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Den Vorständen der IBB sei kein strafrechtlich relevantes Fehlverhalten vorzuwerfen, teilte die Staatsanwaltschaft mit.

© imago images/Andreas Gora

Betrüger griffen Corona-Soforthilfen ab: Berliner Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen gegen IBB-Vorstände ein

Wegen des Verdachts der Untreue war gegen Vorstände der Investitionsbank ermittelt worden. Die Betrugsfälle seien aber nicht der IBB zuzurechnen, heißt es nun.

Die Berliner Staatsanwaltschaft hat ihre Ermittlungen gegen Vorstände der Investitionsbank Berlin (IBB) im Zusammenhang mit der Auszahlung von Corona-Soforthilfen eingestellt. Den Betroffenen sei kein strafrechtlich relevantes Fehlverhalten vorzuwerfen, teilte die Behörde am Donnerstag mit. Zuvor hatte die „Berliner Morgenpost“ berichtet.

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Die Staatsanwaltschaft hatte nach Angaben einer Sprecherin seit 30. Juni 2020 wegen des Verdachts der Untreue beziehungsweise Beihilfe zur Untreue ermittelt. Hintergrund waren zahlreiche Betrugsfälle im Zusammenhang mit der Auszahlung der Corona-Soforthilfen.

Diese sind aus Sicht der Staatsanwaltschaft aber nicht den Beschuldigten bei der IBB zuzurechnen, sondern „auf betrügerischen Handlungen Dritter, die durch falsche Angaben Auszahlungen bewirkt haben“.

Nach umfangreicher Prüfung sei kein „pflichtwidriges Handeln“ feststellbar – weder bei den Verantwortlichen der Bank noch bei Beschäftigten, die an der Ausgestaltung des Programms zu den Soforthilfen beteiligt gewesen seien, hieß es.

Angesichts der „coronabedingten Ausnahmesituation“ sei die bewusste Entscheidung nicht zu beanstanden, schnell und unbürokratisch Hilfen zu ermöglichen und damit unter dem Vorbehalt einer nachträglichen Prüfung und Rückforderung auf eine vertiefte Prüfung der Anträge vor der Auszahlung der Soforthilfen zu verzichten.

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Gleichwohl gab es nach dem Bericht der „Berliner Morgenpost“ laut dem Abschlussvermerk der Staatsanwaltschaft Prüfungen: So seien im Zeitraum vom 27. März bis zum 31. Mai 2020 insgesamt 245.677 Anträge gestellt worden. Davon seien insgesamt 31.916 abgelehnt worden.

Zudem habe es nach dem Bericht der Staatsanwaltschaft bei etwa 9260 Anträgen nachgelagerte, vertiefte Stichprobenprüfungen gegeben, schrieb die Zeitung. (dpa)

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