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Der Papierstapel mit den neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Berliner Sparkasse erinnert an eine Buchsendung.

© Julian Stratenschulte/dpa

Berliner Sparkasse sucht Zustimmung: Was bei Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu beachten ist

Die Sparkasse erhöht ihre Preise für Kontoführung und Überweisungen. Kunden müssen sich deshalb nun mit komplexen AGB auseinandersetzen. Die Verbraucherkolumne.

Preiserhöhungen sind derzeit ja leider an der Tagesordnung und auch die Kundinnen und Kunden der Berliner Sparkasse bilden hier keine Ausnahme. Viele von ihnen, die das Online-Banking nicht nutzen, dachten kürzlich an eine Buchsendung, als sie in ihren Briefkasten schauten. So dick war der Papierstapel mit den neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, den sie darin fanden. Aber selbst die digitale Version wirkt nicht minder einschüchternd auf jene, die nun ihre Zustimmung zu den neuen Entgeltregelungen für Kontoführung und Überweisung geben sollen.
Auch wenn ich die Preiserhöhung nicht gutheiße, muss ich sagen, dass sich die Sparkasse hier rechtskonform verhält, da der Vorgang zustimmungspflichtig ist.

Was ich aber kritisieren möchte, ist die schwere Verständlichkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) generell und so auch in diesem speziellen Fall. Es ist kaum zumutbar, sich als juristisch Unkundiger mit solch einem Werk auseinandersetzen zu müssen, wenn es nicht verständlich formuliert ist. Die Nachvollziehbarkeit des genauen Vorgangs ist auch beim Abschluss von Kaufverträgen wichtig. Besonders wo diese zustande kommen, ist nämlich große Vorsicht geboten, weil es feste Regeln gibt, an die sich Käufer und Verkäufer halten müssen. Sie sind beim Abschluss des Vertrages deutlich auf die AGB hinzuweisen, um Ihnen zuvor die Möglichkeit zu verschaffen, sie in zumutbarer Weise zur Kenntnis zu nehmen.

Guter Rat. Die Chefin der Verbraucherzentrale Berlin, Dörte Elß, steht Berlinerinnen und Berlinern mit Tipps und Hilfe zur Seite.
Guter Rat. Die Chefin der Verbraucherzentrale Berlin, Dörte Elß, steht Berlinerinnen und Berlinern mit Tipps und Hilfe zur Seite.

© Henning Kunz

Es reicht aus, wenn sie Ihnen ausgehändigt werden oder sie sich gut sichtbar in den Vertragsformularen befinden. Bei sogenannten Massenverträgen, welche ohne Kontakt mit dem Anbieter durch Inanspruchnahme einer Leistung oder durch Massenabfertigung zustande kommen, genügt ausnahmsweise ein deutlich sichtbarer Aushang. Dies trifft beispielsweise auf Parkplätzen oder im Kino zu, wenn der Aushang am Parkautomat oder an der Kasse einsehbar ist. Will ein Händler oder Dienstleister seine Bedingungen nach Vertragsschluss ändern, muss er Sie darüber besonders informieren.

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Dazu kann er beispielsweise in einem Schreiben die geänderten Passagen in Fettdruck hervorheben. Die Änderung ist nur wirksam, wenn Sie zustimmen. In dieser Situation befinden sich also nun die Sparkassenkunden. Wenn Sie mit den Änderungen nicht einverstanden sind, bleibt es bei den alten AGB. Weil die Sparkasse aber kein Interesse mehr an einer Vertragsfortführung zu den alten Konditionen hat, müssen Sie mit einer Kündigung Ihres Kontos rechnen. Dafür gelten die normalen vertraglichen Kündigungsfristen, da ein Recht zur außerordentlichen Kündigung nicht besteht.
Auch wenn ich viele Preiserhöhungen und Anpassungen nicht immer nachvollziehen kann. Allgemeine Geschäftsbedingungen möchte ich ebenso wie wir alle verstehen können. Denn meiner Ansicht nach ist so eine Zustimmung nur dann auch etwas wert.

Dörte Elß

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