarb.

Sieben oder acht Konten habe er verkauft, sagte der angeklagte Jurist. Bei den Preisen musst er allerdings nachgeben. Die 1000 Euro pro Stück, die er erstmal haben wollte, die wollte niemand bezahlen. Man einigte sich letztlich auf 500 Euro pro Stück.

Diese Konten wurden dann zur Sammelstelle für Geld aus diversen Betrügereien. Auf sie flossen Summen, die Käufer bezahlten, weil sie bei Ebay Staubsauger oder Werkzeuge bestellt hatten. Die Geräte wurden nie geliefert. Aber auch Gelder für gefälschte Konzertkarten, die im Internet auf einer bestimmten Plattform verkauft wurden, landeten auf diesen Konten.

Doch mit all diesen Verkäufen, sagte er der Angeklagte, habe er nichts zu tun gehabt. Er habe lediglich die betroffenen Konten verkauft.

Im Darknet besorgte er sich ein gefälschtes Führungszeugnis

Im Darknet besorgte er sich, so gestand er, auch ein gefälschtes Führungszeugnis. Das Fake-Dokument bescheinigte ihm ein bis dahin straffreies Leben, kein Wort von den vier Jahren Jugendstrafe. Mit diesem tadellosen Führungszeugnis gelang es ihm, vom Dezember 2018 an als wissenschaftlicher Mitarbeiter in einer großen Wirtschaftskanzlei sein Geld zu verdienen.

Damit wollte er seine Chance erhöhen, an einer Universität seine Doktorarbeit zu schreiben. Wegen seiner Vorstrafe hätte er keine Möglichkeit gehabt, zu promovieren.

Gefälscht war aber auch der Arbeitsvertrag, der ihm einen sehr großzügigen Monatsverdienst bescheinigte. Den Kontrakt benötigte er, damit seine Frau an ein Visum für Deutschland kommen konnte. Die Gattin lebte bis dahin in einem Nicht-EU-Land und wollte angeblich in Deutschland studieren.

Der Jurist behauptete mit Hilfe des gefälschten Arbeitsvertrags, dass er seine Frau in Deutschland problemlos versorgen könne. Das Visum wurde ausgestellt. Jurist B. gab die Urkundenfälschung zu.

Das Gericht bietet eine geringere Strafe gegen ein qualifiziertes Geständnis

Die Frage, ob das Gericht diese ganzen Aussagen als qualifiziertes Geständnis wertet, ist offen. Klar ist dagegen, was die Kammer als Gegenleistung für ein qualifiziertes Geständnis einräumt. Zu Beginn der Verhandlung hatte die Vorsitzende Richterin nämlich das Ergebnis eines Verständigungsgespräch zwischen Gericht, Verteidigern und Staatsanwaltschaft verkündet: Eine Gesamtstrafe zwischen sechs Jahren und acht Monaten und acht Jahren für den angeklagten B. und eine Strafe von vier Jahren und sechs Monaten und sechs Jahren für den Angeklagten F., der nicht vorbestraft ist.

Dafür erwarte das Gericht aber neben einem qualifizierten Geständnis auch klaren Angaben der Angeklagten, wer welche Rolle bei den angeklagten Taten gespielt habe. Zudem sollten beide jeweils 70.000 Euro bezahlen.

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