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Zwar können die Berliner Clubs aus rechtlichen Gründen noch nicht geschlossen werden, ab Mittwoch sind Tanzveranstaltungen aber untersagt.

© Paul Zinken/dpa

Update

Beschränkungen für Ungeimpfte und Tanzverbot: Diese verschärften Corona-Regeln gelten seit Mittwoch in Berlin

Vor allem für Ungeimpfte gelten in Berlin seit diesem Mittwoch verschärfte Maßnahmen. Die neuen Regelungen des Senats im Überblick.

Von Sonja Wurtscheid

Nachdem sich Bund und Länder auf Mindestmaßnahmen im Kampf gegen das Coronavirus verständigt hatten, hat auch der Berliner Senat strengere Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung beschlossen – insbesondere für Ungeimpfte. In Kraft getreten sind die Neuerungen am Mittwoch. Es gelten folgende Regeln:

Beschränkungen für Ungeimpfte

Der Senat beschränkt private Treffen analog zu den Bund-Länder-Beschlüssen für Ungeimpfte. Treffen, an denen nicht geimpfte und nicht genesene Personen teilnehmen, sind in Berlin künftig auf den eigenen Haushalt sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushalts begrenzt.

Der geschäftsführende Regierende Bürgermeister von Berlin, Michael Müller (SPD), sagte dazu: Wenn geimpfte Menschen zum Beispiel zusammen Weihnachten feiern wollen und ein Ungeimpfter dazukommt, „reduziert sich sofort die mögliche Teilnehmerzahl auf zwei Haushalte“. Kinder unter 14 Jahren zählen nicht.

Das entspricht der Regelung, wie Bund und Länder sie verabredet hatten. „Das bedeutet, dass die Geimpften und Genesenen deutlich mehr Freiheiten haben, auch in einem größeren Familienkreis, in einer größeren Gruppe von Freunden auch die Weihnachtstage miteinander verbringen zu können“, erläuterte Müller die Konsequenzen.

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Tanzen verboten

Zwar können die Berliner Clubs aus rechtlichen Gründen noch nicht geschlossen werden, ab Mittwoch sind Tanzveranstaltungen aber untersagt.

Für die Schließung der Betriebe muss das Infektionsschutzgesetz auf Bundesebene angepasst werden. Das soll kommende Woche geschehen, kündigte Müller an. Bund und Länder hatten sich auf Clubschließungen ab einer Inzidenz von 350 geeinigt.

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Großveranstaltungen

Bei den Regeln für Großveranstaltungen mit sogenanntem Hygienerahmenkonzept geht Berlin noch über die Vorgaben von Bund und Ländern hinaus. Danach dürfen es draußen höchstens 15.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer sein, in Innenräumen höchstens 5000 Künftig dürfen draußen noch 5000 Menschen zusammenkommen, in Innenräumen 2500.

Müller begründete das mit der großen Rolle, die das Thema Mobilität und Kontakte jenseits der eigentlichen Veranstaltung spiele. „Und die müssen reduziert werden, wo es nur geht, auch im ÖPNV oder an der Würstchenbude“, sagte er. Kontakte müssten heruntergefahren werden. „Und deshalb schränken wir hier nochmal deutlich ein.“

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Müller bat um das Verständnis der Veranstalter. In anderen Regionen Deutschlands, die eine Inzidenz jenseits der 600 haben, würde alles abgesagt und geschlossen. „Wir wollen diese Eskalation vermeiden, deshalb greifen wir frühzeitig ein“, sagte Müller. Ausverkaufte Vorstellungen in großen Häusern müssten umgeplant werden.

Veranstaltungen

Für andere Veranstaltungen gilt eine Obergrenze von 1000 zeitgleich Anwesenden im Freien und 200 in geschlossenen Räumen.

Weihnachtsmärkte

Für Berliner Weihnachtsmärkte gilt generell künftig die 2G-Regel, wie Müller mitteilte. Diese werden also Geimpften und Genesenen vorbehalten sein. Die Nachweise müssen am Eingang kontrolliert werden. Zusätzlich gilt Maskenplicht.

Sport

Für Sport und nichtprofessionellen Wettkampfbetrieb im Freien gilt in Berlin künftig die 3G-Regel, wenn der Mindestabstand nicht einzuhalten ist. Das sei bei Kontaktsportarten in der Regel der Fall, sagte Senatskanzlei-Chef Gaebler. Teilnehmen dürfen also nur Geimpfte, Genesene oder negativ Getestete.

Dienstgebäude

In Dienstgebäuden des Landes Berlin, also zum Beispiel in Bürgerämtern, gilt 3G: Besucher beziehungsweise Kunden müssen geimpft, genesen oder aktuell negativ getestet sein.

Bus und Bahn

Auch auf Bahnsteigen gilt in Berlin von Mittwoch an die 3G-Regel. Das bedeutet, Zutritt hat nur, wer geimpft, genesen oder negativ getestet ist. Schon vorher war das in Bussen, Bahnen und Regionalzügen vorgeschrieben.

Gastronomie

Restaurants in Berlin bleiben geöffnet. „Da kann man weiter Begegnung ermöglichen“, sagte Müller. Regeln dafür sollen aber noch ausgearbeitet werden. „Wir werden das mal so formulieren, dass es ein gangbarer Weg ist, ungeordnete Kontakte im Gastronomiebereich zu vermeiden, aber weiter Essen, Trinken in Restaurants zu ermöglichen.“

Senatskanzlei-Chef Gaebler ergänzte, das Ziel sei eine Regelung, wie es sie in Berlin schon mal gegeben habe: „Wenn man am Platz sitzt und was isst oder trinkt, dann ist das in Ordnung. Aber wildes Herumstehen ohne Abstand und alles, das soll es dann nicht geben.“

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Müller begrüßte die Entscheidungen, die am Donnerstag bei den Bund-Länder-Beratungen getroffen wurden. „Ich habe mich sehr gefreut, dass viele Dinge beschlossen wurden, die in Berlin schon früher umgesetzt wurden“, sagte er. Das gelte etwa für die generelle Maskenpflicht in der Schule und die 2G-Regel im Einzelhandel. „Damit waren wir sehr schnell in Berlin.“ (mit dpa)

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