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Um die soziale Mischung zu verbessern, sollte das Land das Schulgeld für ärmere Kinder übernehmen.

© picture alliance / dpa

Berlins Freie Schulen: Rot-Rot-Grün bekämpft die Selektivität - nicht

Die Reform der Privatschulfinanzierung ist erneut gescheitert. Die Koalition erreicht damit das Gegenteil von dem, was sie vorgab zu wollen.

Auf den ersten Blick wirkt es wie ein ganz normaler Vorgang im Politikbetrieb: Rot-Rot-Grün streitet um eine große Schulgesetzreform, einigt sich nicht, und am Ende kommt nur ein Reförmchen heraus.

Na und. Immerhin, so könnte man loben, wird der Hortbesuch erleichtert, weil die Bedarfsprüfung entfällt. Gerade im Angesicht der Lernrückstände und der psychosozialen Verwerfungen, die aus der Pandemie folgen, ist jede zusätzliche Zuwendung zu begrüßen: Dass Kinder auch dann nach dem Unterricht in der Schule bleiben dürfen, wenn die Eltern nicht arbeiten und daher nur erschwert einen Bedarf geltend machen können, war ohnehin überfällig.

Dieser Fortschritt hat jedoch ein Vorspiel, das zum Trauerspiel taugt: Die Streichung der Bedarfsprüfung ist nur das, was übrig blieb, als die Linke den Wegfall der Hortgebühren nicht durchsetzen konnte.

Dieses 20-Millionen-Euro-Geschenk an die Eltern ohne Mehrwert für die Schulqualität wollte die Linke gegen grünen Widerstand unbedingt haben – so sehr, dass sie alles auf eine Karte setzte: Ohne den Millionensegen verweigerte sie - wie angedoht - die Zustimmung zur Reform der im Schulgesetz verankerten Privatschulfinanzierung. So scheiterte am Ende beides.

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Die Konstellation hat das Zeug zum absurden Theater, denn die Reform sollte doch dazu dienen, die freien Schulen benachteiligten Schichten zu öffnen: Das Land Berlin sollte quasi den Elternbeitrag zahlen, damit freie Schulen es sich leisten können, diese Kinder aufzunehmen.

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Diese Chance ist jetzt vertan, obwohl die Linke immer dann am lautesten protestiert, wenn es darum geht, dass ärmereSchichten an freien Schulen unterrepräsentiert sind. Man kann dieses Schreien künftig getrost ignorieren. Und ansonsten auf die nächste Legislatur hoffen. So wie 2016, als die Neuregelung - unter anderen Vorzeichen - auch schon auf der Agenda stand. Und 2011.

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