zum Hauptinhalt
Es „existiert kein Text, der untersagt, dass der Berliner Signalton nicht an neue Bedürfnisse angepasst werden kann“ — so die Berliner SPD.

© dpa/Monika Skolimowska

Berliner S-Bahn-Piepen: Vorsicht, Tinnitus!

Der neue S-Bahn-Piepston ist in Berlin zum Politikum geworden. Unser Autor unterstützt den Kampf der SPD für das Lalüla. Eine Glosse.

Die Älteren unter uns werden sich noch an Zeiten erinnern, in denen es nur selten piepte. Und wenn, war klar: Ein Vogel nun wieder. Heute sind die Gefiederten als Urheber längst in der Minderheit. Es piepen Waschmaschinen und Computer, es piepen Müllwagen und Baumaschinen im Rückwärtsgang, vorzugsweise morgens Punkt sieben vor dem Schlafzimmerfenster, und auch superleise E-Autos müssen beim Rückwärtsfahren nervtötend piepen. Es ist wie ein Dauertinnitus über der Stadt.

Von diesem Phänomen, das offenbar dem Schutz Sehbehinderter dienen soll, sind auch die Verkehrsbetriebe nicht ausgenommen – und die EU, die so etwas regelt, dreht immer lauter. Während die alten S-Bahn-Züge das Türenschließen mit dem bekannten Lalüla anzeigten, gehen die neuen den Fahrgästen mit schrillem Piepen auf den Wecker, das an eine heisere Amsel im Todeskampf erinnert. Schrecklich? Schrecklich.

Dass dieser Vorgang nun den politischen Raum erreicht, ist dennoch eine Überraschung. So wird der SPD-Landesparteitag der SPD am 19. Juni die zuständigen Abgeordneten und Senatsmitglieder der Partei wohl auffordern, sich bei der S-Bahn für die Rückkehr des Lalüla in die neuen Züge einzusetzen. Es sei „ein Markenzeichen Berlins, das über alle Baureihen und über die politische Trennung der Stadt hinaus Bestand hatte“.

Bitte, das mit der politischen Trennung ist ein bisschen dick aufgetragen, aber so hört die EU vielleicht zu. Denn die Antragsteller der SPD hebeln deren Regeln präventiv aus: Es „existiert kein Text, der untersagt, dass der Berliner Signalton nicht an neue Bedürfnisse angepasst werden kann“. Nimm das, EU! Die verhauene doppelte Verneinung klären sie sicher noch vor dem Parteitag.

Zur Startseite