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Berliner Verwaltungsgericht: Stasi-Akte von East Side Gallery-Investor darf gelesen werden

Unternehmer Maik Uwe Hinkel soll IM gewesen sein. Er bestreitet das, die Richter sahen das nun anders.

Das Berliner Verwaltungsgericht hat der Stasi-Unterlagenbehörde erlaubt, Akten über den Investor an der East Side Gallery herauszugeben. Seit Monaten steht der Unternehmer Maik Uwe Hinkel wegen eines umstrittenen Bauprojekts an der Spree in der Kritik. Journalisten hatten bei der Stasi-Unterlagenbehörde die Herausgabe von Unterlagen beantragt, da Hinkel unbestätigten Angaben zufolge in den 80er Jahren mit der Staatssicherheit zusammengearbeitet haben soll. Hinkel bestreitet das vehement.

Nach einer Einschätzung der Stasi-Unterlagenbehörde soll Hinkel unter dem Decknamen „Jens Peter“ als Inoffizieller Mitarbeiter (IM) tätig gewesen sein. Allerdings liegt offenbar keine schriftliche Erklärung vor. Das Verwaltungsgericht erklärte nun: Auch wenn eine solche Unterschrift fehle, könne Hinkel als IM eingestuft werden, da er dem Gericht zufolge ab 1982 „wissentlich und willentlich“ Informationen an die Stasi geliefert habe. Mit einem Eilantrag hatte sich der Investor gegen die Weitergabe der Akten gewehrt, schließlich sei er weder eine Person der Zeitgeschichte, an der ein berechtigtes öffentliches Interesse bestehe, noch sei er Stasi-Mitarbeiter gewesen. Gegen den Beschluss hat Hinkel vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg schon Beschwerde eingelegt.

Hinkel und ein weiterer Investor wollen auf einem ungenutzten Gelände an der Spree demnächst Wohnhäuser errichten. Dazu wurden Stücke der Mauer an der East Side Gallery in Friedrichshain herausgetragen, um so eine Zufahrt für die Bauarbeiten zu schaffen. Nach Protesten, auch aus der Politik, wurden die Arbeiten vorerst eingestellt.

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