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Daniela Augenstein war im September in den einstweiligen Ruhestand versetzt worden.

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Update

Berliner Senat: Senatssprecherin muss entlassen werden

Die frühere Senatssprecherin Daniela Augenstein war im September in den einstweiligen Ruhestand versetzt worden. Das war rechtlich nicht ganz korrekt.

Von Ulrich Zawatka-Gerlach

Die ehemalige Senatssprecherin Daniela Augenstein wird nicht in den einstweiligen Ruhestand versetzt, sondern entlassen. Damit korrigierte der Senat am Dienstag einen Beschluss, der am 20. September, zwei Tage nach der Abgeordnetenhauswahl gefasst worden war. Für die langjährige Vertraute des Regierenden Bürgermeisters Michael Müller (SPD) hat das finanzielle Konsequenzen, denn ihr steht keine Altersversorgung aus ihrer Zeit als Staatssekretärin zu.

Außerdem bekommt Augenstein nicht drei Monate lang das volle Gehalt nach der Besoldungsgruppe B 7 (rund 8900 Euro monatlich). Ihr steht aber trotz der Entlassung ein Übergangsgeld von 71,75 Prozent der Bezüge für 21 Monate zu. Also für die Zeit, in der sie Senatssprecherin im Status einer Staatssekretärin war. Pensionsansprüche aus diesem Dienstverhältnis hat sie nicht. Zu diesem Ergebnis kam, nach dreiwöchiger Prüfung, das Landesverwaltungsamt. Diese Behörde prüft routinemäßig die finanziellen Ansprüche von Beamten, die aus dem Dienst ausscheiden.

Augenstein hat noch keine fünf Jahre im öffentlichen Dienst gearbeitet

Der einstweilige Ruhestand steht der 37-jährigen Sozialdemokratin nicht zu, weil sie keine fünf Jahre im öffentlichen Dienst gearbeitet hat. Die Tätigkeit als Sprecherin für Müller, erst in der Stadtentwicklungsverwaltung, dann im Roten Rathaus, summiert sich nur auf vier Jahre und acht Monate. Ihre vorherige Arbeit als Sprecherin der Berliner SPD war nicht anrechenbar. Zwei Jahre als Staatssekretärin hätten für weitergehende Ansprüche wohl auch gereicht, Augenstein war aber nur 21 Monate im Amt.

Grundlage für die Entlassung, mit der im Senat am Dienstag die juristisch falsche Versetzung in den Ruhestand aufgehoben wurde, ist das Beamtenstatusgesetz. Demnach können politische Beamte jederzeit aus dem Dienst entfernt werden. Wenn „die versorgungsrechtliche Wartezeit nicht erfüllt ist“, auch auf dem Wege der Entlassung ohne deren Einverständnis. Der nachgebesserte Bescheid wurde der Ex-Senatssprecherin bereits zugestellt. Sie äußerte sich auf Anfrage nicht dazu.

Die Umstände der Trennung sind noch unklar

Nach wie vor bleiben die Umstände der dienstlichen Trennung des Regierungschefs von seiner langjährigen Sprecherin im Dunkeln. Dass es ein politisch motiviertes Zerwürfnis war, wurde von beiden stets bestritten. Es gibt aber nach wie vor Indizien, die darauf hinweisen, dass Müller und Augenstein nicht langfristig geplant und im gegenseitigen Einvernehmen auseinandergingen. In der SPD-Fraktion soll Müller nach dem Abgang der Senatssprecherin eine abfällige Bemerkung über Augenstein gemacht und darauf hingewiesen haben, dass Staatssekretäre jederzeit damit rechnen müssten, außer Dienst gestellt zu werden.

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