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Das Landgericht hatte im April in einer Hauptverhandlung die Klage von Kalbitz gegen die Bundespartei abgewiesen, die seine Parteimitgliedschaft vor zwei Jahren für nichtig erklärt hatte.

© dpa/Britta Pedersen

Berufung beim Kammergericht eingelegt: Kalbitz kämpft weiter gegen Entzug der AfD-Mitgliedschaft

Der Brandenburger Landtagsabgeordnete hatte eine Mitgliedschaft bei den Republikanern verschwiegen. Die AfD erklärte seine Mitgliedschaft daher für nichtig.

Nach mehrmaligen Niederlagen vor Gericht kämpft der Brandenburger Landtagsabgeordnete Andreas Kalbitz weiter juristisch gegen den Entzug seiner Mitgliedschaft in der AfD.

Der 49-Jährige habe gegen das abschlägige Urteil des Landgerichts Berlin Berufung beim Kammergericht eingelegt, teilte Gerichtssprecher Thomas Heymann am Montag auf Anfrage mit. Einen Verhandlungstermin gebe es noch nicht.

Das Landgericht hatte im April in einer Hauptverhandlung die Klage von Kalbitz gegen die Bundespartei abgewiesen, die seine Parteimitgliedschaft vor zwei Jahren für nichtig erklärt hatte.

Zur Begründung des Urteils hatte der Vorsitzende Richter Hans-Joachim Luhm-Schier in einer Erörterung erklärt, dass Kalbitz in seinem Antrag auf Aufnahme in die AfD seine einjährige Mitgliedschaft bei den Republikanern verschwiegen habe. Daher sei die Zustimmung zur Mitgliedschaft wegen arglistiger Täuschung rechtmäßig anfechtbar.

Die Bundespartei hatte Kalbitz auch vorgeworfen, er habe bei seinem Eintritt in die Partei 2013 eine Mitgliedschaft in der inzwischen verbotenen rechtsextremen „Heimattreuen Deutschen Jugend“ (HDJ) nicht angegeben. Kalbitz bestreitet eine Mitgliedschaft in der HDJ.

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Bereits in einem Eilverfahren hatte die 43. Zivilkammer Kalbitz im August 2020 keinen vorläufigen Rechtsschutz zum Erhalt der Parteimitgliedschaft gewährt.

Ebenso entschied das Kammergericht Anfang vergangenen Jahres in einem Berufungsverfahren gegen diese Entscheidung. (dpa)

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