zum Hauptinhalt
Hopp, hopp, hopp – Mietenstopp. Das war die zentrale Forderung bei der Mietendemonstration, die am Donnerstag von Mitte nach Kreuzberg führte.

© Reuters

Berliner SPD uneins in der Wohnungspolitik: Landesparteitag soll über Enteignungs-Frage entscheiden

Große Wohnungsunternehmen enteignen oder nicht? Die Partei bleibt uneins. Jetzt sollen die Genossen auf dem Landesparteitag entscheiden.

Von Sabine Beikler

Auf ein klares Bekenntnis für oder gegen Enteignungen von privaten Immobilienunternehmen konnte sich die Antragskommission des SPD-Landesvorstands am Mittwochabend nicht verständigen und erzielte kein gemeinsames Votum.

So wird den Genossen auf dem Landesparteitag am 26. Oktober im Hotel Interconti ein Antrag vorliegen, in dem sie zwischen Alternativen entscheiden können: Entweder die Initiative „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ unterstützen oder die Vergesellschaftung von großen Wohnungsunternehmen ablehnen.

In der ersten Variante will die Berliner SPD „gemeinsam mit unseren Koalitionspartnern“ an die Initiative herantreten, um die gesetzliche Ausgestaltung vorzubereiten. Durch ein Gesetz sollen Möglichkeiten geschaffen werden, um den Anteil von öffentlichen Wohnungen und damit auch die staatlichen Steuerungsinstrumente zu erhöhen.

„Das Einsetzen des Mittels der Vergesellschaftung ist damit als ein möglicher Baustein des miet- und wohnungsbaupolitischen Instrumentenkastens zu verstehen, der dem bestehenden Konzept Bauen, kaufen, deckeln auch Vergesellschaften hinzufügt“, heißt es in dem Antragsentwurf, der dem Tagesspiegel vorliegt. Die SPD bekennt sich deutlich zu der Enteignungsinitiative als „unser Partner auf dem Weg zu einem besser regulierten Wohnungsmarkt“.

Ausgang ist noch völlig offen

Der Inhalt der zweiten Variante lautet kurz und bündig: Die Vergesellschaftung von Beständen von großen Wohnungsunternehmen hält die SPD „gegenwärtig nicht für zielführend“. In dem Antrag werden Punkte aufgeführt, die sich gegen das Anliegen der Initiative richten.

So sei der Wirkungsbereich des Gesetzesvorhabens begrenzt, da bei einer Enteignung großer Wohnungsunternehmen von rund 1,7 Millionen Wohnungen nur etwa 240 000 Wohnungen in kommunales Eigentum gebracht werden könnten. Und eine Vergesellschaftung funktioniere nicht ohne Entschädigung. Es sei nicht sozial gerecht, „bestimmten Wohnungsinhabern“ hohe Entschädigungen aus öffentlichen Mitteln zu zahlen, die für Investitionen und Neubau gebraucht würden.

Wie die SPD-Delegierten auf dem Parteitag in knapp drei Wochen abstimmen, ist offen. Auch in den Kreisverbänden gibt es keine einheitliche Position. Der Konflikt gehe „quer durch die Partei“, sagte ein Vorstandsmitglied.

Zur Startseite